Beschlussvorlage - 2018/BV/3543
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 11 SGB VIII - Jugendkirche Rostock - "Jugendarbeit, Partizipation und ehrenamtliches Engagement"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Apr 10, 2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendkirche Rostock für das Projekt „Jugendarbeit, Partizipation und ehrenamtliches Engagement“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für die Zeiträume 01.01.2018 – 31.12.2018 und 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von jährlich 7.400,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haus-haltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 /2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Die Jugendkirche Rostock ist eine Einrichtung des Kirchenkreises Mecklenburg/der Propstei Rostock mit Wirkungskreis auf dem Territorium der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Rechtsform begründet sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hanse- stadt Rostock und der fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Die Jugendkirche Rostock arbeitet überkonfessionell und ist offen für alle Kinder und Jugendlichen der Stadt, gleich welcher Herkunft und Weltanschauung. Im Bereich der evangelischen Kirche werden Angebote für Jugendfreizeiten, Jugendtreffen, Schulungen und Begleitung ehrenamtlicher Jugendlicher, Beratung und Projekt der außerschulischen Jugendbildung durchgeführt.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 15.100,00 EUR |
Eigenmittel | 7.700,00 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 7.400,00 EUR |
davon Personalkosten | 0,00 EUR |
H/M/BK/SK | 15.100,00 EUR |
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 15.100,00 EUR |
Eigenmittel | 7.700,00 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 7.400,00 EUR |
davon Personalkosten | 0,00 EUR |
H/M/BK/SK | 15.100,00 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung von Verwaltungs-kosten erfolgt in Höhe von 1,5 % der Zuwendungssumme. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 51,00 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung:Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2018 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 7.400,00 |
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2018 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 7.400,00 |
2019 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 7.400,00 |
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2019 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 7.400,00 |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
