Stellungnahme - 2018/AN/3466-01 (SN)

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:  2011/BV/2416

 

Sachverhalt:

 

Mit Antrag 2018/AN/3466 wird beabsichtigt, dass die Stadtverwaltung die kommunalen Unternehmen und die Eigenbetriebe im Rahmen ihrer Beschaffung Kaffee und mindestens ein weiteres Produkt aus dem Fairen Handel verwenden. Durch geeignete Maßnahmen sollte beim Bereitstellen der fair gehandelten Produkte auf diese hingewiesen werden. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat in ihrer Sitzung am 07.09.2011 mit der Beschlussvorlage 2011/BV/2416 ihre Zustimmung signalisiert, dass auch die Hanse- und Universitätsstadt ein konkretes Zeichen für eine gerechtere Welt setzt und den Fairen Handel in Deutschland bekannter macht.

Mit diesem Beschluss hat sich die Verwaltung dazu verpflichtet, dass bei Sitzungen und Veranstaltungen im Bereich des Büros des Präsidenten der Bürgerschaft und des Oberbürgermeisters Kaffee und ein weiteres Produkt aus Fairem Handel angeboten werden.

 

Mit oben genanntem Antrag soll nun nach über 6 Jahren diese Maßnahme auf die gesamte Stadtverwaltung sowie kommunale Unternehmen und Eigenbetriebe und deren Veranstaltungen ausgeweitet werden. Dieses schließt den internen Gebrauch auf der Ebene der Geschäftsleitung, Gremiensitzungen und Empfänge mit ein. Bei der Beauftragung Dritter zur Ausrichtung interner oder öffentlicher Veranstaltungen ist die Verwendung von fair gehandelten Kaffee und mindestens einem weiteren fairen Produkt verbindlich vorzugeben.

 

Die Willensbekundung aus dem Beschluss 2011/BV/2416 wird nunmehr bei der Überarbeitung der Geschäftsanweisung zur Vergabe städtischer Aufträge als Anlage übernommen.

 

In einem weiteren Schritt wird die Verwaltung mit den kommunalen Unternehmen in Kontakt treten, um die Geschäftsführungen der städtischen Unternehmen und die Leiterinnen und Leiter der Eigenbetriebe dahingehend zu sensibilisieren, dass diese sich ebenfalls zum Fairen Handel bekennen. Dies würde im ersten Schritt ebenfalls die Verwendung von fair gehandeltem Kaffee und mindestens einem weiteren fairen Produkt bedeuten.

 

Über das Ergebnis der Gespräche zur Umsetzung mit den städtischen Unternehmen und Eigenbetrieben wird die Verwaltung spätestens im Juni 2018 die Bürgerschaft informieren.

 

In der Kernverwaltung werden bereits fair gehandelte Produkte angeboten. Vor allem im Bereich des Oberbürgermeisters werden zu öffentlichen Veranstaltungen fair gehandelte Produkte bereitgestellt. Bei einer Entscheidung zum Antrag 2018/AN/3466 ist zu bedenken, dass fair gehandelte Produkte höhere Kosten als herkömmliche Produkte hervorrufen. Eine Packung Kaffee kostet mit ca. 20 € im Gegensatz zu herkömmlichen Kaffee das 4 -fache. Die Preise für eine Tafel Schokolade sind ungefähr gleich.

 

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in Vertretung

 

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Beschlüsse

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07.03.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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