Antrag - 2018/AN/3466
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., SPD
Nutzung von Produkten aus Fairem Handel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 26.02.2018
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Mar 1, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 7, 2018
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Stadtverwaltung, die kommunalen Unternehmen und die Eigenbetriebe im Rahmen ihrer Beschaffung
Kaffee und mindestens ein weiteres Produkt aus dem Fairen Handel verwenden.
Durch geeignete Maßnahmen sollte beim Bereitstellen der fair gehandelten Produkte
auf diese hingewiesen werden.
Sachverhalt:
Seit 2011 trägt Rostock den Titel „Fairtrade-Stadt“ und hat sich mit dem Beschluss 2011/BV/2416 u.a. dazu verpflichtet, dass bei Sitzungen und (Protokoll-)Veranstaltungen im Bereich des Büros
des Präsidenten der Bürgerschaft und des Oberbürgermeisters Kaffee und ein weiteres Produkt
aus Fairem Handel angeboten werden.
Nach über sechs Jahren soll diese Maßnahme nun auf die gesamte Stadtverwaltung sowie kommunale Unternehmen und Eigenbetriebe und deren Veranstaltungen ausgeweitet werden. Dieses schließt den internen Gebrauch auf der Ebene der Geschäftsleitung, Gremiensitzungen und Empfänge mit ein. Bei der Beauftragung Dritter (z.B. Caterer) zur Ausrichtung interner oder öffentlicher Veranstaltungen ist die Verwendung von fair gehandeltem Kaffee und mindestens
einem weiteren fairen Produkt verbindlich vorzugeben.
Weitere Produkte können zum Beispiel Tee, Kakao, Säfte, Kekse oder Schokolade sein.
Ein weiteres Ziel dieses Antrages ist es, nicht nur bei Gästen sondern auch bei den Mitarbeiter*innen der Unternehmen, das Bewusstsein für einen nachhaltigen und sozial verträglichen Konsum zu schaffen. Geeignete Maßnahmen zur Sichtbarkeit der Verwendung fair gehandelter Produkte könnten Aufsteller, Untersetzer oder bedrucktes Porzellan sein. Entsprechende Aufsteller können vom Fairtrade-Stadt-Projekt zur Verfügung gestellt werden.

Mar 7, 2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Stadtverwaltung, die kommunalen Unternehmen und die Eigenbetriebe im Rahmen ihrer Beschaffung Kaffee und mindestens ein weiteres Produkt aus dem Fairen Handel verwenden.
Durch geeignete Maßnahmen sollte beim Bereitstellen der fair gehandelten Produkte auf diese hingewiesen werden.
Beschluss Nr. 2018/AN/3466:
Nutzung von Produkten aus Fairem Handel sowie Milch und/oder Milchprodukte aus regionaler Herkunft
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Stadtverwaltung, die kommunalen Unternehmen und die Eigenbetriebe im Rahmen ihrer Beschaffung Kaffee und mindestens ein weiteres Produkt aus dem Fairen Handel sowie Milch und/oder Milchprodukte aus regionaler Herkunft verwenden.
Durch geeignete Maßnahmen soll beim Bereitstellen dieser Produkte auf deren Herkunft respektive das entsprechende Label hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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