Antrag - 2018/AN/3459

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1.Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beantragt beim Land Mecklenburg-Vorpommern unverzüglich einen Zuzugsstopp für weitere Flüchtlinge.

2.Über ihre Bemühungen erstattet die Verwaltung Bürgerschaft und Öffentlichkeit bis zum 01.04.2018 in geeigneter Form Bericht.

 

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Sachverhalt:

 

Der Antragsteller und mit ihm viele andere Rostocker Bürgerinnen und Bürger wollen mit Blick auf Rostock Zustände verhindern, wie sie sich in den Großstädten vornehmlich Westdeutschlands in den vergangenen zwei, drei Jahrzehnten herausgebildet haben. In Gaarden (-Ost), einem Stadtteil von Kiel, betrug der Anteil von Personen mit einem Migrationshintergrund im ersten Quartal 2011 bereits 44,4 Prozent (Quelle: Wikipedia-Beitrag zu Gaarden; abgerufen am 27.01.2018). In Buntekuh, einem Stadtteil der Hansestadt Lübeck, belief sich der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund im Jahr 2013 schon auf 36,7 Prozent (Quelle: Stadtbezirksprofile der Hansestadt Lübeck – 22: Buntekuh; abgerufen am 27.01.2018). Das wohl bekannteste Beispiel aus dem Nordraum ist Hamburg-Wilhelmsburg. Hier hatten 2015  58,6 Prozent der Einwohner einen Migrationshintergrund; unter den Jugendlichen waren es bereits 77,8 Prozent (Quelle: Statistisches Amt für die Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein – Hamburger Stadtteil-Profile 2016; abgerufen am 27.01.2018).

 

Die Liste überfremdeter Stadtteile in der Bundesrepublik könnte problemlos fortgesetzt werden. Viele kritische Zeitgenossen, die sich in diesen Vierteln bewegen, fühlen sich an den Nahen Osten erinnert und meinen völlig zu Recht, offenbar „nicht mehr in Deutschland“ zu wohnen. Sie fühlen sich fremd im eigenen Land; der Heimat- und Identitätsverlust ist quasi mit den Händen zu greifen.

 

Viele Befürworter einer sogenannten Multikulturellen Gesellschaft entpuppen sich im übrigen bei näherem Hinsehen als pure Heuchler, da sie ihre Kinder oftmals Privatschulen besuchen lassen, in denen der Ausländeranteil eher gering ist bzw. gen Null tendiert. „Multikulti“ beschränkt sich zudem nicht auf den launigen Austausch von Koch- und Backrezepten, sondern ist mitunter eine knallharte Angelegenheit.

Als Beispiele seien hier nur die immer wieder aufflammenden Konflikte zwischen Türken und Kurden (Stichwort: Konfliktimport), jene zwischen arabischen und türkischen Gangs sowie die vermehrt auftretenden antijüdischen Attacken – Urheber sind zumeist Muslime – genannt. Auch im letzteren Fall schwappen Konflikte anderer Regionen auf Europa über. Multikulturelle Gesellschaften zeichnen sich zudem nicht durch ein Solidaritätsgefühl aus (wie es in ethnisch homogenen Staaten potentiell angelegt ist), sondern durch Absonderung (Segregation) einzelner Ethnien. Auch bergen jene Gesellschaften erheblichen Sprengstoff.

 

Rostock ist zwar von den eingangs genannten Zuständen noch ein stückweit entfernt, doch hat sich der Migrantenanteil hier in nicht einmal einem Jahrzehnt de facto verdoppelt. Laut Integrationskonzept der Hansestadt Rostock „Zukunft in Vielfalt“ hielten sich hier im ersten Quartal 2014 bereits 13 000 Migranten auf. Infolge der „Flüchtlings-Krise“ wuchs deren Zahl bis August 2017 auf rund 16 000 an (vgl. auch Antwort der Verwaltung auf die Anfrage BV 2017/AM/3091-01).

 

Eine „Zukunft in Vielfalt“ kann aus Sicht des Antragstellers ohne Probleme (und besser!) mit Menschen des eigenen Volkes erreicht werden, zumal in jedem Volk eine Vielfalt an Begabungen vorherrscht, die, richtig gefördert, nicht nur das Funktieren einer vielschichtigen Gemeinschaft, sondern auch ein stetes Fortschreiten garantieren. 

Zudem entfielen in diesem Fall zwangsläufig die horrenden Integrationskosten, und der Druck auf den Wohnungsmarkt würde bei einem Zuzugsstopp abnehmen.

 

Dass ein Zuzugsstopp ohne weiteres machbar ist, zeigen die Beispiele Delmenhorst, Salzgitter und Wilhelmshaven. Cottbus und Freiberg ziehen jetzt offensichtlich nach.

 

Rostock würde sich im Falle eines Vorstoßes bei der Landesregierung also nicht allein auf weiter Flur befinden – gefragt ist allerdings ein gewisses Maß an Entschlossenheit.

 

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Beschlüsse

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07.03.2018 - Bürgerschaft - abgelehnt

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1014944&VOLFDNR=1014944&selfaction=print