Stellungnahme - 2018/AF/3444-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zur Vorlage an die Bürgerschaft nehme ich zu o. g. Anfrage wie folgt schriftlich Stellung:

 

Frage 1)

Wie oft wurde die Kinderschutzhotline in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in den Jahren 2016 bis heute in Anspruch genommen?

 

Jahr

Anzahl Meldungen

an Hotline M-V  gesamt

davon Hanse- und Universitätsstadt Rostock

2008

305

53

2009

400

82

2010

317

55

2011

309

56

2012

296

70

2013

279

58

2014

290

76

2015

327

87

2016

265

74

2017

252

74

Gesamt

3040

685

 

Hinweis: Für 2018 stehen noch keine statistischen Zahlen zur Verfügung.

 


-         Bei der Kinderschutz-Hotline des Landes sind 2017 insgesamt 252 Hinweise auf mögliche Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern eingegangen.

-         Damit wurden – wie im Vorjahr-  etwas weniger Anrufe als in den Jahren davor gezählt.

-         29,4 % der Kindeswohlgefährdungs-Meldungen (KWG) in M-V über die Kinderschutzhotline M-V betrafen 2017 die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

-         Insgesamt wurden 2017 in der HRO 544 KWG-Meldungen erfasst und durch das Fallmanagement SGB VIII in den Regionalbüros im Amt für Jugend, Soziales und Asyl bearbeitet.

-         D.h., 13,6% aller KWG-Meldungen in der HRO im Jahr 2017 kamen von der Kinderschutzhotline M-V.

-         Auch wenn die Zahl unter denen der vorhergehenden Jahre liegt, hat sich die Rufnummer als niedrigschwelliges Hilfeangebot auch aus Sicht des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bewährt. Jeder Fall zählt im Kinderschutz.

 

 

Um welche Fälle handelt es sich dabei?

 

In der Regel handelt es sich um Fälle, bei denen Kinder bzw. Jugendliche in ihrer körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung gegenwärtig erheblich gefährdet sind bzw. wenn Verletzungen und Schädigungen des Kindeswohls bereits eingetreten sind und die schädigenden Einflüsse fortdauern. Die Gefährdung oder Verletzung des Kindeswohls wurde durch elterliches Fehlverhalten bzw. Unterlassen angemessener Fürsorge oder durch das Fehlverhalten Dritter verursacht.  Als in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock anzufindende Formen der Kindesmisshandlung seien hier die Vernachlässigung des körperlichen und seelischen Kindeswohls, der geistigen Entwicklung sowie die körperliche, psychische und sexuelle Misshandlung genannt.

Hinweis: Die Formen der Kindeswohlgefährdungen werden in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock statistisch detailliert nicht erfasst.

 

Frage 2)

Wie viele Kinder und Jugendliche mussten in den Jahren 2016 bis heute in die Obhut des Kinder- und Jugendnotdienstes genommen werden?

 

Im Kinder- und Jugendnotdienst des ASB erfolgten 2016 = 179 Inobhutnahmen und 2017 = 190 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen.

 

Hinweis:

-         Mittels der Jugendhilfesoftware kann nicht unterschieden werden, wie viele Kinder oder Jugendliche mehr als 1 x im Jahr aufgenommen wurden.

-         Statistische Zahlen für 2018 sind noch nicht ermittelbar.

 

Frage 3)

Wie viele Mitarbeiter/innen kümmern sich im 24 Stunden-Dienst vor Ort derzeit um Schutzsuchende Kinder und Jugendliche?

 

Der Kinder- und Jugendnotdienst des ASB verfügt über 10 Plätze. In Ausnahmefällen ist auch eine Belegung von 12 Plätzen möglich.

Aktuell sind insgesamt 14 Mitarbeiter, verteilt auf 11 VK, im Kinder- und Jugendnotdienst im Schichtdienst eingesetzt.

Die Belegung der 10 Plätze des Kinder- und Jugendnotdienstes wird mit 225,80 EUR pro Tag und Platz vergütet.

Die Belegung der 2 weiteren Plätze wird mit 220,00 EUR pro Tag und Platz vergütet.

 

 

Frage 4)

In welcher Form hat die Stadtverwaltung bisher die Kinderschutzhotline in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock öffentlich bekannt gemacht (bitte entsprechende Maßnahmen auflisten)?

 

-         Regelmäßige Sensibilisierung und Informationen zur Kinderschutzhotline M-V durch MitarbeiterInnen des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl in den sozialräumlichen Gremien (Lenkungsgruppen, Sozialraumteams, Stadtteiltischen und Ortsbeiräten)

-         Stetige Kommunikation auch zur Kinderschutzhotline M-V in der Arbeitsgruppe Kinderschutz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Transfer von Informationen  als Multiplikator in die eigenen Institutionen und Behörden, den dortigen MitarbeiterInnen bis ins private Umfeld.

-         Informationen an Eltern zur Angebotsvielfalt in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, auch zum Kinderschutz und der Kinderschutzhotline M-V, über den Babybegrüßungsdienst im Rahmen der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“.

-         Zum 10 jährigen Bestehen der Kinderschutzhotline M-V koordinierte die Verwaltung die Übergabe von 1.000 Schlüsselanhängern von der Deutschen Kinderhilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit der Kinderschutzhotline-Telefon-Nummer M-V. Diese wurden  insbesondere an die Stadtteil- und Begegnungsstätten (SBZ`s) übergeben. Das Hauptaugenmerk lag mit dieser Aktion auf der Erreichung und Sensibilisierung der Bevölkerung im Sozialraum. Mit der Übergabe weiterer Schlüsselanhänger an den Arbeitskreis Schulsozialarbeit (SSA) wurde beabsichtigt, auch die Schulen zu erreichen und insbesondere die LehrerInnen zu sensibilisieren.

-         Diverse Informationsveranstaltungen zum Kinderschutz und der Kinderschutzhotline M-V an Schulen, in Kindertageseinrichtungen, mit Studentinnen der Uni Rostock, dem Kinderärzte-Stammtisch, der Uni-Kinderklinik Rostock.

-         Mitwirkung an diversen Presseartikeln zum Thema Kinderschutz und Kinderschutzhotline M-V

-         Bei Abwesenheit einer MitarbeiterIn im Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird mittels Anrufbeantworter im Notfall auf die Kinderschutzhotline M-V hingewiesen.

 

 

Frage 5)

Was gedenkt die Stadtverwaltung zu tun, um die Kinderschutzhotline noch bekannter als bisher zu machen?

 

Vorbehaltlich einer verwaltungsinternen Abstimmung wären denkbar:

-         Veröffentlichung der Kinderschutzhotline-Telefonnummer auf der Homepage der Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

-         Veröffentlichung der Kinderschutzhotline-Telefonnummer auf der Homepage   des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (befindet sich in Arbeit)

-         Bewerbung der Kinderschutzhotline-Telefonnummer auf bzw. in Beförderungsmitteln der RSAG.

-         Plakate / Aushänge in den Verwaltungsgebäuden der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

-         Unterstützung geben für Fernsehbeitrag zur praktischen Umsetzung des Kinderschutzes in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Kinderschutzhotline M-V mit dem NDR (in Arbeit)

 

 

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Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport 

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Beschlüsse

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Mar 7, 2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben