Beschlussvorlage - 2018/BV/3452
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzungen der städtebaulichen Sondervermögen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit Haushaltsplänen und Anlagen - Band IV
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.02.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Feb 27, 2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Mar 22, 2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Vorberatung
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Mar 6, 2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Vorberatung
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Mar 13, 2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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Mar 14, 2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Mar 20, 2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Vorberatung
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Mar 20, 2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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Mar 21, 2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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Mar 22, 2018
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Mar 29, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 11, 2018
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3, § 45, § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Grundlage:
Für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im Sinne des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch ist gemäß § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Sonderrechnung zu führen. Dabei ist für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme ein Sondervermögen der Gemeinde zu bilden.
Die Hansestadt Rostock hat 5 städtebauliche Gesamtmaßnahmen:
- Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
- „Fördergebiet Dierkow“
- „Fördergebiet Toitenwinkel“
- „Fördergebiet Groß Klein“
- „Fördergebiet Schmarl“
Als neu aufzunehmende Gesamtmaßnahme findet das Fördergebiet „Toitenwinkel – Soziale Integration im Quartier“ bei der Haushaltsplanung ebenfalls Berücksichtigung.
Sachverhalt:
Für die o. g. städtebaulichen Gesamtmaßnahmen wurden folgende Antragstellungen, die Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2018/2019 haben, berücksichtigt:
- Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ bis Programmjahr 2020
- „Fördergebiet Dierkow“ bis Programmjahr 2021
- „Fördergebiet Toitenwinkel“bis Programmjahr 2021
- „Fördergebiet Groß Klein“bis Programmjahr 2014
- „Fördergebiet Schmarl“bis Programmjahr 2017
- „Fördergebiet Toitenwinkel - Programmjahr 2018
Soziale Integration im Quartier“
Die Fördermittel eines Programmjahres werden grundsätzlich entsprechend der 5-jährigen Kassenwirksamkeit zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Grundsätzliches:
Im Band IV (Anlage 1) sind die Haushaltspläne und Anlagen der städtebaulichen Sondervermögen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit ihren finanziellen Auswirkungen enthalten.
Die Finanzierung der städtebaulichen Sondervermögen erfolgt über Städtebauförderungsmitteln von Bund/Land/Gemeinde, zusätzliche Eigenmittel der Gemeinde, Umverteilungen zwischen den städtebaulichen Sondervermögen sowie Beteiligung Dritter.
Die Eigenmittel der Gemeinde zur Finanzierung der städtebaulichen Sondervermögen sind:
- im Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter dem Produkt 51106 – Durchführung städtebaulicher Maßnahmen als Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sondervermögen mit Sonderrechnung und als Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände sowie
- im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und-entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“
geplant.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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576,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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6 MB
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