Beschlussvorlage - 2018/BV/3452

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzungen der städtebaulichen Sondervermögen der

Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 werden gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplänen und Anlagen (Band IV) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 3, § 45, § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

 

Grundlage:

 

Für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im Sinne des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch ist gemäß § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Sonderrechnung zu führen. Dabei ist für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme ein Sondervermögen der Gemeinde zu bilden.

 

Die Hansestadt Rostock hat 5 städtebauliche Gesamtmaßnahmen:

 

-          Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

-          „Fördergebiet Dierkow“

-          „Fördergebiet Toitenwinkel“

-          „Fördergebiet Groß Klein“

-          „Fördergebiet Schmarl“

 

 

Als neu aufzunehmende Gesamtmaßnahme findet das Fördergebiet „Toitenwinkel – Soziale Integration im Quartier“ bei der Haushaltsplanung ebenfalls Berücksichtigung.

 

 

Sachverhalt:

 

Für die o. g. städtebaulichen Gesamtmaßnahmen wurden folgende Antragstellungen, die Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2018/2019 haben, berücksichtigt:

 

-          Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ bis Programmjahr 2020

-          „Fördergebiet Dierkow“ bis Programmjahr 2021

-          „Fördergebiet Toitenwinkel“bis Programmjahr 2021

-          „Fördergebiet Groß Klein“bis Programmjahr 2014

-          „Fördergebiet Schmarl“bis Programmjahr 2017

-          „Fördergebiet Toitenwinkel - Programmjahr 2018

Soziale Integration im Quartier

 

 

Die Fördermittel eines Programmjahres werden grundsätzlich entsprechend der 5-jährigen Kassenwirksamkeit zur Verfügung gestellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Grundsätzliches:

Im Band IV (Anlage 1) sind die Haushaltspläne und Anlagen der städtebaulichen Sondervermögen  der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit ihren finanziellen Auswirkungen enthalten.

 

Die Finanzierung der städtebaulichen Sondervermögen erfolgt über Städtebauförderungsmitteln von Bund/Land/Gemeinde, zusätzliche Eigenmittel der Gemeinde, Umverteilungen zwischen den städtebaulichen Sondervermögen sowie Beteiligung Dritter.

 

Die Eigenmittel der Gemeinde zur Finanzierung der städtebaulichen Sondervermögen sind:

 

-          im Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter dem Produkt 51106 – Durchführung städtebaulicher Maßnahmen als Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sondervermögen mit Sonderrechnung und als Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände sowie

-          im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und-entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“

 

geplant.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 27, 2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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Mar 6, 2018 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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Mar 13, 2018 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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Mar 14, 2018 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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Mar 20, 2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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Mar 20, 2018 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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Mar 21, 2018 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - zur Kenntnis gegeben

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Mar 22, 2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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Mar 22, 2018 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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Mar 29, 2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Apr 11, 2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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