Nachtrag Beschlussvorlage - 2017/BV/3338-07 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Anlagen der Beschlussvorlage werden gemäß Anlagen 1 – 7 geändert.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

Die 1. Änderung zur Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 umfasst notwendige Anpassungen. Seit dem Zeitpunkt des Redaktionsschlusses zum Haushaltsplanentwurf am 15.12.2017 wurden diverse Veränderungen und Ergänzungen aufgezeigt, die im Doppelhaushaltsplan  zu berücksichtigen sind. Nach Einarbeitung der Haushaltsanmeldungen ergeben sich die folgenden Änderungen:

 

1. Satzung

          - in Mio. EUR-

 

HH Plan

Entwurf 2018

 

Änderung

1. Änderung

HH Plan Entwurf 2018

HH Plan

Entwurf 2019

 

Änderung

1. Änderung

HH Plan Entwurf

2019

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

694,3

- 0,4

693,9

676,2

- 1,2

675,0

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

668,2

0,6

668,8

672,4

1,2

673,6

Jahresergebnis/Saldo

26,1

- 1,0

25,1

3,8

- 2,4

1,4

Einstellung in die allg. Kapitalrücklage

0

14,8

14,8

0

1,2

1,2

Jahresergebnis nach Einstellung in die allgemeine Kapitalrücklage

26,1

- 15,8

10,3

3,8

-3,6

0,2

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen 

650,3

- 2,6

647,7

628,1

- 1,1

627,0

Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen

606,2

0,4

606,6

613,1

1,3

614,4

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

44,1

- 3,0

41,1

15,0

- 2,4

12,6

Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen

9,7

0

9,7

10,6

0

10,6

Überschüsse /Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

34,4

-3,0

31,4

4,4

- 2,4

2,0

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

39,3

13,1

52,4

49,7

2,9

52,6

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

52,6

12,6

65,2

50,7

5,7

56,4

Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen

- 13,3

0,5

- 12,8

- 1,0

- 2,8

- 3,8

 

 

 

 

 

 

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

13,3

7,8

21,1

1,0

2,8

3,8

Verpflichtungsermächtigung

28,3

0

28,3

84,3

0

84,3

 

 

 

 

 

 

 

Stellen gemäß Stellenplan

2.393,49 VzÄ

+ 24,40

VzÄ

2.417,89

VzÄ

2.385,97 VzÄ

+ 80,76

VzÄ

2.466,73

VzÄ

 

 

 

 

 

 

 

Eigenkapital zum 31.12.

1.124,5

- 1,0

1.123,5

1.172,1

- 29,6

1.142,5

 

 

 

 

 

2. Wesentliche Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt im Bereich der Verwaltungstätigkeit

 

 

Ergebnis- und Finanzhaushalt

       - in Mio. EUR -

 

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

2018

2019

2018

2019

Erträge/Einzahlungen

 

 

 

 

Kostenerstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen

- 1,6

-2,3

- 1,6

- 2,3

Erstattungen im Sozialbereich für unbegleitete minderjährige Ausländer

 

 

-2,2

 

Gemeindeanteil an Einkommen-  und Umsatzsteuer

 

+ 1,1

 

+ 1,1

 

 

 

 

 

Aufwendungen/Auszahlungen

 

 

 

 

Personalaufwendungen

 

+ 2,9

 

+ 2,9

Doppeljubiläum

+ 0,4

 

 

 

Unterhaltung Parkplätze

+ 0,4

+ 0,2

+ 0,4

+ 0,2

Trägervergütung

- 1,4

- 1,8

- 1,4

-1,8

Zuweisungen und Zuschüsse an Sondervermögen

+ 0,5

- 0,4

+ 0,5

- 0,4

 

 

 

 

 

Einstellung in die allgemeine Kapital-rücklage

+ 14,8

 

+ 1,2

 

 

 

 

Die Planung von Erträgen und Einzahlungen wurde auf der Grundlage des Vertrages über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung, von Entwicklungsmaßnahmen und über sonstige Planungs- und Projektentwicklungsleistungen zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (Beschluss Nr. 2017/BV/3329) angepasst.

Die Ansätze für die Zuweisungen und Zuschüsse haben sich aufgrund der Verschiebung des Einsatzes von Städtebaufördermittel geändert.

 

Die durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer im Haushaltsjahr 2017 erbrachten Leistungen wurden, entgegen den Ankündigungen und 2018 geplanten Einzahlungen, teilweise noch im Dezember 2017 nach Prüfung durch den Kommunalen Sozialverband (KSV) in Höhe von 2,2 Mio. EUR erstattet.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer wurden an die Ergebnisse der vorangegangenen Jahre sowie die weiterhin anhaltende positive wirtschaftliche Entwicklung in M-V angepasst.

 

Der Nachtragsstellenplan  berücksichtigt die Mehrbedarfe aus den Gesprächen zu der Personal-Entwicklungs-Planung (PEP). Die finanziellen Mittel wurden an den Stellenplan angepasst.

 

Bei der Planung des Doppeljubiläums ist der Ansatz auch im Ergebnishaushalt zu berücksichtigen. Insofern handelt es sich hierbei um eine Berichtigung.

 

Der Parkplatz Stadthafen wird durch die Parkraumgesellschaft Rostock GmbH (PGR) im Rahmen eines Pachtvertrages bewirtschaftet. Für die Herrichtung des Parkplatzes sind Baukosten und Baunebenkosten in 2017 entstanden, die durch die Pächterin - PGR vorverauslagt wurden. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Pächterin hat die geprüften  Kosten hierfür zu begleichen. Es ist eine qualitative hochwertige Parkplatzfläche mit höherer Anzahl an Stellplätzen entstanden, was die Betreiberkosten erheblich senkt. Des Weiteren ermöglicht dies die Durchsetzung von höheren Parkplatzentgelten, die wiederum aufgrund der sehr guten Akzeptanz durch die Nutzer zu einer wesentlichen Steigerung der Einnahmen führt.

Der Pachtvertrag mit der GPR Parkplatz "Am Stadthafen" wird derzeit überarbeitet. Die Abgrenzungen zwischen Unterhaltungs-, Instandhaltungs- und Sanierungsaufwendungen wurden neu definiert.

 

Es erfolgt eine nachträgliche Veranschlagung bei der Einstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 14,8 Mio. EUR. Gemäß der Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land M-V vom 18.12.2017 sind die gewährten Konsolidierungshilfen zweckgebunden zur Reduzierung des negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen. In den Erträgen und Einzahlungen sind sie bereits Bestandteil des Planentwurfes. Entsprechend der Buchungs- und Planungshinweise des Landes M-V sind die Konsolidierungshilfen in gleicher Höhe als Aufwand für die Einstellung in die allgemeine Kapitalrücklage zu erfassen.

 

Mit dem voraussichtlichen Überschuss für 2017 kann der vorgetragene negative Finanzierungssaldo von 109,7 Mio. EUR zum 01.01.2017 voraussichtlich bis auf ./. 19,5 Mio. EUR zum 31.12.2017 abgebaut werden. Ohne Berücksichtigung der Konsolidierungshilfe des Landes M-V in Höhe von 4,8 Mio. EUR erfolgt der Abbau bis auf ./. 24,3 Mio. EUR.

 

 

3.    Wesentliche Veränderungen im Bereich der Investitionstätigkeit

- in Mio. EUR -

 

2018

2019

Einzahlungen

 

 

Verkauf Liegeplatz 7-8

+ 10,0

 

Seehafen Rostock – Schwerlastertüchtigung Liegeplatz 15

+ 2,8

+ 2,9

Auszahlungen

 

 

Auszahlungsverrechnung gemäß § 12 Abs. 5 GemHVO-Doppik- Verkauf Liegeplatz 7-8

+ 10,0

 

Lichtenhäger Brink

+ 0,7

 

Städtebauliche Maßnahmen

- 1,5

+ 0,5

Seehafen Rostock – Schwerlastertüchtigung Liegeplatz 15

+ 2,8

+ 2,9

Erwerb von Booten und Schiffen

 

+ 1,5

Investitionszuschüsse an KOE für Feuerwehrgebäude

 

+ 0,5

 

 

Im Bereich der Investitionstätigkeit wurde für die Veräußerung der Flächen Pier 7-8 am Passagierkai in Warnemünde Erträge (Gr. 461) und Einzahlungen (Gr. 662) in Höhe von 10,0 Mio. EUR in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen. Gemäß § 12 Abs. 5 GemHVO-Doppik kann in Einzelfällen mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde ein negativer Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen durch Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit gedeckt werden, soweit dies der nachhaltigen Haushaltskonsolidierung dient. Mit der Konsolidierungsvereinbarung  zwischen dem Land M-V und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde die Verwendung von Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit zur Deckung des negativen Saldos der Verwaltungstätigkeit genehmigt.

Für die Planung im investiven Haushalt hat das zur Folge, dass die Einzahlungen und Auszahlung in gleicher Höhe veranschlagt werden müssen.

Im Zuge der Haushaltsdurchführung und -abrechnung ist zu entscheiden, ob eine vollständige Umwandlung zum Abbau des vorgetragenen negativen Finanzierungssaldos in der Verwaltungstätigkeit erforderlich wird. Die Veranschlagung erfolgt aus Vorsichtsgründen.

Bei negativen Haushaltsabweichungen in der Verwaltungstätigkeit besteht gleichfalls die Möglichkeit weitere investive Einzahlungen (z.B. HASIKO-Maßnahme Nr. 2017/2.02) konsumtiv zu verwenden.

Die Planung für den 4. und letzten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung des Lichtenhäger Brinks ist abgeschlossen. Die Ausschreibungsunterlagen liegen vollständig vor. Die Ausschreibung kann Anfang 2018 erfolgen, so dass die Gesamtmaßnahme im gleichen Jahr abgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund sind für die Maßnahme 0,7 Mio. EUR in die Investitionsplanung aufzunehmen. Weitere 350 TEUR werden entsprechend dem Sicherheitskonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Errichtung von absenkbaren Sicherheitspollern in der Innenstadt benötigt.

 

Mit der Überarbeitung der Maßnahmepläne (Verschiebungen u.a. zwischen den Jahren) beim Städtebaulichen Sondervermögen reduziert sich der gemeindliche Anteil der Finanzhilfen 2018 um 1,5 Mio. EUR und erhöht sich im Jahr 2019 um 0,5 Mio. EUR.

 

Für die Ersatzbeschaffung der Fähre „Antaris“ werden 1,5 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2019 benötigt. Geplant ist der Erwerb einer Elektrofähre.

 

Die städtischen Zuschüsse setzt der KOE für Investitionsmaßnahmen bei den Gebäuden der Freiwilligen Feuerwehren Gehlsdorf und Hinrichshagen sowie der Feuerwache I (Südstadt) ein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausblick auf die mittelfristige Finanzplanung

 

Nach Einarbeitung aller notwendigen Anpassungen im Bereich der Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit entwickelt sich die mittelfristige Finanzplanung wie folgt:

 

         - in Mio. EUR -

 

HH Plan

Entwurf 2020

 

Änderung

1. Änderung

HH Plan Entwurf 2020

HH Plan

Entwurf 2021

 

Änderung

1. Änderung

HH Plan Entwurf

2021

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

682,7

- 2,6

680,1

691,6

- 2,7

688,9

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

662,4

2,1

664,5

660,5

3,6

664,1

Jahresergebnis/Saldo

20,3

- 4,7

15,6

31,1

- 6,3

24,8

Einstellung in die allg. Kapitalrücklage

0

2,1

2,1

0

0

0

Jahresergebnis nach Einstellung in die allgemeine Kapitalrücklage

20,3

- 6,8

13,5

31,1

-6,3

24,8

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen 

645,7

- 2,6

643,1

656,8

- 2,7

654,1

Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen

610,0

2,2

612,2

611,9

3,7

615,6

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

35,7

- 4,8

30,9

44,9

- 6,4

38,5

Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen

10,5

0

10,5

10,9

0

10,9

Überschüsse /Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

25,2

-4,8

20,4

34,0

-6,4

27,6

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

52,9

0

52,9

51,8

0

51,8

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

78,7

1,9

80,6

66,5

2,8

69,3

Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen

- 25,8

- 1,9

- 27,7

- 14,7

- 2,8

- 17,5

 

 

 

 

 

 

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

25,8

1,9

27,7

14,7

2,8

17,5

 

Die Änderungen im Haushaltsplan 2018/2019 wurden soweit erkennbar für den Finanzplanzeitraum fortgeschrieben.

 

Auch in der mittelfristigen Finanzplanung werden positive Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit ausgewiesen, die zur Deckung der Zahlungen der Tilgung von Investitionskrediten ausreichen und darüber hinaus dazu dienen, Überschüsse zu generieren.

 

Bei den Salden der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen ist davon auszugehen, dass im Rahmen der zukünftigen Haushaltsaufstellungen weitere Bedarfe zu berücksichtigen sind.

Der geplante Saldo der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird sich auch im Finanzplanzeitraum weiter positiv entwickeln. Per 31.12.2020 soll er 63,4 Mio. EUR betragen und 2021 auf 91,1 Mio. EUR ansteigen.

 

Mit den in Zukunft geplanten positiven Salden wird Rostock seine eigenständige finanzielle Handlungsfähigkeit wieder herstellen und schafft Spielräume, die die Lebensqualität der Rostocker Bürgerinnen und Bürger weiter verbessern werden. Gleichzeitig ist Vorsorge für größere Investitionsvorhaben und außerplanmäßige Belastungen zu treffen.

 

 

Stellenplan

 

Die positive Haushaltslage der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie der damit nicht mehr genehmigungspflichtige Stellenplanentwurf ermöglichen es, dem Bevölkerungswachstum in der Stadt Rechnung zu tragen und zur Qualitätserhöhung der Aufgabenerfüllung in der Stadtverwaltung in vielen Bereichen neue Stellen zuzuführen.

 

Darüber hinaus werden mit den Änderungsvorschlägen zum Stellenplan 2018/2019 eine Vielzahl von Stellen entfristet, die organisatorisch dauerhafter erforderlich sind.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verbessert damit die Bewerberlage und Attraktivität der Arbeitsplätze in der öffentlichen Verwaltung erheblich.

 

Im Zeitraum vom 30. November 2017 bis zum Redaktionsschluss am 22. Januar 2018 wurden in Folge personalrechtlicher und laufender Organisationsmaßnahmen haushaltsrelevante Anpassungen im Stellenplanentwurf vorgenommen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Ergebnishaushalt weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in 2018 in Höhe von 25,1 Mio. EUR aus und in 2019 in Höhe von 1,4 Mio. EUR aus. Der Finanzhaushalt weist unterjährig einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in 2018 in Höhe von 41,1  Mio. EUR und 2019 von 12,6 Mio. EUR aus. Nach der Tilgung von Krediten für Investitionen in 2018 in Höhe von 9,7 Mio. EUR und 2019 von 10,6 Mio. verbleiben Überschüsse in 2018 in Höhe von 31,4 Mio. EUR und 2019 von 2,0 Mio. EUR. Der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich wird im Finanzhaushalt ab dem Jahr 2018 geplant.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.02.2018 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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13.02.2018 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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13.02.2018 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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13.02.2018 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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13.02.2018 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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14.02.2018 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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15.02.2018 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - zur Kenntnis gegeben

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20.02.2018 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

 

Die Anlagen der Beschlussvorlage werden gemäß Anlagen 1 7 geändert.

 

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20.02.2018 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - zur Kenntnis gegeben

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20.02.2018 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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20.02.2018 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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21.02.2018 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Anlagen der Beschlussvorlage  werden  gemäß Anlagen 1 - 7 geändert.

 

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

10

 

Abgelehnt

 

 

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21.02.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Anlagen der Beschlussvorlage  werden  gemäß Anlagen 1 - 7 geändert.

 

 

 

 

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21.02.2018 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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21.02.2018 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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21.02.2018 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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22.02.2018 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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22.02.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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22.02.2018 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18)

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27.02.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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27.02.2018 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)

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27.02.2018 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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28.02.2018 - Rechnungsprüfungsausschuss - ungeändert beschlossen

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28.02.2018 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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01.03.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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01.03.2018 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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01.03.2018 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - zur Kenntnis gegeben

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01.03.2018 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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06.03.2018 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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07.03.2018 - Bürgerschaft - vertagt

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15.03.2018 - Kulturausschuss

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21.03.2018 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zur Kenntnis gegeben

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29.03.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.04.2018 - Personalausschuss

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11.04.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Die Anlagen der Beschlussvorlage  werden gemäß Anlagen 1 - 7 geändert.

 

Anlagen:

 

1

Haushaltssatzung 2018/2019

2

Ergebnishaushalt 2018/2019

3

Finanzhaushalt 2018/2019

4

Änderungslisten Verwaltungstätigkeit

5

Änderungslisten Investitionstätigkeit

6

Änderungsliste Stellenplan

7

Zusammenstellung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und
der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

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10.09.2019 - Personalausschuss