Beschlussvorlage - 2018/BV/3391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Planung zum Ausbau und Erneuerung  der Satower Straße  zwischen Südring und Rennbahnallee.

 

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Beschlussvorschriften: § 22 (2) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Satower Straße ist eine zweispurige Hauptverkehrsstraße im Südwesten der Hansestadt Rostock. Als Landesstraße L 10 weist sie gemäß Verkehrserhebungen in den Jahren 2012 bis 2015 zwischen der Rennbahnallee und dem Südring eine Verkehrsbelastung von 21.700 Kfz/Tag auf.

 

Aus einer im Juni 2016 durchgeführten Verkehrsuntersuchung geht hervor, dass insbesondere die vielfältigen Linksabbiegevorgänge an Knotenpunkten und Grundstückszufahrten sehr störend für den Verkehrsablauf sind und die Leistungsfähigkeit des o. g. Streckenabschnittes stark eingrenzen. Außerdem sind mit der geplanten Wohngebietserweiterung im Bereich Biestow zusätzliche Verkehrsbelastungen zu erwarten. Unabhängig von den Diskussionen um „Groß Biestow“ werden im Südwesten Baugebiete entwickelt (z. B. BPlan Nr. 09.W.190 Wohngebiet „Kiefernweg“), die verkehrlich über das Bestandsstraßennetz zu erschließen sind.

 

Im Lärmaktionsplan der 2. Stufe für den Ballungsraum Hansestadt Rostock (LAP) ist die Satower Straße (Abschnitt Südring bis Rennbahnallee) ein Lärmbrennpunkt mit Pegeln oberhalb gesundheitsgefährdender Auslösewerte. Auch die verbesserte Organisation des Straßenraumes kann zur Lärmminderung beitragen.

 

 

 

 

Die Hansestadt Rostock beabsichtigt nun die Erneuerung und den Ausbau der Satower Straße im Abschnitt zwischen Südring und Rennbahnallee zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und aus Sicht des Lärmschutzes zu beplanen.

 

Neben der Erhöhung der Leistungsfähigkeit für den Kfz-Verkehr sollen auch die Geh- und Radwege beidseitig der Fahrbahn entsprechend den Bedarfen ausgebaut sowie weitere Querungsmöglichkeiten für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer im zu beplanenden Straßenverlauf eingerichtet werden.

 

In Höhe Dr.-Lorenz-Weg wird der zukünftige Radschnellweg eingebunden.

Im Finanzhaushalt wurden Mittel, nach derzeitiger Kosteneinschätzung, für die Planungsleistungen, welche bis zur Erreichung der Genehmigungsreife erforderlich sind,  eingestellt.

 

Nach Genehmigung der Haushaltssatzung und Freigabe der finanziellen Mittel können die Planungsleistungen vergeben werden..

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Finanzielle Auswirkungen für die  Planungsleistungen:

 

Teilhaushalt:  66

Produkt:          54300

Maßnahme:    54300201701115 – Satower Straße

 

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

78532000/09612000

 

 

 

50.000,00

2018

78532000/09612000

 

 

 

200.000,00

2019

 

 

 

 

 

2020

78532000/09612000

 

 

 

200.000,00

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: Nein

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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21.02.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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22.02.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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27.02.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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01.03.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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07.03.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen