Beschlussvorlage - 2017/BV/3338

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2018/2019 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III, Band V bis VIII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine


Sachverhalt:

Die Haushaltssatzungen 2018 und 2019 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden zur Beschlussfassung gestellt.

Gemäß §§ 45 ff. KV M-V ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Möglichkeit eines Doppelhaushaltes, unter getrennter Darstellung der Haushaltsjahre, wird genutzt.

 

Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Die gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes sind beigefügt bzw. werden gesondert nachgereicht.

 

-          Band I:Haushaltssatzung

Ergebnis- und Finanzhaushalt insgesamt

Übersicht über die produktbezogenen Finanzdaten nach Produktgruppen

Investitionsprogramm

Deckungskreise

-          Band II:Vorbericht

-          Band III:Übersicht über die Teilhaushalte

-          Band IV:Städtebauliches Sondervermögen (wird gesondert 

-                                             nachgereicht)

-          Band V:Wirtschaftspläne der Eigen- und

Beteiligungsgesellschaften und der Eigenbetriebe

-          Band VI:Testierte Jahresabschlüsse der Eigen- und

Beteiligungsgesellschaften und der Eigenbetriebe

-          Band VII:Stellenplanentwurf der Stadtverwaltung

-          Band VIII:Stellenplanentwurf der Eigen- und

Beteiligungsgesellschaften und der Eigenbetriebe

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat in den vergangenen Jahren an der guten wirtschaftlichen Konjunktur partizipiert. Dieser Trend hat sich im Jahr 2017 fortgesetzt.

Auch die konsequente Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes und die Sparsamkeit in der Haushaltsdurchführung haben zu diesem guten Ergebnis entscheidend beigetragen.

 

Es wird ein Überschuss i.H.v. 86,9 Mio. EUR für das Jahr 2017 erwartet. Das ist ein Plus von 73,8 Mio. EUR gegenüber dem Planentwurf.

 

Mit diesem Überschuss für 2017 kann der vorgetragene negative Finanzierungssaldo von 109,7 Mio. EUR zum 01.01.2017 voraussichtlich bis auf ./. 22,8 Mio. EUR zum 31.12.2017 abgebaut werden.

Der negative Finanzierungssaldo (der über die Vorjahre aufgelaufene negative Saldo der laufenden ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit) ist ein Indikator zur Bestimmung der dauernden Leistungsfähigkeit. Mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2018/2019 kann im Jahr 2018 der vollständige Abbau des negativen Finanzierungssaldos dargestellt werden.

Weitere Indikatoren der dauernden Leistungsfähigkeit – der unterjährige Ausgleich des Finanz- und Ergebnishaushaltes – werden mit den Überschüssen aus dem Finanzhaushalt und den ordentlichen Ergebnissen im Ergebnishaushalt nicht nur erfüllt, sondern übertroffen:

Die Überschüsse im Finanzhaushalt betragen 34,4 Mio. EUR in 2018 und 4,4 Mio. EUR in 2019, das ordentlichen Ergebnis im Ergebnishaushalt beträgt in 2018 26,1 Mio. EUR und in 2019 3,8 Mio. EUR.

 

Zukünftig verfügt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock somit über eine gesicherte dauernde Leistungsfähigkeit und ist in der Lage, dauerhaft alle bestehenden Aufgaben zu erfüllen und im freiwilligen Bereich ihr Engagement weiter auszubauen.

 

Die in den Haushaltsvorjahren bestehende Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes wegen der weggefallenen bzw. eingeschränkten Leistungsfähigkeit entfällt durch die Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit.

 

Das Ergebnis des Jahres 2017 wird durch Einmaleffekte und zusätzliche Einzahlungen geprägt sein, u.a.

-          Kapitalentnahme aus dem Warnow-, Wasser- und Abwasserverband (WWAV) i.H.v. 20 Mio. EUR,

-          Gewinnabführung Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) i.H.v. 4 Mio. EUR,

-          Gewinnabführung Klinikum Südstadt Rostock i.H.v. 1 Mio. EUR zusätzlich zur geplanten Gewinnabführung,

-          Flächenmanagement i.H.v. 10,4 Mio. EUR,

-          Verkauf Messehalle i.H.v. 9,8 Mio. EUR,

-          Einzahlung aufgrund der Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern i.H.v. 4,8 Mio. EUR sowie

-          zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen i.H.v. 25,5 Mio. EUR inklusive Einmaleffekte i.H.v.14,5 Mio. EUR.

Mit der Konsolidierungsvereinbarung ist die Verwendung investiver Einzahlungen (z.B. WWAV, Flächenmanagement, Verkauf Messehalle) für den Schuldenabbau gemäß des Haushaltssicherungskonzeptes bedarfsorientiert genehmigt.

 

Auch das Jahr 2018 ist durch Einmaleffekte bzw. zusätzliche Einzahlungen geprägt:

-          Verkauf Pier 7 und 8 i.H.v. 10 Mio. EUR,

-          Einzahlung aufgrund der Konsolidierungsvereinbarung i.H.v. 14,76 Mio. EUR inklusive Einzahlung aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds sowie

-          Kostenbeteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die erfolgte Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge in den Vorjahren i.H.v. 6,2 Mio. EUR.

 

Der Überschuss des Jahres 2019 stellt sich im Vergleich zu 2018 deutlich geringer dar. Dies gründet auf den erheblichen, vorstehend dargestellten, Sondereffekten in 2018. Z.B. sieht die dritte Rate aus der Konsolidierungsvereinbarung mit 1,2 Mio. EUR für 2019 nur eine, vergleichsweise erheblich niedrigere, Summe vor, da der Großteil bereits für 2018 vorgesehen ist.

 

Sowohl für 2018 und 2019 fällt der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes Mecklenburg-Vorpommern 2018 (Beschlussfassung voraussichtlich Anfang 2018) ins Gewicht. Aufgrund der angewachsenen Steuerkraft erleidet die Hanse- und Universitätsstadt im Finanzplan für 2018 bei den angesetzten Zuweisungen Verluste i.H.v. 5,1 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr. Für 2019 ergibt sich eine Reduzierung aus dem FAG i.H.v. 4,8 Mio. EUR. Da die Hanse- und Universitätsstadt davon ausgeht, dass die Altschulden vollständig abgebaut sind, ist der Anteil der investiven Gesamtschlüsselzuweisung zu verändern: Nach § 11 Abs. 3 FAG M-V beträgt der investive Anteil der Gesamtschlüsselzuweisung an die Hanse- und Universitätsstadt nicht mehr 4% sondern 8,2%. Damit kommt es in 2019 zu einer weiteren Reduzierung der Schlüsselzuweisungen in der Verwaltungstätigkeit zugunsten des investiven Haushaltes.

 

Der von der Bürgerschaft erteilte Prüfauftrag zur Anpassung der Grundsteuer B in 2019 wird aufgrund der guten Haushaltslage nicht weiter verfolgt.

 

Nicht geordnet sind bislang 1,2 Mio. EUR im Teilhaushalt 50 für die Einführung zu entwickelnder Qualitätsstandards, insbesondere für die Hilfearten Erziehungsbeistandschaft, sozialpädagogische Familienhilfe und die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, in Umsetzung eines vom Jugendhilfeausschuss im Jahre 2014 gefassten Beschlusses (2014/BV/5514). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es hierzu, hinsichtlich der Ausgestaltung, keine planbaren Ergebnisse bzw. endgültige Festlegungen der Gremien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Die ansteigenden Überschüsse im Finanzplanzeitraum (2020 i.H.v. 25,2 Mio. EUR, 2019 i.H.v. 34,0 Mio. EUR) sind insbesondere auf weiter steigende Gewerbesteuereinzahlungen (3,8 Mio. EUR), weitere Steigerungen beim Gemeindeanteil Einkommen- und Umsatzsteuer (4,1 Mio. EUR), Ausschüttung WWAV (4,9 Mio. EUR) sowie reduzierte Auszahlungen im Bereich Schule (2,9 Mio. EUR Schulcontainer) und im Bereich Doppeljubiläum (1,6 Mio. EUR) zurückzuführen.

 

 

Der Finanzhaushalt kann wie folgt zusammen gefasst dargestellt werden:

 

- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt

Verwaltungstätigkeit

Ansatz

voraus.

IST

Ansatz

Ansatz

Finanz-plan

Finanz-plan

 

2017

2017

2018

2019

2020

2021

Einzahlungen

612,6

672,0

650,3

628,1

645,7

656,8

Auszahlungen

590,0

576,3

606,2

613,1

610,0

611,9

Saldo der Ein- und Auszahlungen

22,6

95,7

44,1

15,0

35,7

44,9

Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen

 

9,5

 

8,8

 

9,7

 

10,6

 

10,5

 

10,9

Überschüsse

13,1

86,9

34,4

4,4

25,2

34,0

 

In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 sowie dem Finanzplanungszeitraum werden positive Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit ausgewiesen, die zur Deckung der Zahlungen der Tilgung von Investitionskrediten ausreichen und darüber hinaus dazu dienen, Überschüsse zu generieren.

 

Im Vergleich zum Finanzhaushalt fällt das ordentliche Ergebnis in der Verwaltungstätigkeit über den gesamten Planzeitraum geringer aus, da im Ergebnishaushalt zahlungsunwirksame Geschäftsvorfälle enthalten sind, z.B. Abschreibungen und Auflösung von Sonderposten.

 

- in Mio. EUR -

Ergebnishaushalt

Verwaltungstätigkeit

Ansatz

voraus.

IST

Ansatz

Ansatz

Finanz-plan

Finanz-plan

 

2017

2017

2018

2019

2020

2021

Erträge

647,0

681,7

694,4

676,2

682,7

691,6

Aufwendungen

647,4

633,0

668,2

672,4

662,4

660,5

ordentliches Ergebnis

./. 0,4

48,7

26,1

3,8

20,3

31,1

 

Im Finanzhaushalt sind außer der Verwaltungstätigkeit Ein- und Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen veranschlagt.

In 2018 sind Auszahlungen für Investitionen i.H.v. 52,6 Mio. EUR und in 2019 i.H.v. 50,8 Mio. EUR geplant. Demgegenüber stehen geringere Einzahlungen in den entsprechenden Haushaltsjahren, so dass sich negative Salden ergeben.

Diese negativen Salden in 2018 i.H.v. 13,3 Mio. € und 2019 i.H.v. 1,0 Mio. € sind durch die Aufnahme von Krediten zu schließen, wobei der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedarf.


Die Investitionstätigkeit stellt sich für den Planungszeitraum wie folgt dar:

 

- in Mio. EUR -

Finanzhaushalt

Investitionstätigkeit

Ansatz

voraus.

IST

Ansatz

Ansatz

Finanz-plan

Finanz-plan

 

2017

2017

2018

2019

2020

2021

Einzahlungen

38,9

49,7

39,3

49,7

52,9

51,8

Auszahlungen

48,6

55,4

52,6

50,7

78,7

66,5

Saldo der Ein- und Auszahlungen

./. 9,7

./. 5,7

./. 13,3

./. 1,0

./. 25,8

./. 14,7

 

In den Haushaltsjahren vor 2018 war die Kreditaufnahme durch die Rechtsaufsichtsbehörde auf die Höhe der ordentlichen Tilgung aufgrund der haushaltsbelastenden Wirkung begrenzt.

Vor dem Hintergrund der äußerst positiven finanziellen Entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird davon ausgegangen, dass die Rechtsaufsichtsbehörde für 2018 die um 3,6 Mio. EUR höhere Kreditermächtigung zulässt.

 

Unter dem Aspekt des generellen Wachstums der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, insbesondere des Einwohnerzuwachses, ist dies geboten. Es gilt den Investitionsstau in den Bereichen Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen z.B. Kitas, Infrastrukturmaßnahmen z.B. Straßen und Wege, Hafenanlagen und Grünflächenmaßnahmen z.B. Spielplätze aufzuholen und weiter voranzutreiben.

 

Dieser Aufschwung wurde in der Hanse- und Universitätsstadt nicht nur erkannt, sondern die vorbereitenden Handlungen bzw. erste Umsetzungen werden bereits sichtbar.

So wurden z.B. für die Bundesgartenschau vorsorglich jeweils 5 Mio. EUR für 2020 und 2021 eingestellt. Dabei wird die Bewerbung um die Bundesgartenschau als Möglichkeit gesehen, die vorstehend genannten Bedarfe mit stadtplanerischen Ideen in Gesamtheit zu entwickeln.

 

Konkreter betrachtet ist im Haushaltsplanentwurf in 2020 ein enormer Anstieg an Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erkennbar. Dies ist vor allem auf die beiden Großprojekte Neugestaltung Werftbecken und Erneuerung Uferpromenade zurückzuführen.

Korrespondierend spiegelt sich dies bei den Verpflichtungsermächtigungen wieder, z.B. sind in 2019 26 Mio. EUR vom Gesamtvolumen i.H.v. 84,3 Mio. EUR für die Maßnahme Neugestaltung Werftbecken vorgesehen.

 

Die geplanten Kreditaufnahmen für Investitionen erhöhen den Schuldenstand für investive Kredite. Zum Ende 2018 wird sich dieser auf einen Betrag von 159,6 Mio. EUR und zum Ende 2019 auf 150,0 Mio. EUR belaufen. In 2018 ist dabei eine Kreditaufnahme aus den Ermächtigungen 2015 und 2017 in 2018 enthalten. Im Finanzplanzeitraum bis 2021 zeigt sich – parallel zu investiven Auszahlungen und geplanten Kreditaufnahmen – auch hier der Aufschwung bei den Investitionen.

 

Während die Investitionskredite im Finanzplanzeitraum zunehmen werden, wird bei den Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit eine Umkehr stattfinden.

Seit vielen Jahren war die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zur Sicherstellung der Liquidität angewiesen, auch wenn an deren Abbau kontinuierlich gearbeitet wurde.

Es wird erwartet das neue Jahr 2018 mit liquiden Mitteln in Höhe von 8,5 Mio. EUR statt wie bisher mit einem Liquiditätskredit beginnen zu können.

Zur Überbrückung von unterjährigen Liquiditätsengpässen wird mit der Haushaltssatzung 2018 und 2019 der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit jeweils auf 30,0 Mio. EUR festgesetzt.

Liquiditätsengpässe könnten sich aus den unterschiedlichen Terminen der Ein- und Auszahlungen ergeben sowie aus der Abarbeitung der investiven Maßnahmen aus Vorjahren, deren zugehörige investive Kreditaufnahme die Liquiditätskredite noch positiv beeinflusst.

Der Abbau der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit erfolgt voraussichtlich zum Ende des Jahres 2017. Technisch bedingt weist die Darstellung den Abbau für Mitte des Jahres 2017 aus.

 

Perspektivisch sollten die im Finanzhaushalt dargestellten Überschüsse der Verwaltungstätigkeit genutzt werden, um mögliche Liquiditätsengpässe in Folgejahren nicht mehr über Liquiditätskredite absichern zu müssen.

Ergänzend ist für den vorgelegten Haushaltsplanentwurf im Vergleich mit dem Haushaltsplan 2017 auf Folgendes hinzuweisen:

 

Hinsichtlich der Festlegung der wesentlichen und sonstigen Produkte (Abbildung der Leistungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock) im Band III ergeben sich Änderungen: Insgesamt wurden 29 Produkte als wesentlich bestimmt.

Davon sind 6 Produkte erstmalig als wesentlich beurteilt worden:

-          12601 Brandschutz

-          31103 Eingliederungshilfen für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII

-          36101 Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a, 23 SGB VIII

-          36102 Tagespflege (§ 23 SGB VIII

-          51102 Stadtentwicklung und städtebauliche Planung

-          11402 Liegenschaften

8 ehemals wesentliche Produkte sind für den vorgelegten Entwurf als Sonstige beurteilt worden.

Hintergrund ist der im Vorfeld geführte Prozess zur Haushaltsplanaufstellung in dessen Ergebnis sowohl geänderte Zielvorgaben der Politik, wie auch Erkenntnisse über die Entwicklung der strategischen Bedeutung einzelner Produkte und Steuerungsmöglichkeiten berücksichtigt wurden. Nähere Erläuterungen sind dem Vorbericht zu entnehmen.


Da die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht erforderlich ist, erfolgt die Abrechnung zu den Haushaltssicherungsmaßnahmen im Vorbericht.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird ab dem Jahr 2018 sämtliche Honorar- und Planungskosten der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) als Sanierungsträger bzw. Beauftragte für die Städtebaulichen Sondervermögen alleine tragen. Die Haushaltsmittel für die Trägervergütung sind im Kernhaushalt veranschlagt.

Wie in den Vorjahren werden die Haushaltssatzungen für das Städtebauliche Sondervermögen (Band IV) der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Ergebnishaushalt weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in 2018 in Höhe von 26,1 Mio. EUR aus und in 2019 in Höhe von 3,8 Mio. EUR aus. Der Finanzhaushalt weist unterjährig einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in 2018 in Höhe von 44,1  Mio. EUR und 2019 von 15,0 Mio. EUR aus. Nach  der Tilgung von Krediten für Investitionen in 2018 in Höhe von 9,7 Mio. EUR und 2019 von 10,6 Mio. verbleiben Überschüsse in 2018 in Höhe von 34,4 Mio. EUR und 2019 von 4,4 Mio. EUR.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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18.01.2018 - Kulturausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2018/2019 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III, Band V bis VIII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

 

 

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18.01.2018 - Finanzausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2018/2019 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III, Band V bis VIII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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23.01.2018 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

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23.01.2018 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorlage:

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2018/2019 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III, Band V bis VIII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

 

 

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24.01.2018 - Rechnungsprüfungsausschuss - ungeändert beschlossen

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25.01.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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30.01.2018 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - vertagt

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01.02.2018 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - vertagt

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01.02.2018 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - zur Kenntnis gegeben

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06.02.2018 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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06.02.2018 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2018/2019 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III, Band V bis VIII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

13.02.2018 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.02.2018 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

13.02.2018 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.02.2018 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.02.2018 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.02.2018 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.02.2018 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - zur Kenntnis gegeben

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20.02.2018 - Hauptausschuss - geändert beschlossen


Beschlussempfehlung  (einschließlich Nachträgen):

 

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2018/2019 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III, Band V bis VIII)
durch die Bürgerschaft beschlossen.


(Anlagen: Haushaltsplan und Anlagen)

 


Abstimmung:  Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

1

 

 

 

Dagegen:

-

 

Empfohlen

X

Enthaltungen:

9

 

Nicht empfohlen

 

 

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20.02.2018 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - zur Kenntnis gegeben

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20.02.2018 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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20.02.2018 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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21.02.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2018/2019 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III, Band V bis VIII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2017/BV/3338 einschließlich Nachtrag (-07(NB) und der Änderungsanträge -01, 02:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

7

 

Abgelehnt

 

 

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21.02.2018 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2018/2019 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III, Band V bis VIII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

10

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

21.02.2018 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.02.2018 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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21.02.2018 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2018/2019 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III, Band V bis VIII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

 

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22.02.2018 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

22.02.2018 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2018/2019 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III, Band V bis VIII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

5

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

22.02.2018 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18)

Reduzieren

27.02.2018 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2018/2019 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III, Band V bis VIII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

6

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

27.02.2018 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.02.2018 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.02.2018 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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01.03.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

 

Erweitern

01.03.2018 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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01.03.2018 - Ortsbeirat Südstadt (12) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2018/2019 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III, Band V bis VIII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

---

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

---

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

07.03.2018 - Bürgerschaft - vertagt

 

- dazu liegen die Nachträge Nr. 2017/BV/3338-07 (NB) und Nr. 2017/BV/3338-09 (NB) vor

 

- vertagt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

Erweitern

15.03.2018 - Kulturausschuss

Erweitern

21.03.2018 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

Reduzieren

29.03.2018 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2018/2019 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III, Band V bis VIII) durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

10.04.2018 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

Erweitern

10.04.2018 - Personalausschuss

Reduzieren

11.04.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2017/BV/3338 (einschließlich Nachträgen und bestätigten Änderungsanträgen):

 

Die Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2018/2019 wird gemäß Anlage 1 mit Haushaltsplan und Anlagen (Band I bis III, Band V bis VIII) durch die rgerschaft beschlossen.

 

Anlagen:

- Überarbeitung der Haushaltssatzung 2018/2019 mit Haushaltsplan und
o.g. Anlagen aufgrund der Änderungen/Ergänzungen
werden nach Fertigstellung beigefügt

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

 

Hinweis: Haushaltssatzungen der städtebaulichen Sondervermögen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 …- Band IV:   s. TOP 9.2 gesondert zur Beschlussfassung vorgelegte Beschlussvorlage Nr. 2018/BV/3452