Beschlussvorlage - 2017/BV/3314
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Sachspende in Form eines interaktiven Tafelsystems im Wert von 4.592,21 EUR für die Berufliche Schule der Hansestadt Rostock - Wirtschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 09.01.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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31.01.2018
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Beschlussvorschriften:
§ 44 (4) Kommunalverfassung MV
§ 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:-
Sachverhalt:
Der Schulverein der Beruflichen Schule der Hansestadt Rostock Wirtschaft beabsichtigt, der Hansestadt Rostock ein neuwertiges interaktives Tafelsystem für den Einsatz in der Beruflichen Schule Wirtschaft zu übergeben.
Bei der Sachspende handelt es sich um ein neuwertiges Legamaster eBoard 87 Zoll mit Pylonensystem. Mit der Nutzung des Tafelsystems wird die anschauliche Vermittlung des Unterrichtsstoffes erheblich verbessert.
Die angebotene Sachzuwendung wird somit für den gemeinnützigen Zweck im Sinne des
§ 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung verwendet.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt:40
Produkt:23106Bezeichnung: Berufliche Schule der Hansestadt Rostock Wirtschaft
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein- | Aus- |
2018 | 41510000 | 420,95 |
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2018 | 53853000 Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen |
| 420,95 |
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2019-2026 | 41510000 Jährlich 459,22 | 3673,76 |
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2019-2026 | 53853000 Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen |
| 3673,76 |
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2027 | 41510000 Jährlich 459,22 | 344,41 |
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2027 | 53853000 Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen |
| 344,41 |
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Die Entgegennahme der Sachspende wird im Haushalt der Hansestadt Rostock ergebnisneutral abgebildet.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:keine
in Vertretung
Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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488,7 kB
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