Nachtrag Beschlussvorlage - 2017/BV/2922-01 (NB)
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 01.12.2017
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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05.12.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.12.2017
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Beschlussvorschriften:
§§ 2, 4, 5 und 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
§ 113 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:keine
Sachverhalt:
Die Notwendigkeit für die Beschlussfassung der Satzung der Hansestadt Rostock für eine Schülerbeförderung und ersatzweise Erstattung von notwendigen Aufwendungen für die Schülerinnen und Schüler der Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock resultiert aus der durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 5. April 2017 beschlossenen Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) hinsichtlich des § 113 „Schülerbeförderung“, der nunmehr – ohne Gewährung einer Übergangsfrist – auch Geltungscharakter für die kreisfreien Städte hat.
§ 113 SchulG M-V bildet die Rechtsgrundlage für die Übernahme der Trägerschaft der Beförderungspflicht bzw. der Erstattungspflicht der Aufwendungen im eigenen Wirkungskreis für Schüler/-innen entsprechend ihrem Wohnsitz.
Eingegangene Hinweise und Änderungsvorschläge im Rahmen informeller Anfragen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben zu der in der Anlage beiliegenden Fassung der Schülerbeförderungssatzung geführt.
Ergänzend ist festzustellen, dass der Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern entfällt. Die Satzung ist lediglich anzuzeigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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34,5 kB
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