Stellungnahme - 2017/AN/3281-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfügungsfonds für Schulen und Schüler
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 29.11.2017
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Kenntnisnahme
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10.01.2018
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Bereit
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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06.12.2017
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in den Doppelhaushalt 2018/2019 folgende Punkte einzustellen:
- jede Schule erhält einen Verfügungsfonds von jährlich 1 Euro pro Schüler für kleinere Anschaffungen (z.B. Pflanzen, Bilder) oder Verschönerungsmaßnahmen. Die Verwendung der Mittel erfolgt auf Vorschlag der Schüler.
- es wird ein zentraler Verfügungsfonds in Höhe von jährlich 10.000 Euro für kleinere Anschaffungen oder Verschönerungsmaßnahmen, die die Mittel der Verfügungsfonds an den Schulen überschreiten, eingerichtet. Die Verwendung erfolgt auf Vorschlag des Stadtschülerrates. Die Schüler an den einzelnen Schulen sind dabei zu beteiligen.
Stellungnahme
Gemäß § 10 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M- V können Verfügungsmittel in angemessener Höhe ausschließlich beim Bürgermeister veranschlagt werden.
Die Bildung weiterer personenbezogener Verfügungsfonds schließt die Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V aus.
Für die Schulen der Hansestadt Rostock werden auf der Grundlage der Bedarfsanmeldungen der Schulleiter finanzielle Mittel in der Haushaltsposition Schulausstattung, Produktkonto 52380090, geplant und bereitgestellt. Diese finanziellen Mittel sind für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen im gesamten Schulgebäude vorgesehen.
Im Haushaltsjahr 2017 beträgt der Gesamtwertumfang im Teilhaushalt 40 für Schulausstattung 244.000 EUR, das sind rund 10 EUR/Schüler.
In den vergangenen Haushaltsjahren konnte das geplante Budget für die Beschaffung von Schulausstattung nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Vorschläge und Ideen der Schülerräte für Maßnahmen zur Verbesserung des Lernumfeldes sind stets willkommen. Im Rahmen des Projektes „Jugendgerechte Kommune“ sind derartige Beteiligungen ausdrücklich erwünscht. Sie sind im Einvernehmen mit der Schulleitung der jeweiligen Schule umzusetzen.
Aufgrund notwendiger Planungsvorläufe werden kurzfristige Maßnahmen vermutlich jedoch die Ausnahme darstellen.