Änderungsantrag - 2017/BV/3099-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Andreas Engelmann (für den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung) Aufgabenstellung für die Beauftragung eines externen Sachverstands zu der Erstellung eines Leitfadens oder einer Satzung für Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 09.10.2017
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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10.10.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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11.10.2017
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Beschlussvorschlag:
In der Anlage Aufgabenstellung wird im ersten Absatz:
„Der Leitfaden [...] richtet sich an Politik und Verwaltung […], die vor der Herausforderung
stehen, Projekte im Bereich der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Stadtentwicklung
zu realisieren."
geändert in:
„Der Leitfaden [...] richtet sich an Politik und Verwaltung […], die vor der
Herausforderung stehen, Projekte einer nachhaltigen und ganzheitlichen Entwicklung der Stadt, wie in sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereichen der Stadtentwicklung zu konzipieren und zu realisieren."
Sachverhalt:
Stadtentwicklung umfasst auch die Bereiche Kultur, Verkehr, Bildung, Sport,
Denkmalschutz u. a. und sollte nicht, wie in der BV formuliert, eingegrenzt werden.
Die Begriffsdefinition z. B. für sozial ist in Nachschlagewerken nicht eindeutig und kann
nicht automatisch auf o. g. Bereiche ausgedehnt werden. Nachhaltigkeit sollte generelles
Gebot sein und erfordert auch vorausschauend zu agieren, also zu konzipieren.