Beschlussvorlage - 2017/BV/3109
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen im Teilhaushalt 37 Brandschutz- und Rettungsamt in Höhe von 300.000,00 EUR im Finanzhaushalt 2017 für den Investitionszuschuss an den Eigenbetrieb "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock " (KOE) für die Erweiterung der Atemschutz- und Gerätewerkstatt (Vorreinigung) in der Feuerwache I Südstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 09.10.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.10.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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24.10.2017
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zu außerplanmäßigen investiven Auszahlungen als Investitionszuschuss an den KOE in Höhe von 300.000,00 EUR im Finanzhaushalt 2017 wird für die Maßnahme 3712601201700499 Investitionszuschuss an den KOE für die Erweiterung der Atemschutz- und Gerätewerkstatt (Vorreinigung) in der Feuerwache I Südstadt, Pos. 2, für folgendes Produktkonto erteilt:
- 12601.78440000 Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände
Die Deckung erfolgt in Höhe von 300.000,00 EUR aus der Maßnahme 3712601201200799 BOS-Digitalfunkgeräte inklusive Anbindung an die Leitstelle, Pos. 2, vom Produktkonto 12601.78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410 EUR
Beschlussvorschriften: § 6 (4) Pkt. 2 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Die baulichen Gegebenheiten und die vorhandene Ausstattung der Werkstätten entsprechen nicht den Anforderungen.
Es gibt keine Möglichkeiten der Vorreinigung von bei Bränden kontaminierter Ausrüstung und Geräte. Schwere gesundheitliche Schäden können die Folge sein bzw. bei Nichtbearbeitung der Geräte und Ausrüstung ist die Einsatzbereitschaft gefährdet.
Da die gegenwärtig vorhandene Atemschutz- und Gerätewerkstatt nicht die notwendigen Voraussetzungen einer anforderungsgerechten Bearbeitung erfüllt (u.a. geeigneter Lager- und Reinigungsort, Schwarz / Weiß Trennung …) wurden unverzüglich Festlegungen notwendig, bauliche Maßnahmen zur Erweiterung mittels Einrichtung von Containermodulen durchzuführen.
Die Maßnahmen haben bereits begonnen.
Berechnung der Mehrauszahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 37 | Brandschutz- und Rettungsamt |
Produkt | 12601 | Brandschutz |
Produktkonto:
Finanzhaushalt | 12601.78440000 | Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 3712601201700499 | Investitionszuschuss an den KOE für die Erweiterung der Atemschutz- und Gerätewerkstatt Feuerwache I Südstadt |
Investitionsposition | 2 | Investitionszuschuss an den KOE |
1.Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 0,00 | ||
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | ||
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 300.000,00 | ||
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 300.000,00 | ||
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen
unabweisbar:
Bei der Nutzung der vorhandenen Atemschutzwerkstatt gibt es Gefährdungen für die Bediensteten durch die Kontamination der angelieferten Geräte mit Brand- und Rauchgasrückständen.
Die zum Teil giftigen Rückstände können in unterschiedlichster Zusammensetzung, unterschiedlichsten Zuständen und Konzentrationen, je nach verbranntem Stoff und Arbeitsvorgang (Kohlenstoff - Feinstaub, Polychlorierte Dibenzodioxine und -furane, Polybromierte Dibenzodioxine und -furane, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle …) als feste Rückstände, Gase, Aerosole, Dämpfe vorhanden sein.
Die genannten Stoffe können bei Inkorporation eine toxische, mutagene oder kanzerogene Wirkung haben und stellen damit eine unmittelbare Gefahr für Gesundheit und Leben der Beamten dar.
unvorhersehbar:
Da die vorhandenen baulichen Gegebenheiten der Atemschutz- und Gerätewerkstatt nicht die notwendigen Voraussetzungen einer anforderungsgerechten Bearbeitung bieten (u.a. geeigneter Lager- und Reinigungsort, Schwarz / Weiß Trennung …), werden Festlegungen für die baulichen Maßnahmen unverzüglich notwendig.
Die Notwendigkeit der Baumaßnahmen ergibt sich auch aus:
- Gefährdungsbeurteilung Atemschutzwerkstatt / i.V.m. Arbeitssicherheitsgesetz
- Verband der Berufsfeuerwehren vfdb-Merkblatt "Einsatzhygiene zum Feuerwehreinsatz bei Bränden"
- Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7.
Insgesamt wird auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Sicherheit und eine effizientere Bearbeitung der Ausrüstung und Geräte erreicht.
2.Nachweis der Deckung durch Minderauszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 37 | Brandschutz- und Rettungsamt |
Produkt | 12601 | Brandschutz |
Produktkonto:
Finanzhaushalt | 12601.78571000 | Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410,00 EUR |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 3712601201200799 | BOS-Digitalfunkgeräte inklusive Anbindung an die Leitstelle |
Investitionsposition | 2 | BOS-Digitalfunkgeräte inklusive Anbindung an die Leitstelle |
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
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| 855.834,89 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. |
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bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. |
| 1.009,03 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 854.825,86 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
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| 300.000,00 |
Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung
Die Maßnahmen für die Einrichtung und Inbetriebnahme des BOS Digitalfunks inklusive Anbindung an die Leitstelle sind im Wesentlichen abgeschlossen.
Mit der Zuweisung der zweckgebundenen Mittel nach § 25 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vom 10.11.2009 wird eindeutig darauf verwiesen, dass nach Erfüllung des Zweckes der Zuwendung die Beträge wie Zuweisungen des Landes für Investitionen im Bereich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes nach Maßgaben der Brandschutz- Förderrichtlinie M-V zu verwenden sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: keinen
Roland Methling