Beschlussvorlage - 2017/BV/2735
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2035
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.05.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Ortsamt Mitte; Ortsamt Nordwest 1; Ortsamt Nordwest 2; Ortsamt Ost; Ortsamt West; Stadtamt; Amt für Schule und Sport; Amt für Jugend, Soziales und Asyl; Amt für Verkehrsanlagen; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Biestow (13)
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Vorberatung
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24.05.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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31.05.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lütten Klein (5)
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Vorberatung
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01.06.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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01.06.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Vorberatung
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01.06.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Vorberatung
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06.06.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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06.06.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
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Vorberatung
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06.06.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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13.06.2017
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●
Bereit
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Vorberatung
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13.06.2017
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11.07.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Vorberatung
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13.06.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Vorberatung
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13.06.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Vorberatung
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20.06.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Vorberatung
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20.06.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Vorberatung
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21.06.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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21.06.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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22.06.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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Vorberatung
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27.06.2017
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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27.06.2017
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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28.06.2017
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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06.07.2017
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.07.2017
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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12.07.2017
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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: 1193/05 BV vom 01.03.2006
Sachverhalt:
In der Informationsvorlage 2016/IV/1959 vom 07. September 2016 wurde die Bürgerschaft über die beabsichtige Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und die ersten diesbezüglichen Verfahrensschritte informiert.
In der Informationsvorlage wurden bereits ausführlich die Notwendigkeit der Neuaufstellung durch die veränderten Rahmenbedingungen und die damit verbundenen neuen Entwicklungsperspektiven dargelegt.
Der am 01.03.2006 von der Bürgerschaft beschlossene und am 02.12.2009 neubekanntgemachte Flächennutzungsplan hat sich bisher als vorbereitender, generalisierter Plan zur Steuerung der räumlichen Entwicklung der Stadt bewährt. Zur Anpassung der laufenden Planungen genügten bisher 8 Einzeländerungen.
Ausgehend von der zu erwartenden Entwicklung aus den Zielen des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Region Rostock und insbesondere der zu erwartenden Bevölkerungszunahme mit ihrer Entwicklungsdynamik in vielen Bereichen zeichnet sich jedoch ab, dass der Umfang des künftigen Änderungsbedarfes teilräumliche Ausweisungen übersteigt.
Der gegenwärtig rechtswirksame Flächennutzungsplan bildet die zukünftig notwendige Entwicklung nur noch unzureichend ab. Das Schrittmaß, mit dem sich Rostock in den nächsten Jahren entwickeln muss bedarf einer ganzheitlichen und zusammenhängenden Betrachtung.
Der Flächennutzungsplan stellt nach § 5 Absatz 1 Baugesetzbuch für das ganze Gemeindegebiet „die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar.“
Als vorbereitender Bauleitplan übernimmt der Flächennutzungsplan eine wesentliche Steuerungsfunktion für die städtebauliche Entwicklung der Hansestadt Rostock in den nächsten Jahren und ist damit ein wichtiges Handlungsprogramm für Politik und Verwaltung. Sein Inhalt beschränkt sich auf die Darstellung der Grundzüge der beabsichtigten Entwicklung und lässt der Stadt Spielraum für die Konkretisierung durch die verbindliche Bauleitplanung, die Bebauungspläne.
Im Gegensatz zum Bebauungsplan entfaltet der Flächennutzungsplan vorwiegend behördeninterne Rechtsbindung. Er übernimmt eine Informationsfunktion für die Behörden und Dienststellen als Träger öffentlicher Belange und bewirkt eine Anpassungspflicht der Planungen öffentlicher Planungsträger.
Er begründet an sich jedoch noch keinen Rechtsanspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Nutzung der Grundstücke entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Das heißt, für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine direkten Ansprüche oder Pflichten.
Um die Darstellung der Art der Bodennutzung für das ganze Stadtgebiet entsprechend den Vorschriften des BauGB vornehmen zu können, ist ein umfangreicher Arbeits- und Abstimmungsprozess erforderlich.
Das Verfahren der Neuaufstellung wird mehrere Jahre beanspruchen.
Während dieser Zeit wird es aber weiterhin möglich sein, auf der Grundlage des bestehenden Flächennutzungsplans wie bisher auch Einzeländerungsverfahren durchzuführen. Dabei sollten aber bereits künftige Entwicklungen beachtet werden.
Das Zielkonzept zur Stadtentwicklung soll von der Bürgerschaft als Vorentwurf beschlossen werden. Auf dessen Grundlage sollen die Entwürfe des neu aufzustellenden Flächennutzungsplans erarbeitet werden und letztendlich nach umfangreichen Beteiligungsverfahren in Abwägung aller in den Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden durch die Bürgerschaft der Beschluss über den Flächennutzungsplan gefasst werden.
Dazu ist gemäß BauGB ein zweistufiges Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden sowie weiteren Träger öffentlicher Belange vorgesehen.
Aufgrund seiner Komplexität soll es in dem Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Rostock weitere umfangreiche Beteiligungen geben.
Insbesondere zur Erarbeitung des Vorentwurfs sind u.a. zwei Foren zur Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.
Geht es in dem ersten Forum darum, die Ziele der Stadtentwicklung/ des Flächennutzungsplans zu diskutieren, soll es in dem zweiten Forum um die räumliche Umsetzung im Flächennutzungsplan gehen.
Es ist eine externe Begleitung dieses Prozesses vorgesehen.
Weiterhin sollen zur Begleitung des Gesamtprozesses Expertenrunden durchgeführt werden.
Diese themenbezogenen Arbeitsrunden aus Ämtern, Planungsträgern und Vereinen sollen, je nach Fragestellung, kontinuierlich in wechselnder Besetzung durchgeführt werden.
In den letzten Jahren wurden für die Hansestadt Rostock auf der Grundlage der Leitlinien der Stadtentwicklung umfangreiche Fachbeiträge erstellt, in denen Leitbilder definiert sowie städtebauliche Ziele und räumliche Aussagen getroffen werden.
Diese Konzepte bilden das wesentliche Abwägungsmaterial und die Grundlagen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.
Die beschlossenen Konzepte und Fachplanungen sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen, wobei durchaus konkurrierende Aussagen zu einzelnen Flächen in die Abwägung einfließen können.
Parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist die Erstellung des Umweltberichtes, der selbstständiger Bestandteil der Begründung des neuen Flächennutzungsplans wird, erforderlich.
Dazu ist die Strategische Umweltprüfung durchzuführen.
Darüber hinaus ist es erforderlich, parallel als Grundlagen insbesondere folgende Planungen zu erarbeiten bzw. fortzuschreiben:
- die Haushalts- und Wohnraumnachfrageprognose
- das Umwelt- und Freiraumkonzept
- das Kleingartenentwicklungskonzept
- das Gewerbeflächenentwicklungskonzept.
Dabei ist die Koordinierung der Erarbeitung dieser wesentlichen Fachpläne durch eine gemeinsame externe Vergabe der Öffentlichkeitsbeteiligung und eine gemeinsame Internetplattform vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51102 Bezeichnung: Stadtentwicklung und Städtebauliche Planung
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: - Bezeichnung: -
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge
| Auf-wendungen | Ein-zahlungen | Auszahlungen |
2017 | 56255010 Aufwendungen für die Erstellung der Umweltprüfung/ Umweltbericht/ Scoping |
| 10.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für die Erstellung der Umweltprüfung/ Umweltbericht/ Scoping |
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| 10.000 € |
| 56255010 Aufwendungen für die Erstellung der Haushalts- und Wohnbedarfsprognose 2017 |
| 25.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für die Erstellung der Haushalts- und Wohnbedarfsprognose 2017 |
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| 25.000 € |
| 56255010 Aufwendungen für die Kommunikations- und Bürgerbeteiligung |
| 20.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für die Kommunikations- und Bürgerbeteiligung |
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| 20.000 € |
| 56255010 Aufwendungen für die Untersuchung der Verdichtungspotenziale |
| 50.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für die Untersuchung der Verdichtungspotenziale |
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| 50.0000 € |
2018 | 56255010 Aufwendungen für die Erstellung der Umweltprüfung/ Umweltbericht/ Scoping |
| 60.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für die Erstellung der Umweltprüfung/ Umweltbericht/ Scoping |
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| 60.000 € |
| 56255010 Aufwendungen für die Kommunikations- und Bürgerbeteiligung |
| 30.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für die Kommunikations- und Bürgerbeteiligung |
|
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| 30.000 € |
| 56255010 Aufwendungen für weitere Gutachten nach Planungsstand und Bedarf |
| 50.000 €
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| 76255010 Auszahlungen für weitere Gutachten nach Planungsstand und Bedarf |
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| 50.000 € |
2019 | 56255010 Aufwendungen für die Erstellung des Umweltberichts |
| 40.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für die Erstellung des Umweltberichts |
|
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| 40.000 € |
| 56255010 Aufwendungen für weitere Gutachten nach Planungsstand und Bedarf |
| 50.000 € |
|
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| 76255010 Auszahlungen für weitere Gutachten nach Planungsstand und Bedarf |
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| 50.000 € |
2020 | 56255010 Aufwendungen für die Erstellung des Umweltberichts |
| 10.000 € |
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|
| 76255010 Auszahlungen für die Erstellung des Umweltberichts |
|
|
| 10.000 € |
| 56255010 Aufwendungen für weitere Gutachten nach Planungsstand und Bedarf |
| 50.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für weitere Gutachten nach Planungsstand und Bedarf |
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| 50.000 € |
2021 | 56255010 Aufwendungen für weitere Gutachten nach Planungsstand und Bedarf |
| 50.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für weitere Gutachten nach Planungsstand und Bedarf |
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| 50.000 € |
Erläuterungen
Für die Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 105.000 EUR wird eine überplanmäßige Bewilligung beantragt.
Für den Haushalt 2018-2021 wurden die Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 340.000 EUR in den Planentwurf eingearbeitet.
Darüber hinaus ist eine Kostenschätzung für das Gesamtverfahren derzeit nicht möglich.
Teilhaushalt: 67
Produkt: 55100 Bezeichnung: Stadtgrün
Investitionsmaßnahme-Nr. 6755100201488899 – Hard- u. Software
Pos. 40 Einzahlungen – Grüne Welle Stadtgarten
Pos. 42 Auszahlungen – Grüne Welle Stadtgarten
Investitionsmaßnahme-Nr. 6755100999900099 – Geringwertige Vermögensgegenstände
(Kommunalrecht)
Pos. 14 Einzahlungen – Grüne Welle Stadtgarten
Pos. 16 Auszahlungen – Grüne Welle Stadtgarten
Haus-haltsjahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge
| Auf-wendungen | Ein-zahlungen | Auszahlungen |
2017 | 68142001 Investitionszuwendungen vom Land - Kleingartenkonzept “Grüne Welle Stadtgarten Rostock“ 78571001 Auszahlungen Hardware - Kleingartenkonzept “Grüne Welle Stadtgarten Rostock“ 78572001 Auszahlungen Geringwertige Wirtschaftsgüter - Kleingartenkonzept “Grüne Welle Stadtgarten Rostock“ 41442033/61442033 Zuweisungen vom Land Kleingartenkonzept “Grüne Welle Stadtgarten Rostock“ 56290033/76290033 Kleingartenkonzept “Grüne Welle Stadtgarten Rostock“ Personal-aufwendungen |
41.562,00 €
|
41.562,00 €
46.136,00 € | 1.438,00 €
41.562,00 €
|
1.000,00 €
438,00 €
41.562,00 €
46.136,00 € |
| 56255010/76255010 Umwelt- u. Freiraumkonzept |
| 20.000,00 € |
| 20.000,00 € |
2018 | 68142001 Investitionszuwendungen vom Land - Kleingartenkonzept “Grüne Welle Stadtgarten Rostock“ 78572001 Auszahlungen Geringwertige Wirtschaftsgüter - Kleingartenkonzept “Grüne Welle Stadtgarten Rostock“ 41442033/61442033 Zuweisungen vom Land Kleingartenkonzept “Grüne Welle Stadtgarten Rostock“ 56290033/76290033 Kleingartenkonzept “Grüne Welle Stadtgarten Rostock“ Personal-aufwendungen |
57.562,00 €
|
41.562,00 €
46.136,00 € | 438,00 €
57.562,00 €
|
438,00 €
41.562,00 €
46.136,00 € |
| 56255010/76255010 Umwelt- u. Freiraumkonzept |
| 66.000,00 € |
| 66.000,00 € |
2019 | 68142001 Investitionszuwendungen vom Land - Kleingartenkonzept “Grüne Welle Stadtgarten Rostock“ 78571001 Auszahlungen Hardware - Kleingartenkonzept “Grüne Welle Stadtgarten Rostock“ 78572001 Auszahlungen Geringwertige Wirtschaftsgüter - Kleingartenkonzept “Grüne Welle Stadtgarten Rostock“ 41442033/61442033 Zuweisungen vom Land Kleingartenkonzept “Grüne Welle Stadtgarten Rostock“ 56290033/76290033 Kleingartenkonzept “Grüne Welle Stadtgarten Rostock“ Personal-aufwendungen |
56.376,00 € |
56.376,00 €
65.728,00 € | 624,00 €
56.376,00 €
|
500,00 €
624,00 €
56.376,00 €
65.728,00 € |
| 56255010/76255010 Umwelt- u. Freiraumkonzept |
| 66.000,00 € |
| 66.000,00 € |
Erläuterungen
Die Aufwendungen und Auszahlungen sind für das Haushaltsjahr 2017 im Haushaltsplan eingestellt.
Für den Haushalt 2018/19 wurden die Aufwendungen und Auszahlungen in den Planentwurf eingearbeitet.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.