Änderungsantrag - 2016/BV/2258-24 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Daniel Peters (für die CDU-Fraktion)
Haushaltssicherungskonzept 2017 bis 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 31.03.2017
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.02.2017
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Bereit
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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- am 15.02.2017 zurückgezogen und durch Änderungsantrag Nr. 2017/BV/2258-27 (ÄA) ersetzt
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Maßnahme „Anpassung der Grundsteuer B“ (sh. 2016/BV/2258-01-NB, Maßnahme 2017/2.07, Seite 23)
im Haushaltssicherungskonzept 2017 – 2021 gestrichen werden kann. Das Prüfergebnis ist spätestens zur letzten Sitzung der Bürgerschaft vor der Sommerpause 2018 vorzulegen.
Sachverhalt:
Aufgrund der positiven Haushaltsentwicklung, die auch für die kommenden Jahre prognostiziert wird, sollte die Verwaltung im ersten Halbjahr 2018 prüfen, ob die Maßnahme der Erhöhung der Grundsteuer B im Haushaltssicherungskonzept 2017 – 2021 aufrecht erhalten werden muss. Aufgrund der gegenwärtigen Erfordernisse der Rechtsaufsicht erscheint die Maßnahme aktuell erforderlich, um die vom Land Mecklenburg-Vorpommern in Aussicht gestellten Konsolidierungshilfen in Höhe von ca. 17 Millionen Euro in Anspruch nehmen zu können.