Beschlussvorlage - 2016/BV/2140
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt 2016 für die Maßnahme-Nr. 8312208201700029
- Erwerb von Booten und Schiffen - in Höhe von 250.000,00 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.11.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hafen- und Seemannsamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.12.2016
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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13.12.2016
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2016 für die Maßnahme-Nr. 8312208201700029-2 Ersatzbeschaffung für MS „Wittow“ in Höhe von
250.000,00 EUR wird erteilt.
Diese Auszahlung wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt 2016
Maßnahme-Nr. 6654802201300501- Ersatzneubau LP 7 am Passagierkai in Warnemünde in Höhe von 250.000,00 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 6 (4) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Das Schiff „Wittow“ befindet sich seit über 16 Jahren im Einsatz des Hafen- und Seemannsamtes der Hansestadt Rostock. Das Schiff wird zur Unterstützung der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher und hoheitlicher Aufgaben der Ordnungsbehörde in den Rostocker Häfen durch die Hafenbehörde eingesetzt.
unabweisbar:
Nur durch die ständige Nutzung der „Wittow“ zur seeseitigen Kontrolle der Hafen- und Kaianlagen können die anfallenden Hafenpolizeilichen Aufgaben entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen in vollem Umfang erfüllt werden.
Die erforderliche Seetauglichkeit des Schiffes für den dienstlichen Einsatz kann durch die Berufsgenossenschaft Verkehr verweigert werden, da die „Wittow“ in ihrer Funktion ständigem Verschleiß unterliegt. Zusätzliche Probleme entstehen durch die Schwierigkeit
bei der Beschaffung von Ersatzteilen für alte, in der DDR gebaute Schiffe.
Der gesetzlich vorgeschriebene Werftaufenthalt der „Wittow“ muss im Jahr 2017 erfolgen.
Dafür wurden auf dem Produktkonto 1220852351010 – Haltung von Fahrzeugen –
60.000,00 EUR eingeordnet. Diese werden nicht mehr benötigt.
unvorhersehbar:
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass bei dem Werftaufenthalt größere Reparaturleistungen als geplant erforderlich werden, die mit den veranschlagten Mitteln nicht finanzierbar sind.
Die Reparaturkosten könnten sich auch in den folgenden Jahren weiter erhöhen. Es ist zwingend erforderlich, die „Wittow“ zu ersetzen (Neuanschaffung eines Schiffes), um als Hafenbetreiber und Hafenbehörde die Pflichtaufgaben zu erfüllen.
Es wird beabsichtigt, im Jahr 2017 die MS „Wittow“ zu veräußern.
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 83 | Hafen- und Seemannsamt |
Produkt | 12208 | Hafen- und Schifffahrts-angelegenheiten/Seemannsamt |
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Produktkonto:
12208 | 78560000/07100000 | Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen |
Investitionsnummer | 8312208201700029 | Erwerb von Booten und Schiffen |
Investitionsposition | 2 |
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1. Berechnung der Gesamtaufwendung
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
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| 0,00 |
Haushaltsansatz |
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| 0,00 |
Mindereinzahlungen | ./. |
| 0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz AO: | ./. |
| 0,00 |
Aufträge: | ./. |
| 0,00 |
Unechte Deckungsfähigkeit/ Mehreinzahlungen () | = |
| 0 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung | + |
| 250.000,00 |
Gesamtaufwendung |
|
| 250.000,00 |
2. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 83 | Hafen- und Seemannsamt |
Produkt | 54802 | Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt |
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Finanzhaushalt | 78532000/09612000 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionstätigkeit:
Investitionsmaßnahme | 6654802201300501 | Ersatzneubau LP 7 am Passagierkai in Warnemünde |
Investitionsposition | 2 |
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Begründung Minderauszahlungen:
Für das Vorhaben Ersatzneubau LP 7 am Passagierkai in Warnemünde konnte der kassenwirksame Abschluss nicht bis zum 31.12.2015 realisiert werden. Die zu übertragende Ermächtigung lfd. Jahr in Höhe von 2.800.358,97 EUR wurde für die Finanzierung der noch offenen Rechnungen benötigt. Nach Abschluss des Vorhabens konnte die Maßnahme kostengünstiger abgerechnet werden.
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
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| 2.800.358,97 | |
Haushaltansatz |
|
| 0 | |
bereits ausgelöste Aufträge | ./. |
| 0 | |
bereitgestellt | ./. |
| 0 | |
bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz | ./. |
| 2.549.412,98 | |
Mehreinzahlungen | + |
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| |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 250.945,99 | |
als Deckungsquelle eingesetzt |
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| 250.000,00 |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein