Änderungsantrag - 2016/BV/1820-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen von CDU und Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08.SO.194 "Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.02.2017
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 7, 2016
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Geplant
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Sep 27, 2016
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Feb 21, 2017
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Geplant
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Sep 22, 2016
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Gestoppt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Vorberatung
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Feb 21, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Feb 15, 2017
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- zurückgezogen am 17.02.2017
Beschlussvorschlag:
Folgender Passus wird als letzter Satz des Punkt 2 des Beschlussvorschlages ergänzt:
Von dieser klaren und begrenzenden Definition abweichende Nutzungen sind nicht zulässig.
Der Beschlussvorschlag wird um folgenden zusätzlichen Punkt 4 wie folgt ergänzt:
Die gegenwärtigen Nutzungen vorhandener Gebäude werden nicht eingeschränkt.
Somit lautet der neue Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße“ aufgestellt werden.
Das Plangebiet wird begrenzt:
im Norden: durch den nördlichen Fußweg der Ernst-Heydemann-Straße
im Osten: durch die östliche Kante der Verkehrsfläche der Parkstraße
im Westen: durch das Grundstück des LT Clubs und die Barnstorfer Anlagen
(Platz der Jugend)
im Westen: durch die westliche Kante der Verkehrsfläche der Schillingallee.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sondergebietsflächen mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik schaffen. Von dieser klaren und begrenzenden Definition abweichende Nutzungen sind nicht zulässig.
- Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
- Die gegenwärtigen Nutzungen vorhandener Gebäude werden nicht eingeschränkt.
Sachverhalt:
Die Aufstellung eines Bebauungsplans für das beschriebene Gebiet als „Sondergebietsfläche mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik“ ist zu begrüßen. Dieses Gebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als solches ausgewiesen.
Mit Beschluss 2015/BV/1046 „Aufstellung Bebauungsplan Thierfelderstraße“ wurde auf dem ursprünglich dort vorgesehenen Sondergebiet „Wissenschaft und Technik“ die Möglichkeit für mehrgeschossigen Wohnungsbau geschaffen. Diese Flächen sind somit für die Nutzung „Wissenschaft und Technik“ weggefallen. Insofern ist u. a. auch unter diesen Aspekt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Festlegung „Wissenschaft und Technik“ für das definierte Gebiet „Ernst-Heydemann-Straße“ Ziel führend.
Da die Flächen für die definierten Sondergebiete „Wissenschaft und Technik“ u. a. durch den o. e. Beschluss reduziert wurden, ist eine dezidierte und ausschließliche Nutzung der vorhandenen Gebiete mit dieser Festlegung, so auch des Gebietes „Ernst-Heydemann-Straße“ in diesem Sinne anzustreben und als Flächenressource mit dieser Intention vorzuhalten.
So wird auch in der heutigen Beschlussvorlage 2016 / BV / 1659 „Wissenschafts-konzeption für die Hansestadt Rostock (und Region)“ ausdrücklich auf eine langfristige Flächensicherung für den Wissenschaftsstandort Rostock und das begrenzte Angebot potentieller Bauflächen hingewiesen.
Des Weiteren sollen die gegenwärtig in diesem Gebiet vorhandenen Nutzungen bestehender Gebäude, die im Übrigen größtenteils unter Denkmalschutz stehen, nicht eingeschränkt werden.