Stellungnahme - 2016/AN/2053-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Haushaltsplan 2016
Ausstattung der Aula im Innerstädtischen Gymnasium
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.09.2016
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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29.09.2016
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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12.10.2016
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Beschlussvorschriften:
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Die Aula des Innerstädtischen Gymnasiums ist nur unzureichend ausgestattet. Für die Durchführung kultureller Veranstaltungen sowohl von der Schule als auch von regionalen und überregionalen Veranstaltern ist die Ausrüstung der Aula mit einer entsprechenden Beschallung- und Beleuchtungstechnik notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr: 2016
Teilhaushalt: 40
Produkt: 21705 Bezeichnung: Innerstädtisches Gymnasium
Investitionsmaßnahme Nr.:
4021705999900219 Bezeichnung: Investive Schulausstattung, Pos. 2 sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Mit dem prognostizierten Jahresergebnis 2016 wird das geplante Konsolidierungsergebnis voraussichtlich erreicht. Die Umsetzung bisher nicht geplanter Maßnahmen steht dem Konsolidierungsziel entgegen.
EH in EUR FH in EUR
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 0 | 0 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0 | 0 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + |
| 150.000 | |
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 0 | 150.000 |
Es wird darauf hingewiesen, dass Erträge/Einzahlungen der Verwaltungstätigkeit entsprechend § 12 GemHVO- Doppik nicht für Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit eingesetzt werden dürfen.