Beschlussvorlage - 2016/BV/1999
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenplan Sanierungserweiterungsgebiet "Ehemaliger Güterbahnhof"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 31.08.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Ortsamt Mitte; Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen; Bauamt; Amt für Verkehrsanlagen; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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21.09.2016
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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27.09.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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22.09.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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12.10.2016
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Beschlussvorschriften:
§§ 5 , 22 KV M-V, § 142 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse:
- 0905/05-BV vom 02.11.2005 – Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 (3) Satz 1 BauGB für das Gebiet „Ehemaliger Güterbahnhof“
- 20110/BV/0850 vom 16.09.2010 - Satzung über die förmliche Festlegung des Erweiterungsgebietes „Ehemaliger Güterbahnhof“ zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
Sachverhalt:
Auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 0905/05-BV vom 02.11.2005 hat die Hansestadt Rostock die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH als treuhänderischen Sanierungsträger mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen für das „Untersuchungsgebiet Ehemaliger Güterbahnhof“ beauftragt.
Mit Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2010/BV/0850 vom 08.09.2010 ist im Ergebnis des vorgelegten Untersuchungsberichtes zum Untersuchungsgebiet „Ehemaliger Güterbahnhof“ die Satzung über das Erweiterungsgebiet „Ehemaliger Güterbahnhof“ zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ beschlossen worden.
Grundlage für die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, deren Notwendigkeit mit dem Untersuchungsbericht festgestellt wurde, ist ein städtebaulicher Rahmenplan. Im Sanierungsgebiet entfaltet der Rahmenplan seine rechtliche Wirkung über den einer informellen Planung im Sinne der Selbstbindung der Gemeinde hinaus als Entscheidungsgrundlage für die Genehmigungen nach § 144 BauGB.
Dieser Rahmenplan ist nach den Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern Grundlage zur Vergabe der Städtebaufördermittel durch das Land sowohl für Maßnahmen im öffentlichen Raum, also für Straßen und Plätze, bei öffentlichen Gebäuden, als auch für die Sanierung privater Häuser.
Mit der vorliegenden städtebaulichen Rahmenplanung werden auf der Grundlage einer umfassenden Analyse die städtebaulichen und funktionellen Entwicklungs- und Sanierungsziele formuliert und dargestellt. Die Sanierungsziele sind Grundlage für die Durchführung aller zukünftigen Maßnahmen im Sanierungserweiterungsgebiet.
Der nun vorgelegte städtebauliche Rahmenplan für das Erweiterungsgebiet wurde in einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit den Bewohnerinnen und Bewohnern entwickelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,8 MB
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