Änderungsantrag - 2016/AN/1756-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird mit folgender Regelung ergänzt:

 

Es wird ein neuer § 7 angefügt:

 

§ 7 Die Satzung ist bis zum 31.12.2018 gültig.

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Sachverhalt:

 

Es wird mit diesem Änderungsantrag die Anregung der Verwaltung aufgegriffen.

Die finanziellen Mittel aus dem Betreuungsgeld stehen verbindlich nur bis zum 31.12.2018 zur Verfügung. Deshalb soll die geänderte Satzung bis zu Jahresende 2018 Gültigkeit haben, um eine Deckung der Ausgaben zu gewährleisten.

 

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Beschlüsse

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08.06.2016 - Bürgerschaft - überwiesen

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23.06.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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06.07.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt

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