Informationsvorlage - 2016/IV/1834

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Informationsvorlage wird der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben.

 

Die Bürgerschaft hat auf ihrer Sitzung am 03.09.2003 mit dem Beschluss des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock den Oberbürgermeister beauftragt, jährlich und beginnend 2005, einen Bericht über den Erfüllungsstand der Schutzziele und der Qualitätsstandards sowie über die Personalentwicklung vorzulegen.

 

Der vorliegende Bericht basiert auf der Grundlage der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes (Beschluss der Bürgerschaft am 09.09.2009) zum Erfüllungsstand der Schutzziele für

die Produkte „Brandschutz“ und „Technische Hilfeleistung“ für den Berichtszeitraum 01.01. - 31.12.2015. Des Weiteren enthält der Bericht Aussagen über die Personalentwicklung des

Brandschutz- und Rettungsamtes.

 

1.              Schutzzieldefinition nach der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock

 

Analyse der Brandeinsätze 2015

 

Die Auswertung aller Brandeinsätze auf dem gesamten Stadtgebiet erbrachte, dass 458 Brände analytisch auswertbar sind, wovon 94 Gebäudebrände – kritischer Wohnungsbrand – (2014: 61 Gebäudebrände) unter die Normen des Feuerwehrbedarfsplanes fallen.

Die Entwicklung des Gesamteinsatzgeschehens im Detail und im Vergleich zum Jahr 2014 ist den Anlagen zu entnehmen.

 

Auf der Grundlage des vorhandenen Gefahrenpotentials wurde das Stadtgebiet der Hansestadt Rostock in drei Risikogruppen eingeteilt. Auf dieser Basis wurde eine Differenzierung der Schutzziele vorgenommen.


1.1. Erfüllung der Schutzziele in den Ortsteilen der Risikogruppe A

 

Zur Risikogruppe A gehören die Ortsteile Hansaviertel, Stadtmitte, Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Südstadt, Reutershagen, Evershagen, Lichtenhagen, Lütten Klein, Schmarl und Groß Klein. In diesen Ortsteilen wohnen 150.100 Menschen der Hansestadt Rostock, was einem Anteil von 72,9 % der Gesamtbevölkerung entspricht.

Hier entstehen auch die meisten Gebäudebrände (78,7 %). Demzufolge gelten für diese Ortsteile auch die höchsten Kriterien an das zu erreichende Schutzziel.

 

Schutzziel Risikogruppe A:

 

Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei kritischem Wohnungsbrand in 8 min nach der Alarmierung

 

=              mit einer Funktionsstärke von 10 Funktionen (10 Feuerwehrleute)

 

=              mit einem Erreichungsgrad von 90 % (... somit in 9 von 10 Einsätzen …)

 

sowie in 13 min nach der Alarmierung

 

=              mit einer erweiterten Funktionsstärke von insgesamt 16 Funktionen (10 + 6 Feuerwehrleute) bei der Brandbekämpfung

 

=              mit einem Erreichungsgrad von 90 %

 

am Einsatzort ist.

 

 

Tabelle 1: Zielerreichungsgrad Risikogruppe A bei Gebäudebränden

 

 

Ziel

2015

2014

Anzahl der Gebäudebrände

 

74

45

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 1 (8 min)

90 %

70,3 %

77,8 %

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 2 (13 min)

90 %

76,7 %

87,5 %

 

Das angestrebte Ziel von 90 % auf die Eintreffzeit 1 und 2 hat sich im Vergleich zu 2014 etwas verschlechtert. Gründe dafür sind, dass in der Folge von Duplizitäten von Ereignissen Fahrzeuge aus anderen Wachbezirken bzw. von Freiwilligen Feuerwehren hinzualarmiert werden mussten. Auch die verkehrstechnische Situation in der Hansestadt Rostock führte zu erschwerten Anfahrtsbedingungen.

 

1.2. Erfüllung der Schutzziele in den Ortsteilen der Risikogruppe B

 

Zur Risikogruppe B gehören die Ortsteile Brinckmansdorf, Dierkow, Toitenwinkel, Gartenstadt/ Stadtweide, Gehlsdorf, Peez und Warnemünde. In diesen Ortsteilen wohnen 51.136 (24,8 %) der Einwohner der Hansestadt Rostock. Der Anteil der Gebäudebrände betrug 2015 insgesamt 20,2 %. Hier wurde das Schutzziel wie folgt festgelegt:

 

Schutzziel Risikogruppe B:

 

Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei kritischem Wohnungsbrand in 8 min nach Alarmierung

 

=              mit einer Funktionsstärke von 6 Funktionen (6 Feuerwehrleute)

 

=              mit einem Erreichungsgrad von 90 % (… somit in 9 von 10 Einsätzen …)

 

sowie in 11 min nach Alarmierung

 

=              mit einer erweiterten Funktionsstärke von 16 Funktionen (6+10) bei Brandbekämpfung

 

=              mit einem Erreichungsgrad von 90 %

 

am Einsatzort ist.

 

 

Tabelle 2: Zielerreichungsgrad Risikogruppe B bei Gebäudebränden

 

 

Ziel

2015

2014

Anzahl der Gebäudebrände

 

19

16

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 1 (8 min)

90 %

10,5 %

25,0 %

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 2 (11 min)

90 %

26,7 %

42,9 %

 

11 der 16 Gebäudebrände, bei denen das Schutzziel nicht erreicht werden konnte, mussten in Dierkow und Toitenwinkel bekämpft werden.

Allerdings waren im Jahr 2015 auch 4 Gebäudebrände in Warnemünde zu bekämpfen, bei denen die Schutzziele nicht erreicht werden konnten.

Im Nordosten der Hansestadt Rostock kann das vorgegebene Schutzziel erst erreicht werden, wenn in diesem Bereich die Feuerwache 10 am Dierkower Damm errichtet worden ist. Die ermittelten Zielerreichungsgrade unterstreichen die Notwendigkeit der Errichtung einer Feuerwache am geplanten Standort.

Für den Ortsteil Warnemünde ist zurzeit keine Änderung der Dislokation der Kräfte der Berufs-feuerwehr vorgesehen.

 

 

1.3. Erfüllung der Schutzziele in den Ortsteilen der Risikogruppe C

 

Zur Risikogruppe C gehören die Ortsteile Biestow, Diedrichshagen, Hinrichsdorf, Hinrichshagen, Hohe Düne, Jürgeshof, Krummendorf, Markgrafenheide, Nienhagen, Wiethagen, Stuthof, Torfbrücke. In diesen Ortsteilen wohnen 4.797 (2,3 %) der Rostocker Bürgerinnen und Bürger. Im Jahr 2015 gab es einen Gebäudebrand. Hier wurde das Schutzziel wie folgt festgelegt:

 

Schutzziel Risikogruppe C:

 

Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei kritischem Wohnungsbrand in 12 min nach der Alarmierung

 

=              mit einer Funktionsstärke von 6 Funktionen (6 Feuerwehrleute)

 

=              mit einem Erreichungsgrad von 90 % (… somit in 9 von 10 Einsätzen …)

 

sowie in 17 min nach der Alarmierung

 

=              mit einer erweiterten Funktionsstärke von 12 Funktionen (6 + 6 Feuerwehrleute) bei der Brandbekämpfung

 

=              mit einem Erreichungsgrad von 90 %

 

am Einsatzort ist.

 

 


Tabelle 3: Zielerreichungsgrad Risikogruppe C bei Gebäudebränden

 

 

Ziel

2015

2014

Anzahl der Gebäudebrände

 

1

0

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 1 (12 min)

90 %

100 %

-

Zielerreichungsgrad Eintreffzeit 2 (17 min)

90 %

100 %

-

 

 

2.              Ergebnisse der Analysen von Brandeinsätzen

 

Die Einteilung des Territoriums in Risikogruppen hat zur Folge, dass in den Bereichen der Stadt, in denen die meisten Menschen leben/arbeiten, die meisten Gebäudebrände bekämpft und Menschen gerettet werden müssen. Dort werden völlig zu Recht die höchsten Anforderungen an die Schutzziele gestellt.

 

Das Einsatzaufkommen, bezogen auf das Territorium der Hansestadt Rostock beträgt 0,46 Gebäudebrände pro 1000 Einwohner (2014: 0,30).

 

Bei Stichprobenkontrollen wird regelmäßig überprüft, ob die Daten für die Einsatzzeiten plausibel sind. Es kommt vor, dass Alarmierungs-, Ausrücke- oder Ankunftszeiten (Fachbegriff: „Statuszeiten“), aus unterschiedlichsten Gründen nicht erfasst werden konnten.

Bei offensichtlich falscher Erfassung oder Eintragung der Zeiten werden diese geändert und die Änderungen im Einsatzbericht protokolliert.

 

 

3.              Ergebnisse der Analysen von Technischen Hilfeleistungen

 

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 1.928 (2014: 1800) Technische Hilfeleistungseinsätze absolviert. Die Überprüfung der Art der geleisteten Hilfeleistungseinsätze ergab, dass nur bei einem geringen Anteil dieser Einsätze die Notwendigkeit bestand, diese mit Sonderrechten zu bedienen.

Dies resultiert u.a. aus der Tatsache, dass beispielsweise die Anfahrten zu den Tiereinsätzen und Tragehilfen für den Rettungsdienst (schwergewichtige Patienten) in der Regel nicht mit Sondersignal erfolgten und diese somit nicht in der Auswertung berücksichtigt werden können.

Nur 93 Hilfeleistungen entfielen auf Verkehrsunfälle mit Straßen- und Schienenfahrzeugen. Aus Sicht des Brandschutz- und Rettungsamtes kann auf Grund dieser geringen Einsatzzahl keine repräsentative Aussage bezüglich des Schutzniveaus bei Technischen Hilfeleistungen in der Hansestadt Rostock getroffen werden.

Das Einsatzaufkommen, bezogen auf das Territorium der Hansestadt Rostock beträgt 9,36 (2014: 8,83) Einsätze pro 1.000 Einwohner.

 

 

4.              Ergebnis der Einhaltung der vereinbarten Funktionsstärken im Brandschutz

 

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft über die „Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock“ wurden die für den Brandschutzbereich notwendigen Funktionsstärken (Anzahl von Feuerwehrleuten, welche sich täglich im Dienst zu befinden haben) neu festgelegt. Das Sollkonzept sieht 38 Einsatzfunktionen vor. Im Jahr 2015 wurde von diesem Sollkonzept abgewichen. Es wurden 37 Einsatzfunktionen besetzt.

Ab dem Jahr 2016 ist das Brandschutz- und Rettungsamt in der Lage, alle 38 Funktionen zu besetzen.


Die festgelegten Funktionsstärken wurden im Jahr 2015 wie folgt eingehalten:

 

Anzahl der Schichten

Dienststärke

% des Jahres

% kumulativ

310

eingehalten

84,93

84,93

46

1 Funktion nicht besetzt

12,60

97,53

6

2 Funktionen nicht besetzt

1,64

99,18

3

3 Funktionen nicht besetzt

0,82

100

0

4 Funktionen nicht besetzt

0

100

0

5 Funktionen nicht besetzt

0

100

 

Erläuterung zu den Funktionsstärken (Anzahl von Feuerwehrleuten im Dienst)

 

Grundsätzlich erfolgt die Besetzung der täglich vorzuhaltenden Einsatzpositionen (Einsatzfahrzeuge und Leitstelle) im Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock unter Beachtung folgender Prioritäten:

 

1.              Besetzung der Leitstelle

2.              Besetzung der Rettungsdienstfahrzeuge

3.              Besetzung der Einsatzfahrzeuge für den Brandschutz.

 

Dazu wird sich der unterschiedlichsten Mittel bedient. Neben der Installierung von täglich bis zu 5 Rufbereitschaften über alle Kolleginnen und Kollegen, gibt es zwischen den einzelnen Planungsgruppen (Rettungsdienst, Leitstelle, Brandschutz Tagesdienst) intensive Bemühungen, um Personal dorthin zu verschieben, wo durch erhöhte Ausfallquoten eine Unterschreitung droht.

 

Im Übrigen finden sich immer wieder auf freiwilliger Basis Beamtinnen und Beamte, welche auch in den übrigen Planungsgruppen, z. B. der Führungsdienste, selbstverständlich bei Notwendigkeit für Zusatzdienste zur Verfügung stehen.

 

Im Berichtszeitraum wurden die vorgegebenen Funktionsstärken im Bereich des Brandschutzes, wie auch in den Jahren zuvor nur an wenigen Tagen, nicht erfüllt.

 

 

 

5.              Schlussfolgerungen der Auswertung der Einhaltung der Schutzziele in den Bereichen Kritischer Wohnungsbrand und Technische Hilfeleistung

 

5.1. Verbesserung der Hilfsfristen

 

Für das Jahr 2015 wurde für die Gefahrenabwehrplanung eine Analyse gemäß den Vorgaben des Feuerwehrbedarfsplanes 2009 von der Alarmierung der Kräfte und Mittel bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle vorgenommen. Die Disponierungsfrist wurde dabei nicht betrachtet.

 

Oberstes Ziel bleibt die Verbesserung der Hilfsfristen in den einzelnen Risikogruppen. Auch in der nunmehr vorgelegten Analyse konnten die Vorgaben des Bedarfsplanes nicht vollständig erreicht werden, es gab Abweichungen von den geforderten Schutzzielen.

 

Dies hat unterschiedliche Gründe.

Auch 2015 behinderten Straßenbaumaßnahmen erheblich die Anfahrt von Löschfahrzeugen im Stadtgebiet (z. B. Sanierung der Mühlendammbrücke sowie Baumaßnahmen wie der Kreisel in der Erich-Schlesinger-Straße usw.) bzw. verlangsamten die Anfahrten der meist großen Fahrzeuge zu den Einsatzorten.

 

Fehlende Durchfahrtsbreiten, zugestellte Kreuzungsbereiche und nicht erreichbare Feuerwehr-aufstellflächen verzögern ebenfalls die Anfahrt bzw. Entfaltung an der Einsatzstelle.

 

Mit Blick auf die Zielerreichungsgrade im Nordosten wird erst mit der Inbetriebnahme der Feuer-wache 10 im Stadtteil Dierkow eine signifikante und nachhaltige Verbesserung, schlussendlich die Erfüllung der Schutzziele möglich sein.

 

5.2. Verkürzung der Gesprächs- und Disponierungszeit

 

Das Qualitätsmanagement in der Leitstelle hat nicht nur oberste Priorität, sondern bedarf weiterer intensiver Bemühungen. Es ist im Kalenderjahr 2016 zu prüfen, inwieweit die Gesprächs- und Disponierungszeiten nicht nur verkürzt, sondern auch qualitativ verbessert werden können.

 

Durch die Berücksichtigung von Notrufen, in denen Ereignisse mit und ohne Lebensgefahr bearbeitet werden, wird die durchschnittliche Disponierungszeit zwangsläufig erhöht.

 

5.3. Verbesserung der Ausrückezeiten

 

Ein Bestandteil der Hilfsfrist ist die Zeit des Ausrückens des Löschzuges. Hierbei ist die Dienststellenleitung auf den vielfältigsten Feldern bemüht gewesen, eine Verbesserung herbeizuführen.

 

Es wurden schnellere (technische) Alarmierungslösungen für die vorgesehenen Einsatzkräfte probehalber umgesetzt. Orientierungszeiten für die einzelnen Wachbezirke wurden mit den Einsatzkräften besprochen. Die Ausrückezeit soll zwischen 1,5 und max. 2 min liegen.

 

Die Einführung der Alarmierung über digitale Meldeempfänger hat zu keiner Verringerung der Ausrückezeit geführt. Je mehr Kräfte und Mittel vom Alarmvorschlag betroffen sind, umso länger dauert die Alarmierung.

 

Für das Jahr 2016 ist die Einführung eines „Voralarmes“ für die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr geplant, um die Ausrückezeit auf max. 2 min zu begrenzen.

 

5.4. Qualitätsmanagement bei der Einsatznachbereitung

 

Das Qualitätsmanagement bei der Analyse der „Brandeinsätze mit Menschenleben in Gefahr“ hat sich weiter stabilisiert. Dabei wird diesseits angestrebt, dass außergewöhnliche Ereignisse vor, während und nach dem Einsatz differenziert betrachtet werden und letztlich Eingang in die Statistik finden oder eben nicht.

 

 

6.              Personalentwicklung

 

Zum 01.01.2015 konnten nach dem erfolgreichen Abschluss der Brandmeisteranwärterausbildung weitere 10 Beamte auf Probe übernommen werden.

 

Zusätzlich wurden fünf ausgebildete Brandmeister im Jahr 2015 von anderen Dienststellen zur Hansestadt Rostock versetzt.

 

5 Kollegen wurden auf Grund des Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt. Zusätzlich wurden 5 Beamte vorzeitig auf Grund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. 1 Beamter des feuerwehrtechnischen Dienstes sowie ein weiterer Kollege aus dem Bereich technischer Service sind im Jahr 2015 verstorben.

 

1 Brandmeisteranwärter wurde nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.

 

1 Sachbearbeiterin wurde als befristete Elternzeitvertretung eingestellt.

 

Die Einstellungen bzw. Übernahmen haben zu einer gewissen Stabilisierung der Personalsituation geführt. Zurzeit gibt es im Amt 37 ca. fünf unbesetzte Stellen, die jedoch durch die Übernahme weiterer Brandmeisteranwärter in den Folgejahren besetzt werden.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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30.06.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

06.07.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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