Beschlussvorlage - 2016/BV/1796
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Torfbrücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 25.05.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Stadtforstamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Vorberatung
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15.06.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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22.06.2016
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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28.06.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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30.06.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.07.2016
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Beschlussvorschlag:
1. Für den in der Anlage 1 dargestellten bebauten Bereich im Ortsteil Torfbrücke
soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 des BauGB 2004, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes v. 20. Oktober 2015, aufgestellt werden.
2. Der Entwurf der Satzung (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 7 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Mit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung werden die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Torfbrücke klargestellt. Gleichzeitig wird eine Ergänzung des Gebietes im nördlichen Bereich durch Einbeziehung einer Außenbereichsfläche vorgenommen.
Die einbezogene Fläche wird aufgrund der Satzung nach § 34 BauGB bebaubar. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit den Festsetzungen der Satzung ausgeglichen. Die vorhandenen Systeme der technischen Infrastruktur und der Erschließungsanlagen sind ohne Erweiterung nutzbar. Somit entsteht kein zusätzlicher Erschließungsaufwand.
Die Satzung trägt dem Bedarf an Erweiterung von Wohnbauflächen an der vorhandenen Wohnnutzung Rechnung.
Die Satzung enthält für die Ergänzungsfläche einzelne Festsetzungen um sicherzustellen, dass die neue Bebauung sich in die vorhandene Bebauung einfügt.
Sie entspricht den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes, der in der Ergänzungsfläche eine Wohnbaufläche ausweist.
Eine Umweltprüfung für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Satzung nicht um ein Bebauungsplanverfahren handelt. Sie wird auf der Grundlage des § 34 Abs. 4, Nr. 1 – Nr. 3 BauGB erlassen, der eine Umweltprüfung nicht erforderlich macht.
Durch die Satzung entstehen keine Kosten für die Stadt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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307 kB
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2
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(wie Dokument)
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219,1 kB
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