Stellungnahme - 2016/AN/1692-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Entwicklung eines Leitfadens für Bürgerbeteiligung zu initiieren. Gemeinsam sollen Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung einen Leitfaden erarbeiten, der verbindliche Mechanismen und Strukturen der Bürgerbeteiligung beinhaltet. Der Leitfaden ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Einrichtung einer befristeten Projektstelle, die die Erarbeitung des Leitfadens koordiniert, ist zu prüfen

 

2016/AN/1692-01 (ÄA)

Beschlussvorschlag:

Der letzte Satz „Die Einrichtung einer befristeten Projektstelle, die die Erarbeitung des Leitfadens koordiniert, ist zu prüfen.“ wird gestrichen und ersetzt durch

„Die Erarbeitung des Leitfadens ist durch externen Sachverstand und externe Fachkompetenz zu koordinieren und inhaltlich zu begleiten.“

 

Stellungnahme:

Die Erarbeitung eines Leitfadens für Bürgerbeteiligung in einem breit angelegten öffentlichen Diskurs wird ausdrücklich begrüßt.

 

Im Dezember 2014 hat der Agenda 21-Rat gegenüber dem Oberbürgermeister und der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock grundsätzliche Empfehlungen zur „Bürgerbeteiligung in Rostock“ ausgesprochen. Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft wurde daraufhin mit der Erarbeitung eines entsprechenden Strategiepapiers beauftragt.

 

Um sich dem Thema „Bürgerbeteiligung in Rostock“ anzunähern wurde von Seiten des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft zunächst im März 2015 ein Gespräch mit den Ortsamtsleitern der Hansestadt Rostock geführt. Analog und ergänzend

 

 

 

 

zu diesem Gespräch wurde im Oktober 2015 mit dem gleichlautenden Gesprächsinhalt eine gemeinsame Diskussionsrunde, zu der alle Ortsbeiräte der Hansestadt Rostock eingeladen waren, durchgeführt.

Da im Oktober nicht alle Ortsbeiräte anwesend waren und insbesondere auch noch einmal den Bürgern vor Ort in den einzelnen Ortsbeiratsbereichen Gelegenheit gegeben werden sollte, sich zum Thema Bürgerbeteiligung in Rostock in dieser frühen Bearbeitungsphase zu äußern, wurde vereinbart, dass das Thema noch einmal in den öffentlichen Sitzungen der einzelnen Ortsbeiräte stadtweit diskutiert werden sollte und die Ortsbeiräte erneut individuelle Stellung zum Thema „Bürgerbeteiligung in Rostock“ nehmen konnten.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl die Ortsbeiräte als auch die Ortsamtsleiter die Erarbeitung eines Leitfadens zur Bürgerbeteiligung in der Hansestadt Rostock begrüßen.  

Insgesamt haben sich  - die Teilnahme am Termin im Oktober und die Diskussion in den öffentlichen Sitzungen zusammenfassend - 16 der 19 Ortsbeiräte aktuell mit dem Thema Leitfaden für Bürgerbeteiligung beschäftigt.
 

Neben einer deutlich positiven Positionierung zur Erarbeitung eines Leitfadens haben sich die Ortsbeiräte auch vielfach für den öffentlichen Diskurs im Rahmen der Erarbeitung des Leitfadens ausgesprochen. Des Weiteren haben die Ortsbeiräte - entweder durch Empfehlungen oder durch Beschlüsse - zu berücksichtigende Hinweise formuliert. Dies umfasst u. a. die Funktion der Ortsbeiräte, die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Ortsbeiräten, den Informationsfluss und die Nutzung von verschiedenen Medien, die Organisation der Beteiligung z. B. durch Verfahrenslisten, die Schaffung der notwendigen Transparenz der Arbeits- und Entscheidungsprozesse, die Notwendigkeit der Begriffsdefinition und auch die Klarstellung der Rahmenbedingungen, d. h. auch der Möglichkeiten und Grenzen von Beteiligung.  

 

Der bis dato geführte und erst begonnene Diskussionsprozess um das Thema „Leitfaden zur Bürgerbeteiligung in Rostock“ zeigt, dass es sich um ein vielschichtiges und umfängliches Thema handelt. Insbesondere betrifft dieses Thema kein einzelnes Fachamt, sondern die gesamte Verwaltung der Hansestadt Rostock. Dabei stellt die Verwaltung der Hansestadt Rostock in ihrer Gesamtheit wiederum nur einen Teil der für Bürgerbeteiligung Verantwortlichen dar. Hier sind auch die Politik mit ihren Ausschüssen, Fraktionen und Beiräten gefragt, sowie die Bürger selbst und ihre Interessenvertreter (Ortsbeiräte, Bürgerinitiativen,…).
 

Eine Moderations- und Redaktionsgruppe aus den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen der Stadtgesellschaft, der Verwaltung und der Politik ist in diesen Erarbeitungsprozess einzubinden. In den Prozess der Erarbeitung eines Leitfadens zur Bürgerbeteiligung sind auch die Erfahrungen anderer Kommunen einzubeziehen. Der Leitfaden zur Bürgerbeteiligung soll ein gemeinschaftliches Ergebnis der gemeinsamen Arbeit der unterschiedlichen Gruppen aus den o. g. Bereichen abbilden.

Die Koordination des Prozesses der Erarbeitung des Leitfadens erfolgt durch die Verwaltung selbst.

 

Die Einrichtung einer befristeten Projektstelle für die Erarbeitung ist nicht zu empfehlen. Es wird vor allem eingeschätzt, dass eine solche Stelle nicht durch eine Person mit der notwendigen Erfahrung besetzt werden kann, da eine befristete Stelle nicht die nötige Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt für erfahrene Fachkräfte darstellt. Zudem ist eine einzelne Person ohne weitere (personelle und finanzielle) Ressourcen nicht wirklich für einen solchen Erstellungsprozess handlungsfähig. Ebenso ist zeitlich mit einem längeren Vorlauf bis zur möglichen Besetzung einer solchen Stelle zu rechnen.

 

 

 

 

 

 

 

Ein Beschluss des Leitfadens für Bürgerbeteiligung durch die Bürgerschaft ist sinnvoll. Die Entscheidung über die entsprechende Rechtsform des Leitfadens ist Teil des Erarbeitungsprozesses.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Beschlüsse

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18.05.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben