Beschlussvorlage - 2016/BV/1663

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt, auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 und 5 des Landesausführungsgesetzes SGB II (Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V vom Juni 2011) und der Runderlasse Nr. 14/2012 und Nr. 9/2013 des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V, für die Personalkosten-förderungen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit des Projektes „Integrationsfördernde Schul-sozialarbeit an weiterführenden und beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock mit hohem Anteil von jungen Menschen mit Migrationshintergrund“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

 

Durch die Zweckbindung der unverbrauchten Mittel für Bildungs- und Teilhabeleistungen aus den Jahren 2011 und 2012 sowie der Pflicht zur Übertragung in die Folgejahre ist ein zweckentsprechender Mitteleinsatz für Schulsozialarbeit auch über das Jahr 2015 hinaus möglich. Damit ist auch eine Finanzierung für einen längeren, ggf. mehrjährigen Zeitraum gegeben. Grundlage hierfür bilden o. g. Runderlasse des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V und die Bundesbeteiligungs-Feststellungsverordnung 2013 BBFest 2013) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

 

Im Haushaltsjahr 2016 sollen aus diesen Mitteln insgesamt 1,75 Feststellen gemäß §§ 1, 11 und 13 SGB VIII finanziert und entsprechend den Empfehlungen zur Gleichbehandlung der ESF- und BuT-finanzierten Fachkräfte der Schulsozialarbeit, vergleichbar der ESF-Laufzeit, kontinuierlich fortgeführt werden. Eine Finanzierung für einen längeren, ggf. mehrjährigen Zeitraum ist somit gegeben.

 

Für die Umsetzung des Projektes „Integrationsfördernde Schulsozialarbeit an weiterfüh-renden und beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock mit hohem Anteil von jungen Menschen mit Migrationshintergrund“ wird in Abstimmung mit der Planungsgruppe 2 der integrierten Jugendhilfeplanung die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens vorgeschlagen. Alle interessierten freien Träger der Jugendhilfe haben somit die Chance, ihre Fachkompetenzen anzubieten, und gleichzeitig erhält die Hansestadt Rostock weitere konzeptionelle Impulse. 

 

Das seit 2011 etablierte Projekt „Integrationsfördernde Schulsozialarbeit an Grundschulen der Hansestadt Rostock mit hohem Anteil an Migrantenkindern “ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII ist  ein gelingendes Projekt im Sinne des Integrationskonzeptes der Hansestadt Rostock. Diesen ausschließlich positiven Erfahrungen und Wirkungsmomenten bei den Kindern und deren Familien folgend, wird nun mit dem Projekt „Integrationsfördernde Schulsozialarbeit an weiterführenden und beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock mit hohem Anteil von jungen Menschen mit Migrationshintergrund“ ein vergleichbarer Fokus auf weiterführende Schulformen gelegt.  Mit dem Projekt wird der Schwerpunktausrichtung der „Richtlinie zur Förderung der Schulsozialarbeit“ des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V“ vom 26.03.2015 Rechnung getragen.

 

Im Austausch mit dem Amt für Schule und Sport und dem Staatlichen Schulamt wird die Notwendigkeit einer zielgruppenspezifischen, sozialpädagogischen Beratung und Begleitung junger Menschen mit aktueller Migrationsthematik an den folgenden vier Schulen - zusätzlich zur dort bereits bestehenden Schulsozialarbeit - eingeschätzt:

 

Schule

Stellenanteil

Schulcampus Evershagen

0,875 FS

Krusenstern-Schule

Baltic-Schule

0,875 FS

Berufliche Schule „Dienstleistung und Gewerbe“

 

Im Austausch mit den o. g. Institutionen rückten im Besonderen die weiterführenden und beruflichen Schulen in den Fokus, an denen die zahlenmäßig meisten Integrationskurse und BVJ-A-Klassen angeboten werden, aufgrund deutlich gestiegener Zahlen von Schülerinnen und Schülern mit aktuellen Migrationsthemen und der Bewältigung ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Integration. In diesem Zusammenhang sind als wesentliche sozialpädagogische Schwerpunkte zu benennen:

 

-         die Begleitung eines akzeptierenden Miteinanders der Jugendlichen und jungen Menschen im schulischen Kontext, z. B. durch Projektarbeit und Beratungsge-spräche,

-         die persönliche Begleitung bei Fragen der Lebensperspektive und Integration in ihre neue Lebenswelt,

-         eine punktuelle Elternbegleitung der Jugendlichen und jungen Menschen zur besseren Übernahme elterlicher Verantwortung,  

-         die aktive Unterstützung des Arbeitsfeldes Schulsozialarbeit vor Ort, bezogen auf die Sensibilisierung zum Thema „Migration“ und pädagogischer Themen und

-         die positive Beeinflussung des schulischen Lernens der Jugendlichen und jungen Menschen mit Migrationshintergrund.

 

 

Es wird vorgeschlagen, dass, vergleichbar mit dem Modell für Grundschüler/innen, beim hier vorgeschlagenen Projekt zwei Fachkräfte mit je einer 0,875 Feststelle bei einem freien Träger der Jugendhilfe beschäftigt werden und jede Fachkraft an zwei Schulen tätig ist.  Um bedarfsorientiert mit den finanziellen Ressourcen umzugehen, soll das Projekt „Integrationsfördernde Schulsozialarbeit an weiterführenden und beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock mit hohem Anteil von jungen Menschen mit Migrationshintergrund“ vorerst auf zwei Schuljahre (2016/2017 und 2017/2018) befristet werden.

 

Die Verwaltung legt dem Jugendhilfeausschuss die Ergebnisse des Interessenbekundungs-verfahrens vor.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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Beschlüsse

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26.04.2016 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

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