Änderungsantrag - 2015/BV/1379-10 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.)
Quartierblatt 055 "Neuer Markt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 02.03.2016
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.03.2016
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06.04.2016
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11.05.2016
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18.05.2016
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Geplant
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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16.03.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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31.03.2016
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28.04.2016
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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26.04.2016
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlusstext wird folgendermaßen ergänzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
zur Bebauung bzw. Nichtbebauung des Baufeldes 1 (Nordbebauung Neuer Markt) eine Beschlussvorlage zur Durchführung eines Bürgerentscheids (Vertreterbegehren gemäß §20 (3) Kommunalverfassung M-V) vorzulegen.
Der Vorlagetermin für die Bürgerschaft ist so zu wählen, dass der Bürgerentscheid ggf. zusammen mit der Landtagswahl im September 2016 durchgeführt werden kann.
Sachverhalt/ Begründung:
Die nördliche und östliche Bebauung des Neuen Marktes ist ein überaus prägendes städtebauliches Sanierungsziel und somit auch eine sehr wichtige Angelegenheit für die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt. Während die Bebauung der östlich des Neuen Marktes gelegenen Baufelder 2-5 in der Bevölkerung nahezu unumstritten ist, wird die Nordbebauung aus unterschiedlichen Gründen überaus kontrovers diskutiert.
Unserer Meinung nach, sollten die Rostockerinnen und Rostocker per Bürgerentscheid die Möglichkeit erhalten, über dieses wichtige und symbolträchtige Bauvorhaben direkt zu entscheiden.
Eva-Maria Kröger
Fraktionsvorsitzende
16.03.2016 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - vertagt
Der Beschlussvorschlag lautet:
„Der Beschlusstext wird folgendermaßen ergänzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Bebauung bzw. Nichtbebauung des Baufeldes 1 (Nordbebauung Neuer Markt) eine Beschlussvorlage zur Durchführung eines Bürgerentscheids (Vertreterbegehren gemäß §20 (3) Kommunalverfassung M-V) vorzulegen. Der Vorlagetermin für die Bürgerschaft ist so zu wählen, dass der Bürgerentscheid ggf. zusammen mit der Landtagswahl im September 2016 durchgeführt werden kann.“
Der Ortsbeirat spricht sich grundsätzlich für Bürgerbeteiligung aus. Ein Bürgerentscheid zum genannten Thema hätte aber zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen müssen. Es wäre nicht akzeptabel, wenn die bisherige Arbeit am Quartierblatt „Neuer Markt“ umsonst gewesen wäre und wieder von vorne beginnen müsste.
Sollte der Änderungsantrag aufrecht erhalten werden, würde er vom Ortsbeirat abgelehnt werden.