Beschlussvorlage - 2016/BV/1499
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes "Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.04.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb TZR & W
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.03.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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23.03.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.04.2016
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) Kommunalverfassung i. V. m. § 5 (1) Nr. 2 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg – Vorpommern.
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Gegenstand der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist die Planung, Koordinierung und Durchführung von Leistungen, die im Interesse der Hansestadt Rostock liegen und mit dem öffentlichen Zweck verbunden sind, für die weitere Entwicklung des Städte- und Seebädertourismus die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Entsprechend den satzungsmäßig übertragenen Aufgaben hat die Tourismuszentrale ihre Geschäftsfelder ausgerichtet und Strukturen aufgebaut, die betriebswirtschaftliche Aussagen für die einzelnen Bereiche ermöglichen.
Die Planung ist untergliedert nach den Bereichen:
- Seebad und Kurwesen
- Tourist- Informationen
- Marketing/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Maritimer Tourismus/ Büro Hanse Sail
- Grundstücke/Flächen/Vermögensverwaltung
Der angemeldete Finanzbedarf in Höhe von 1.280.000,00 EUR im Jahr 2016 beinhaltet die Bereitstellung von 150.000,00 EUR Beihilfe für die Etablierung des Convention Bureaus an die Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2015/BV/1096 vom 07.10.2015.
Weiterhin sind im Finanzbedarf auch 160.000,00 EUR zur Vorbereitung des 38. Internationalen Hansetages im Jahr 2018 enthalten.
Ab dem Jahr 2017 kann der von der Bürgerschaft am 04.11.2015 mit Beschluss Nr. 2015/BV/1221 beschlossene zusätzliche Zuschussbedarf nicht mehr allein durch den Eigenbetrieb gedeckt werden und der Finanzbedarf zum unterjährigen Verlustausgleich steigt entsprechend.
Nach den gesetzlichen Vorschriften des § 10 (9) und (10) Eigenbetriebsverordnung M-V hat die Gemeinde die Verluste des Eigenbetriebes auszugleichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Unterjähriger Zuschuss zum Verlustausgleich durch die Hansestadt Rostock in Höhe von 1.280.000,00 EUR.
Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Teilhaushalt: 12
Produkt: 62302
Bezeichnung: Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde
Haushalts-jahr | Konto/ Bezeichnung | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Aufwendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2016 | 57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe) |
| 1.280.000 |
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| 77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe) |
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| 1.280.000 |
2017 | 57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe) |
| 1.495.000 |
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| 77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe) |
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| 1.495.000 |
2018 | 57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe) |
| 1.560.000 |
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| 77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe) |
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| 1.560.000 |
2019 | 57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe) |
| 1.425.000 |
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| 77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe) |
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| 1.425.000 |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
kein Bezug
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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698,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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06.04.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ einschließlich des Stellenplanes wird beschlossen.
Beschluss Nr. 2016/BV/1499:
Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ einschließlich des Stellenplanes wird beschlossen.
Der Wirtschaftsplan ist wie folgt anzupassen:
Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde erhält ab dem Wirtschaftsjahr 2019 einen maximalen Zuschuss von der Hansestadt Rostock in Höhe von 1.280.000,00 EUR.
Der geplante Zuschuss für das Haushaltsjahr 2019 wird entsprechend von 1.425.000 EUR um 145.000,00 EUR reduziert.
Anlage:
o.g. Wirtschaftsplan 2016 einschließlich des Stellenplanes
(Überarbeitung wird nach Fertigstellung beigefügt.)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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