Beschlussvorlage - 2016/BV/1439
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan-Verfahren Nr. 01.SO.160 "Strandbereich Warnemünde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 25.09.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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12.04.2016
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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26.04.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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27.04.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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14.04.2016
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Bereit
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag:
ZURÜCKGEZOGEN AM 25.09.2017
Die Bürgerschaft beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.160 „Strand Warnemünde“ unter Berücksichtigung folgender Punkte fortzusetzen:
- Der Saisonbegriff als Festsetzung für temporäre Bauvorhaben ist anzupassen.
- Die Erhöhung der Flexibilität der Festsetzungen insbesondere in Bezug auf die Festlegung der Versorgungsstandorte ist zu prüfen.
- Die Festsetzung mindestens eines dauerhaften Gastronomiestandortes im Plangeltungsbereich am Strand oder im Bereich der Düne ist zu prüfen.
- Die Anzahl der saisonalen Gastronomieversorgung ist um mindestens einen weiteren Standort gegenüber der Fassung der 2. Auslegung des Bebauungsplanes zu erhöhen.
- Das Ergebnis der ergänzenden Untersuchung zum Parkraumkonzept Warnemünde im Hinblick auf die Festlegung weiterer Parkhaus-/Tiefgaragenstandorte ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzulegen.
- Der Plangeltungsbereich wird um den Bereich Seepromenade 1 und 2 (Teepott und westlich benachbarter Pavillon) erweitert.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
- Nr. 2014/AN/5345 vom 02.04.2014,
- Nr. 2015/BV/0642 vom 25.02.15,
- Nr. 2015/BV/0934 vom 08.07.14
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft hat am 02.04.2014 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.160 „Strand Warnemünde“ einzustellen und gleichzeitig zu prüfen, welche neuen Inhalte für die zukünftige Gestaltung des Strandbereiches Warnemünde mit welchen geeigneten anderen Planungsinstrumente festgelegt werden können.
Am 23.07.2014 fand dazu unter Federführung des zuständigen Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft eine Beratung unter Beteiligung des Bauamtes, des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“, des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, des Ortsbeirates Warnemünde und des Handels- und Gewerbevereins statt.
Im Ergebnis der Beratung waren sich alle Teilnehmer einig, dass
- einzig und allein der Bebauungsplan das geeignete Instrument ist, um rechtssicher Baurecht am Strand, der sich derzeit als Außenbereich im Sinne des §35 BauGB darstellt, zu schaffen.
- die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens ausdrücklich zu befürworten ist, um allen Vorhabenträgern/Bauherren am Strand dauerhafte Sicherheit für ihre Investitionen zu geben, die Genehmigungsverfahren rechtssicher und zügig durchzuführen und die Qualität und Quantität der Nutzungen am Strand in vernünftigem Maße zu steuern.
- der Bebauungsplan sowohl ein größeres Maß an Flexibilität besitzen soll als auch um einige Festsetzungen zu ergänzen ist. Dies betrifft insbesondere die Saisonzeiten, die Möglichkeit von Ganzjahresgastronomie, die Anzahl der saisonalen Strandversorgungsstandorte.
- auf Grund der laufenden und immer noch nicht abgeschlossenen Diskussion um potenzielle Standorte zur Unterbringung des Parkbedarfs in Warnemünde das entsprechende Ergebnis des Parkraumkonzeptes abzuwarten und in den Bebauungsplan ggf. zu integrieren ist.
Die Erweiterung des Plangebietes gemäß Punkt 6 des Beschlussvorschlages ist erforderlich, um die baulichen Erweiterungen des Teepotts planungsrechtlich zu ermöglichen.
26.04.2016 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.160 „Strand Warnemünde“ unter Berücksichtigung folgender Punkte fortzusetzen:
1. Der Saisonbegriff als Festsetzung für temporäre Bauvorhaben ist anzupassen.
2. Die Erhöhung der Flexibilität der Festsetzungen insbesondere in Bezug auf die Festlegung der Versorgungsstandorte ist zu prüfen.
3. Die Festsetzung mindestens eines dauerhaften Gastronomiestandortes im Plangeltungsbereich am Strand oder im Bereich der Düne ist zu prüfen.
4. Die Anzahl der saisonalen Gastronomieversorgung ist um mindestens einen weiteren Standort gegenüber der Fassung der 2. Auslegung des Bebauungsplanes zu erhöhen.
5. Das Ergebnis der ergänzenden Untersuchung zum Parkraumkonzept Warnemünde im Hinblick auf die Festlegung weiterer Parkhaus-/Tiefgaragenstandorte ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzulegen.
6. Der Plangeltungsbereich wird um den Bereich Seepromenade 1 und 2 (Teepott und westlich benachbarter Pavillon) erweitert.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
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Dagegen: | 2 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
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27.04.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.160 „Strand Warnemünde“ unter Berücksichtigung folgender Punkte fortzusetzen:
1. Der Saisonbegriff als Festsetzung für temporäre Bauvorhaben ist anzupassen.
2. Die Erhöhung der Flexibilität der Festsetzungen insbesondere in Bezug auf die Festlegung der Versorgungsstandorte ist zu prüfen.
3. Die Festsetzung mindestens eines dauerhaften Gastronomiestandortes im Plangeltungsbereich am Strand oder im Bereich der Düne ist zu prüfen.
4. Die Anzahl der saisonalen Gastronomieversorgung ist um mindestens einen weiteren Standort gegenüber der Fassung der 2. Auslegung des Bebauungsplanes zu erhöhen.
5. Das Ergebnis der ergänzenden Untersuchung zum Parkraumkonzept Warnemünde im Hinblick auf die Festlegung weiterer Parkhaus-/Tiefgaragenstandorte ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzulegen.
6. Der Plangeltungsbereich wird um den Bereich Seepromenade 1 und 2 (Teepott und westlich benachbarter Pavillon) erweitert.
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2016/BV/1439 in Verbindung mit dem Änderungsantrag 2016/BV/1439-02 (ÄA):
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
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Dagegen: | 3 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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