Beschlussvorlage - 2015/BV/1362
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreditaufnahme für die Hansestadt Rostock in Höhe von 14.821.000 EUR zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.11.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- xx_alle_NÖ_Vorlagen
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.12.2015
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- Status der Vorlage am 20.11.2015 von „nichtöffentlich“ auf „öffentlich“ geändert.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 4 Punkt 3 KV-MV; §44 Abs. 3 KV-MV; §52 Abs. 3 KV-MV; § 6 (3) Punkt 7 Hauptsatzung der HRO; §12 GemHVO-Doppik
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Gemäß §12 (3) der Gemeindehaushaltsversordnung - Doppik des Landes Mecklenburg-Vorpommern dienen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen insgesamt zur Deckung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit.
Kredite dürfen entsprechend §44 (3) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur dann aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
Mit ihrer rechtsaufsichtlichen Entscheidung vom 30.10.2014 genehmigte das Ministerium für Inneres und Sport MV der Hansestadt Rostock, Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen mit einem Betrag in Höhe von 14.821.100 EUR in Anspruch zu nehmen.
Durch die Bildung von Haushaltsausgabereste und einem positiven Abschluss bei den Investitionsauszahlungen im Haushalt 2014 wurde es möglich, eine Kreditaufnahme erst zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen.
Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass im Dezember 2015 durch die Rechtaufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommerns die Haushaltssatzung 2015/2016 genehmigt wird. Nach §52 (3) KV M-V erlischt damit die Kreditermächtigung des Jahres 2014. Die Absicherung der Finanzierung der in den Vorjahren geplanten und zum Teil schon ausgeführten investiven Maßnahmen macht die Kreditaufnahme von 14.821.000 EUR vor der Bekanntmachung der Haushaltssatzung erforderlich.
Aus wirtschaftlicher Betrachtung bietet sich die Finanzierung der Mittel über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an, da Förderbanken der Förderung von Investitionstätigkeiten durch die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen dienen. Hierzu werden sie u.a. durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Bundes oder Landes befähigt. Folgendes Programm der KfW kann hier genutzt werden:
IKK- Investitionskredit Kommunen - Programmnummer 208
Mit dem IKK-Investitionskredit Kommunen erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit durch einen Direktkredit von der KfW. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Krediten ab 2 Millionen Euro max. 50% der förderfähigen Finanzierungskosten pro Vorhaben. Bei einem Investitionsvolumen von 29.700.000 EUR können somit über das Programm IKK 208 die benötigten Mittel in Höhe von 14.821.000 EUR finanziert werden. Der Programmzins wird täglich angepasst. Die Festsetzung des Zinssatzes für das Darlehen erfolgt am Tag des Mittelabrufs.
Der Darlehensantrag in Höhe von 14.821.000 EUR wurde am 02.11.2015 bei der KfW gestellt und mit Schreiben vom 12.11.2015 von der KfW genehmigt. Die Mittel können nach der Bewilligung durch die KfW entsprechend abgerufen werden.
Die Zinsbindungsfrist beträgt maximal 10 Jahre. Die höchstmögliche Laufzeit von 30 Jahren wird gewählt, da der Kredit der Finanzierung von Investitionen in Vermögensgegenständen mit gewöhnlichen Nutzungsdauern von über 30 Jahren (durchschnittlich) dient.
Finanzielle Auswirkungen:
Planmäßige Zins- und Tilgungsleistungen entsprechend den Konditionen des Darlehensvertrages
Teilhaushalt: | 90 |
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Produkt: | 61201 | Bezeichnung: sonstige allgemeine | |
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| Finanzwirtschaft | |
Haushaltsjahr | Konto / Bezeichung | Finanzhaushalt |
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| Einzahlungen | Auszahlungen |
2015 | 69253100/Invest.-kredite vom | 14.821.000 EUR |
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| inländ. Geldmarkt Lfz. ab 5 Jahre |
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Haushaltsjahr | Konto / Bezeichung | Finanzhaushalt | |
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| Einzahlungen | Auszahlungen |
2016ff | 79251000/Kredite vom inländ. |
| 511.072 EUR |
| Geldmarkt |
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2016 ff | 57511000 Zinsaufwendungen an Banken | Zinsen entspr. den Konditionen des Kreditvertrages | |
2016 ff | 77511000 Zinsauszahlungen an |
| Zinsen entspr. den |
| an Banken |
| Konditionen des |
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| Kreditvertrages |
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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug |
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in Vertretung