Beschlussvorlage - 2015/BV/1269
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel - DRK KV Rostock e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.10.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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03.11.2015
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers DRK KV Rostock e. V. für das Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 in Höhe von 206.255,70 Euro, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse: 25.11.2014
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Mit der Fertigstellung und der Übergabe des Stadtteil- und Begegnungszentrums in Toitenwinkel an den DRK KV Rostock e. V. im August 2015 kommt es zu einer Erhöhung der Miete um 19.939,75 Euro für das neue Objekt. Die neue Miete ist ab dem 01.08.2015 berechnet. Das neue Objekt vergrößert sich von 855,82 m² (2,30 Euro pro m²) auf 1.007,84 m² (5,91 Euro pro m²).
Die Miete im Objekt Zum Lebensbaum 16 betrug in den vergangenen Jahren 23.620,64 Euro.
Die Miete für das Jahr 2015 ist wie folgt berechnet:
01 - 07 Monate 855,82 m² x 2,30 Euro = 1.968,39 Euro pro Monat x 7 Monate = 13.778,73 Euro.
08 - 12 Monate 1.007,84 m² x 5,91 Euro = 5.956,34 Euro pro Monat x 5 Monate = 29.781,70 Euro.
Die Jahresmiete in 2015 beträgt 43.560,43 Euro.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 221.105,01 Euro |
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Eigenmittel | 4.864,44 Euro |
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Drittmittel | 0,00 Euro |
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Zuschuss der HRO | 206.255,70 Euro |
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davon Personalkosten | 99.043,59 Euro |
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H/M/BK/SK | 107.212,11 Euro |
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Differenz zur Antragstellung | 9.984,87 Euro |
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Die Differenz zur Antragsstellung ist durch Eigenmittel des Träger oder durch Drittmittel zu erbringen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: 54190020
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Aufwendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2015 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 206.255,70 |
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2015 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 206.255,70 |
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport