Beschlussvorlage - 2015/BV/0922
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Beschlusses 2015/BV/0712: Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.05.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung
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Vorberatung
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27.05.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.06.2015
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Beschlussvorschriften:
§ 22 (3) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse: 2015/BV/0712 vom 25.03.2015
Sachverhalt:
Die besondere Dringlichkeit der Änderung begründet sich wie im Folgenden dargestellt in der Notwendigkeit zur schnellen Umsetzung des Bauvorhabens zur Bereitstellung von Kapazitäten für die Aufnahme von Asylbewerbern.
Die Änderung zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und ‑entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE) wird auf Grund geänderter Voraussetzungen bei der Finanzierung der im Wirtschaftsplan 2015 enthaltenen Baumaßnahme zur Erweiterung des Asylbewerberheimes in der Satower Straße 130 notwendig.
Nach offiziellen aktuellen Prognosen geht der Bund von 450.000 Asylanträgen in diesem Jahr aus. Entsprechend der Verteilung laut Königsteiner Schlüssel erwartet Mecklenburg-Vorpommern mit einer Quote von 2,04 % rund 9.000 Asylbewerber. Bisher ging das Land von 6.000 Personen aus. Dies führt wiederum zu einer Steigerung der Zuweisungen an die Hansestadt. Bislang stehen hier keine ausreichenden Kapazitäten für die Aufnahme weiterer Asylbewerber zur Verfügung. Das Amt für Jugend und Soziales hat den KOE mit der Schaffung dieser Kapazitäten beauftragt. Eine gesicherte Finanzierung ist die Voraussetzung für die zügige Umsetzung der Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft.
Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes des KOE für das Jahr 2015 erfolgte von November 2014 bis Februar 2015 in enger Abstimmung mit den zuständigen Ämtern der Stadt zur Konkretisierung der Aufgabenstellungen und Finanzierung der Baumaßnahmen. Am 19.02.2015 wurde der Wirtschaftsplan fristgemäß als Beschlussvorlage zur Bürgerschaftssitzung eingereicht. Nach Zustimmung des Wirtschaftsausschusses am 11.03.2015 und des Finanzausschusses am 12.03.2015 wurde er mit Beschlussvorlage 2015/BV/0712 durch die Bürgerschaft am 25.03.2015 beschlossen.
Bestandteil des Wirtschaftsplanes ist unter anderem die Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft am Standort Satower Straße 130. Bei der Einreichung des Wirtschaftsplanes im Februar 2015 wurde davon ausgegangen, dass die Erweiterung der Liegenschaft durch das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) gefördert wird. Eine Kreditgenehmigung für diese Einzelmaßnahme wurde daher nicht beantragt.
Nach den bisherigen Verhandlungen mit dem LAiV soll die Finanzierung des Vorhabens nicht wie geplant über 100 %-ige Zuschüsse zum Bauvorhaben, sondern über die Zahlung eines Nutzungsentgeltes erfolgen. Diesbezüglich wurde zur Refinanzierung der Investitionskosten zwischen dem KOE und dem Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock im April 2015 eine langfristige Nutzungsvereinbarung geschlossen, welche wiederum die Grundlage zur Förderung des Nutzungsentgeltes über das LAiV bildet. Bestandteile der Kalkulationen des Nutzungsentgeltes sind die Abschreibungen auf Grund konkretisierter Investitionskosten sowie die Kosten der Finanzierung.
Die Neubauten zur Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft sollen in 2015 möglichst zeitnah begonnen und 2016 fertig gestellt werden. Die Aufteilung der Baukosten sowie der beantragten Kreditgenehmigung auf die Jahre 2015 und 2016 wurde entsprechend der aktuellen Investitionskosten vorgenommen und ist beiliegendem geänderten Einzelnachweis zur Investition zu entnehmen.
Die Investitionen und Finanzierungen für 2015 des gesamten Wirtschaftsplanes stellen sich unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen wie folgt dar:
2015/BV/0712 neu
Investitionskosten 47.718 TEUR 47.318 TEUR
Geplante Kreditermächtigung 2015 31.592 TEUR 34.392 TEUR
Fördermittel 13.395 TEUR 10.095 TEUR
Eigenmittel 2.731 TEUR 2.831 TEUR
Die Liquidität ist jederzeit mit Genehmigung der beantragten Kredite und
des Kassenkreditrahmens gewährleistet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,3 kB
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