Beschlussvorlage - 2015/BV/0805

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft entsendet zwei Mitglieder als Vorschlag für den WWAV für den Aufsichtsrat der Nordwasser GmbH.

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- am 04.05.15 redaktionell geändert: im Betreff „Benennung“ durch „Entsendung“ ersetzt und im Beschusstext „benennt“ durch „entsendet“
 

Beschlussvorschriften:

§ 71 (2) i.V.m. § 32 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

§ 9 (1) Gesellschaftsvertrag der Nordwasser GmbH

§ 12 Abs. 2 Ziffer 22 der Verbandssatzung des WWAV

 

 

 

Sachverhalt:

Der § 9 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Nordwasser GmbH regelt im Folgenden:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu zwölf (12) Mitgliedern. Das Entsenderecht steht dem WWAV für bis zu vier (4) Aufsichtsratsmitglieder, dem Gesellschafter der RVV für bis zu vier (4) Aufsichtsratsmitglieder und, sobald die Gesellschaft mehr als 100 Arbeitnehmer hat, der Arbeitnehmervertretung der Gesellschaft, in Anlehnung an das Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, für bis zu vier (4) Aufsichtsratsmitglieder zu.“

 

Die Hansestadt Rostock ist Mitglied im WWAV. § 12 Abs. 2 Ziffer 22 der Verbandssatzung des WWAV regelt:

 

„Sie (Die Verbandsversammlung) beschließt über Grundsätze und Richtlinien der Tätigkeit des Verbandes, insbesondere über

(…)

22.  Wahl und Abberufung von Vertretern des Verbandes in den jeweiligen Aufsichtsräten der Gesellschaften nach § 4 Absatz 7.“

 

Durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock sind der Verbandsversammlung des WWAV zwei Mitglieder für den Aufsichtsrat der Nordwasser GmbH zur Wahl vorzuschlagen. Die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch die Verbandsversammlung des WWAV.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit                 Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.

 

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

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06.05.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft entsendet zwei Mitglieder als Vorschlag für den WWAV für den Aufsichtsrat der Nordwasser GmbH.

 

 

Beschluss Nr. 2015/BV/0805:

 

Die Bürgerschaft entsendet zwei Vertreter/innen als Vorschlag für den WWAV für den Aufsichtsrat der Nordwasser GmbH:

 

für die Fraktion DIE LINKE.:               Eva-Maria Kröger

für die CDU-Fraktion:               Martin Lau

 

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