Beschlussvorlage - 2015/BV/0760

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme der Sachzuwendung in Form von zwei Zeichnungen von Ruzica Zajec zugunsten der Kunsthalle Rostock mit einem Einzelwert von je 250 EUR (Gesamtwert: 500,00 EUR).

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Beschlussvorschriften:

§ 6 (3) Pkt. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

Sachverhalt:

Die Kunsthalle der Hansestadt Rostock erhielt am 17.11.2013 von der Künstlerin Ruzica Zajec wohnhaft in Dorfstr. 9, 19412 Kaarz eine Sachzuwendung in Form der Zeichnungen.

 

Titel: o.T.

Jahr: 1993

Maße : je 9,2,x 15,5 cm

Technik: Federzeichnung, Collage

 

Titel: o.T.

Jahr: 1993

Maße : je 8,7,x 15,5 cm

Technik: Federzeichnung, Collage

             

Einzelwert je Zeichnung: 250 EUR

Gesamtwert: 500 EUR

 


Die Zeichnungen erweitern den Sammlungszweig „Kleine Zeichnungen“ der Kunsthalle sinnvoll.

 

Die Verwendung der Sachzuwendung erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO zur Förderung von Kunst und Kultur.

 

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Finanzielle Auswirkungen:                                          keine

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:              keinen

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.05.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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