Informationsvorlage - 2015/IV/0575

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Dem Hauptausschuss werden folgende Informationen über den Sachstand zur Ausweisung von Wagenplätzen in der Hansestadt Rostock zur Kenntnis gegeben:

 

Im Ergebnis einer materiell-rechtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass der Wagenplatz 

auf dem bestehenden Standort Satower Straße derzeit planungsrechtlich unzulässig ist.

Ein dauerhafter Verbleib in der jetzigen Form ist daher nicht möglich.

 

Der Senator für Bau und Umwelt hat mit Schreiben vom 27.08.2014 festgelegt, dass einer

Duldung der übergangsweisen Nutzung des Grundstückes in der jetzigen Form nichts ent-

gegen steht.

 

Im Rahmen von Ämterrunden wurden mögliche Flächen einer ersten Prüfung für eine ggf.

weitere Zwischennutzung als Wagenplatz unterzogen. In dessen Ergebnis wurden Flächen

als potenziell, teilweise auch für eine dauerhafte Nutzung nach Überplanung, geeignet einge-

stuft.

 

Bei privaten Flächen hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft die

Flächeneigentümer angeschrieben, mit der Anfrage, ob diese einer temporären Nutzung

ihres Grundstücks offen gegenüberstehen und einer Freigabe ihrer Kontaktdaten an 

die Interessengruppe zustimmen. Bisher konnte ein Kontakt vermittelt werden.

 

Eine Rückmeldung durch die Interessengemeinschaft „Wie Was Wagen“ e.V. (i.G.) dazu liegt  

nicht vor.

 

Weitere drei Standorte wurden durch den Ortsbeirat Evershagen vorgeschlagen.

Favorisiert wurde und geprüft werden sollte der Standort „Sportplatz Jägerbäk“. Eine Abfra-

ge der Ämter zum Standort ist erfolgt; eine Entscheidung muss aber in Abwägung mit allen

in Frage kommenden Standorten und den sonstigen Belangen für diesen Standort getroffen werden.

 

Derzeit ermittelt die Verwaltung weitere Flächen, insbesondere im Eigentum der  Hansestadt Rostock, auf denen es möglich ist, durch die Schaffung von Baurecht über einen Bebauungsplan die rechtlichen Grundlagen für einen langfristigen Standort zu schaffen.

 

Dabei muss beachtet werden, dass die Standortsuche aufgrund der besonderen Typik der

Bauwagensiedlungen und deren diffuser baurechtlicher Stellung neben den planerischen

Überlegungen eine besonders hohe Akzeptanz aller Beteiligten braucht.

 

Beabsichtigt ist, die Standortsuche im 1. Halbjahr 2015 abzuschließen und dann in die planerische Vorbereitung einschließlich einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu gehen.

 

 

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Beschlüsse

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20.01.2015 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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22.01.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

 

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17.02.2015 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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19.02.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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25.02.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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