Informationsvorlage - 2015/IV/0571
Grunddaten
- Betreff:
-
Gedenkort für Verfolgte des Nationalsozialismus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.01.2015
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
- Beteiligt:
- Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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25.02.2015
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA e.V.) hat sich an die Hansestadt Rostock mit der Bitte um Unterstützung bei der Errichtung eines Gedenkortes für Verfolgte des Nationalsozialismus auf dem Neuen Friedhof gewandt.
Hintergrund ist die Tatsache, dass auf dem Neuen Friedhof mehrere Einzelgrabstätten von anerkannten Verfolgten des Nationalsozialismus bestehen, bei denen die jeweiligen individuellen Grabnutzungsrechte auslaufen und somit die Gefahr gesehen wird, dass die Problematik dem Vergessen anheim fallen könnte. Dem soll durch die Zusammenführung des Gedenkens an einem Ort begegnet werden. Die bereits bestehende Gedenkstätte für die Opfer und Verfolgten des Nationalsozialismus (Grabfeld Rb) wird seitens des VVN–BdA e.V. als nicht ausreichend betrachtet.
In Abstimmung zwischen dem VVN-BdA e.V. und dem Friedhofsträger Hansestadt Rostock ist als Standort für den neuen Gedenkort das Grabfeld U8 (ehemaliger „Ehrenhain der Sozialisten“) ausgewählt worden. Es soll eine schlichte Anlage, bestehend aus einem Gedenkstein mit einer aufgebrachten Schrifttafel errichtet werden. Seitens des VVN-BdA e.V. wurde dafür folgender Textvorschlag eingebracht:
„Wir erinnern an die auf
Rostocker Friedhöfen bestatteten
Verfolgten des Nazi-Regimes
Nie wieder Faschismus“
Die Trägerschaft für den neuen Gedenkort soll bei der Hansestadt Rostock liegen, d.h. die Errichtung und die künftige laufende Pflege sind aus dem städtischen Haushalt (Teilhaushalt Amt für Stadtgrün) zu finanzieren. Die Herstellung der Gedenktafel übernimmt der VVN-BdA e.V. Die Detailabstimmungen zur Gestaltung (unter Einbeziehung eines Bildhauers) laufen z. Zt. noch, so dass noch keine konkreten Kostenaussagen getroffen werden können.
Es ist beabsichtigt, den Gedenkort noch im Frühjahr 2015 fertig zu stellen, so dass er zum 70. Jahrestag (08.05.2015) des Endes der Nazidiktatur eingeweiht werden könnte.