Änderungsantrag - 2014/AN/0301-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

In § 3 Abs. 3 Satz 4 das Wort „unmittelbar“ durch „einen Monat“ ersetzt.

 

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Sachverhalt:

 

Der § 3 Abs. 3 lautet neu:

(3) ¹Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit stehen den Fraktionen entsprechende

Zuwendungen aus dem Haushalt der Stadt zu. ²Sie dienen der Deckung der

Geschäftsführungskosten der Fraktionen. ³Über die zweckentsprechende

Verwendung der gewährten Mittel ist ein Nachweis zu führen. 4Dieser ist innerhalb

von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres oder einen Monat  nach dem Ende

der Wahlperiode bzw. bei Auflösung einer Fraktion im Rahmen der örtlichen

Prüfung dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

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05.11.2014 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

03.12.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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