Antrag - 2014/AN/0204

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wählt einen 1. Stellvertreter des Präsidenten der Bürgerschaft aus den beiden bereits gewählten Stellvertretern der Hansestadt Rostock.

 

 

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Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 3. September 2014 die Zehnte Satzung der Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (Beschluss Nr. 2014/AN/0158-01 ÄA) beschlossen, dass die Bürgerschaft aus ihren Reihen neben dem Präsidenten/der Präsidentin auch eine/n 1. stellvertretende/n Präsident/en und eine/n 2. stellvertretende/n Präsidentin/en sowie die weiteren Mitglieder des Präsidiums wählt.

Begründet wurde dies mit der sich daraus ergebenden praktischen Arbeit, insbesondere der schnellen Klärung, wer zuerst Ansprechpartner ist.

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gez. Berthold F. Majerus

        Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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05.11.2014 - Bürgerschaft

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