Beschlussvorlage - 2014/BV/5608
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 25.08.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
02.07.2014
|
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft wählt 15 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter.
* Auf Vorschlag der Bürgerschaft werden neun Mitglieder und deren Stellvertreter gewählt
(Wahlvorschläge der Fraktionen und Zählgemeinschaften).
* Auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden sechs Frauen und
Männer und deren Stellvertreter gewählt (Wahlvorschläge siehe Anlage).
Beschlussvorschriften:
§ 32 Kommunalverfassung M-V; § 71 SGB VIII; § 5 Landesjugendhilfeorganisationsgesetz – KJHG-Org M-V; §§ 2, 3 der Satzung des Jugendamtes
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Die Wahl der 15 Mitglieder und Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses erfolgt in zwei Stufen. Es werden:
1. neun Mitglieder und deren Stellvertreter auf Vorschlag der Fraktionen der Bürgerschaft
und Zählgemeinschaften nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt und
2. sechs Mitglieder und deren Stellvertreter auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe.
Die zu 1. gewählten Personen können Mitglieder der Bürgerschaft und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer sein. Die Vorschlagslisten können gem. § 32 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern von den Fraktionen und Zählgemein-schaften eingereicht werden.
Die zu 2. gewählten Personen werden auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt (siehe Anlage). Jedes Mitglied der Bürgerschaft hat sechs Stimmen. Es sind die entsprechenden Spalten anzukreuzen. Wenn auf einem Stimmzettel mehr als sechs Stimmen vergeben sind, ist dieser ungültig. Gewählt ist die Person und deren Stellvertreter, die die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Ist eine Person gewählt, für die kein Stellvertreter benannt ist, so rückt die Person mit der Platzzahl 7 auf die Stellvertreterliste. Wenn eine weitere Person ohne benannten Stellvertreter gewählt ist, läuft das Verfahren analog.
Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus, so ist gem. § 5 Abs. 6 Landesjugendhilfeorganisationsgesetz – KJHG–Org M-V von der Vertretungskörperschaft ein Stellvertreter für den Rest der Wahlzeit zu wählen. Wenn also eine unter 1. gewählte Person ausscheidet, erfolgt die Nachwahl auf Vorschlag der Fraktionen und Zählgemeinschaften der Bürgerschaft (§ 32 Abs. 2 KV M-V).
Wenn eine unter 2. gewählte Person ausscheidet, so sollte der Vorschlag auf der Basis der für diese Wahl eingereichten Wahlvorschläge unter Berücksichtigung der erreichten Stimmenzahl der durchgeführten Wahl erfolgen.
Es wird mit der Wahl zu 2. gleich die Reihenfolge der Wahlvorschläge für eine Nachwahl mitbestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
46 kB
|
02.07.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
TOP 9.13 | Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses |
Der Präsident informiert, dass die Bürgerschaft gemäß § 71 des Sozialgesetzbuches (SGB), Achtes Buch (VIII), Landeshilfeorganisationsgesetz – KJHG-Org. M-V 15 Mitglieder (lt. Satzung Jugendamt) des Jugendhilfeausschusses sowie deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter wählt.
Von den 15 Mitgliedern müssen 9 Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf Vorschlag der Fraktionen der Bürgerschaft und Zählgemeinschaften und 6 Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellverteter aus der Vorschlagsliste der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sein.
Der Präsident erläutert das Wahlverfahren:
Dazu liegt aus der Bürgerschaft die Vorschlagsliste der Zählgemeinschaft aller Fraktionen mit den Wahlvorschlägen in Form eines Änderungsantrages vor.
Weiterhin liegt die Vorschlagsliste der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses vor.
Die Wahl erfolgt nach § 32 (1) KV M-V durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters wird geheim abgestimmt.
Es wird in einem Wahlgang über die Vorschlagsliste der Zählgemeinschaft aller Fraktionen mit den Wahlvorschlägen (Änderungsantrag) aus der Bürgerschaft abgestimmt.
Da für die Bildung des Ausschusses aus der Bürgerschaft eine Vorschlagsliste der Zählgemeinschaft aller Fraktionen vorliegt, ist die Liste bestätigt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat.
In einem weiteren Wahlgang wird über die Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden sollen, abgestimmt, wobei jedes Mitglied der Bürgerschaft sechs Stimmen vergeben kann.
Es sind dann die Kandidatinnen und Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Ist eine Person gewählt, für die keine Stellvertreterin/kein Stellvertreter benannt ist, so rückt die Person mit der Platzzahl 7 auf die Liste der Stellvertreterinnen und Stellvertreter (usw.).
(Es wird mit der Wahl gleich die Reihenfolge der Wahlvorschläge für eine Nachwahl mitbestimmt.)
Die zu wählenden Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind in der Vorschlagsliste der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe miteinander verknüpft. Die Verknüpfung beruht auf den eingereichten Wahlvorschlägen der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.
Teilweise haben unterschiedliche Träger dieselben Kandidatinnen und Kandidaten als Mitglied mit bzw. ohne Stellvertreterin/Stellvertreter vorgeschlagen. Diese Kandidatinnen und Kandidaten stehen demzufolge auch in der Vorschlagsliste mehrfach.
Wichtig ist hier nun, dass beachtet wird, dass ein einzelnes Mitglied der Bürgerschaft für diese mehrfach in der Liste aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten nur einmal eine Stimme abgeben darf.
Das gilt auch, wenn diese Person als Stellvertreterin/Stellvertreter vorgeschlagen ist.
Bei Mehrfachankreuzung derselben Person sind die Stimmen dann also ungültig.
TOP 9.13.1 | Vorsitzende der Fraktionen von DIE LINKE., CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ |
Zu o.g. Vorschlagsliste (Änderungsantrag) der Zählgemeinschaft aller Fraktionen erfolgt eine offene Abstimmung.
für die Fraktion | Mitglieder | Stellvertreter/innen |
DIE LINKE. | Steffen Ohm (s.E.) | Sandro Smolka |
CDU | Daniel Peters | Ulrike Jahnel |
SPD | Dr. Cathleen Kiefert-Demuth | Christian Reinke |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Reinhard Knisch (s.E.) | Elisabeth Möser |
Rostocker Bund/Graue/ Aufbruch 09 | Susanne Wolff | Alexandra Wolff (s.E.) |
UFR/FDP | Jahn Osterloh (s.E.) | Claudia Gielow (s.E.) |
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
|
Dafür: | 51 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltungen | 1 |
| Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses |
Dazu liegt die Vorschlagsliste der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vor:
s. nachfolgende Tabelle
lfd. Nr. | Mitglied (Verein/Institution) | Stellvertreter/in (Verein/ Institution) | vorgeschlagen durch den Träger/Verein |
01. | Katrin Schankin (Rostocker Stadtjugendring | Mandy Kröppelin (Europäisches Integrationzentrum) | Rostocker Stadtjugendring e. V. Jugendkunstschule ARThus e. V. Jugendhilfe Stadt und Land e. V. Kellerkind e. V. |
02. | Katrin Schankin (Rostocker Stadtjugendring | Henning Witte (rat und tat e. V.) | rat und tat e. V.
|
03. | Hanka Bobsin (Kolping Initiative M-V) | Katrin Schankin (Rostocker Stadtjugendring e.V.) | Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V.
|
04. | Hanka Bobsin (Kolping Initiative M-V) | - | Kolping Initiative M-V
|
05. | Frank Lüttgerding (Rostocker Freizeitzentrum | Anne Batthauer (Rostocker Freizeitzentrum
| Rostocker Freizeitzentrum e. V. |
06. | Frank Lüttgerding (Rostocker Freizeitzentrum | Hanka Bobsin (Kolping Initiative M-V)
| Stadtteil-und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow gGmbH |
07. | Annette Lange-Kröger (Deutsches Rotes Kreuz | Andrea Helm (Deutsches Rotes Kreuz Rostock e. V.) | Deutsches Rotes Kreuz |
08. | Dr. Andrea Rittiger (Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH) | Michael Lippert | Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH |
09. | Roland Schippmann (Caritas Mecklenburg e. V.) | - | Caritas Mecklenburg e. V.
|
10. | Nico Stroech (AWO-Sozialdienst Rostock | Kristin Henke (AWO-Sozialdienst Rostock | AWO-Sozialdienst Rostock |
lfd. Nr. | Mitglied (Verein/Institution) | Stellvertreter/in (Verein/ Institution) | vorgeschlagen durch den Träger/Verein |
11. | Tabea Joecks (Charisma e. V..) | Christina Grau (Charisma e. V.) | Charisma e. V. |
12. | Hansjürgen (Gemeinnützige AFW Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH) | - | Gemeinnützige AFW Arbeitsförderungs-und Fortbildungswerk GmbH
|
13. | Kathleen Lührs (Institut Lernen und Leben | Beate Arndt (Institut Lernen und Leben
| Institut Lernen und Leben e. V.
|
14. | Ute Lehmann (Soziale Bildung e. V.)
| - | Soziale Bildung e. V. |
15. | Regina Laubner (Warnemünder Fischereikutterverein „Jugend zur See e. V.“)
| - | Warnemünder Fischereikutterverein „Jugend zur See e. V.“ |
Auf Antrag von Frau Briese-Finke wird über die Wahlvorschläge aus der Vorschlagsliste der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe geheim abgestimmt.
Die geheime Abstimmung über die Wahlvorschläge aus der Vorschlagsliste der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe hat Folgendes ergeben:
Gesetzliche Stimmenzahl: | 53 |
Ausgegebene Stimmzettel: | 52 |
Abgegebene Stimmzettel: | 51 |
Ungültige Stimmzettel: | 17 |
Mitglieder | Stellvertreter/innen | Anzahl der Stimmen | Reihen- | Reihen- |
Katrin Schankin | Mandy Kröppelin | 7 | 11. | 11. |
Katrin Schankin | Henning Witte | 6 | 12. | 12. |
Hanka Bobsin | Katrin Schankin | 0 | 15. | 15. |
Hanka Bobsin |
| 17 | 4. | 4. |
Frank Lüttgerding | Anne Batthauer | 30 | 1. | 1. |
Frank Lüttgerding | Hanka Bobsin | 2 | 14. | 14. |
Annette Lange-Kröger | Andrea Helm | 5 | 13. | 13. |
Dr. Andrea Rittiger | Michael Lippert | 27 | 2. | 2. |
Roland Schippmann |
| 25 | 3. | 3. |
Nico Stroech | Kristin Henke | 16 | 5. | 5. |
Tabea Joecks | Christina Grau | 10 | 9. | 9. |
Hansjürgen Schmied Rusnak |
| 9 | 10. | 10. |
Kathleen Lührs | Beate Arndt | 11 | 8. | 8. |
Ute Lehmann |
| 13 | 6. * | 7. |
Regina Laubner |
| 13 | 6. * | 6. |
* Aufgrund der festgestellten Stimmengleichheit von jeweils 13 Stimmen
bei den Wahlvorschlägen für Frau Ute Lehmann und Frau Regina Laubner
erfolgt eine Losentscheidung (gem. § 32 (1) Satz 3 KV M-V) zur Reihenfolge
hinsichtlich der Besetzung des 6. Platzes.
Der Präsident zieht aus zwei Losen, die ihm durch seinen Stellvertreter,
Herrn Prof. Friedrich gereicht werden:
Frau Regina Laubner
für die Besetzung des 6. Platzes.
Beschluss Nr. 2014/BV/5608:
Die Bürgerschaft wählt 15 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Auf Vorschlag der Bürgerschaft werden folgende neun Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt:
Für die Fraktion | Mitglieder | Stellvertreter/innen |
DIE LINKE. | Steffen Ohm (s.E.) | Sandro Smolka |
CDU | Daniel Peters | Ulrike Jahnel |
SPD | Dr. Cathleen Kiefert-Demuth | Christian Reinke |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Reinhard Knisch (s.E.) | Elisabeth Möser |
Rostocker Bund/Graue/ Aufbruch 09 | Susanne Wolff | Alexandra Wolff (s.E.) |
UFR/FDP | Jahn Osterloh (s.E.) | Claudia Gielow (s.E.) |
Auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden folgende sechs Frauen und Männer und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt:
| Mitglieder | Stellvertreter/innen |
1. | Frank Lüttgerding | Anne Batthauer |
2. | Dr. Andrea Rittiger | Michael Lippert |
3. | Roland Schippmann | x1 Ute Lehmann |
4. | Hanka Bobsin | x2 Katrin Schankin |
5. | Nico Stroech | Kristin Henke |
6. | Regina Laubner | x3 Kathleen Lührs |
Die weitere Reihenfolge ist wie folgt:
7. | Ute Lehmann x1 |
|
8. | Katrin Schankin x2 |
|
9. | Kathleen Lührs x3 |
|
10. | Tabea Joecks |
|
11. | Hansjürgen Schmied Rusnak |
|
12. | Annette Lange-Kröger |
|