Stellungnahme - 2014/AN/5227-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft unterstützt den Erhalt der „Alten Zuckerfabrik“ als kulturellen Veranstaltungsort. Der Oberbürgermeister wird dazu beauftragt, die stadtplanerische Zulässigkeit des Projekts „Alte Zuckerfabrik“ als Veranstaltungsstätte in Rostock herzustellen.

 

Stellungnahme:

 

Der Standort „Alte Zuckerfabrik“ befindet sich planungsrechtlich in einer Gemengelage, in der Gewerbe- und Wohnnutzungen zu finden sind. Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die unterschiedlichen Schutzwürdigkeiten der vorhandenen Nutzungen geprägt.

Somit wäre auch eine Anlage für kulturelle Zwecke dort grundsätzlich zulässig. Gerade bei Veranstaltungsstätten kommt es bei der Zulässigkeit aber auf den genauen Zweck und die damit verbundenen Anforderungen an den Standort an. Eine entsprechende Definition ist daher Voraussetzung für die weitere Einordnung.

Zurzeit werden Unterlagen eines Antrags auf Nutzungsänderung der „Alten Zuckerfabrik“ im Bauamt geprüft. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

Für die nördlich angrenzende Fläche (ehemaliges Venoc-Gelände) gibt es einen Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans vom 04.09.2012. Hier soll eine Grünfläche künftig als Wohnbaufläche dargestellt werden. Dieser Standort war bereits bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans 2006 als potentieller Wohnungsbaustandort betrachtet worden. Die Altlastensituation ließ aber eine derartige Ausweisung nicht zu.

Derzeit ist aber der Eigentümer der Fläche (das Land M-V) dabei Sanierungsmaßnahmen vorzubereiten, die nach der Sanierung die Nutzung der Fläche als Wohnstandort zulassen.

Für die Hansestadt Rostock ist die Sanierung der Altlast von großer Wichtigkeit (Trinkwasserschutzzone II und Überschwemmungsgebiet der Warnow).

Daher muss der Aspekt einer heranrückenden Wohnbebauung bei der Sicherung des Standortes „Alte Zuckerfabrik“ mit betrachtet werden.

Gegenwärtig wird ein Lärmgutachten für den geplanten Wohnstandort geprüft.

 

Eine Entscheidung darüber, welche Schritte geeignet sind (eventuell Einbeziehung in einen Bebauungsplan), den Erhalt der Alten Zuckerfabrik in die gesamte Entwicklung des Standortes einzubinden, kann erst nach Vorliegen der Prüfergebnisse (voraussichtlich in der zweien Jahreshälfte) erfolgen.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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23.01.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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29.01.2014 - Bürgerschaft - überwiesen

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04.02.2014 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - zur Kenntnis gegeben

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27.02.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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05.03.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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