Stellungnahme - 2013/BV/4793-17 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Änderungsantrag Nr. 2013/BV/4793-03 (ÄA)
Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2014
- Ergebnishaushalt
- Finanzhaushalt
Festlegungen der wesentlichen Produkte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 09.10.2013
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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09.10.2013
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Sachverhalt:
Die Eckwerte werden als Planungsgrundlage für die einzelnen Teilhaushalte vorgegeben und sind richtungweisende Größen auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel. Der Eckwert für den Ergebnishaushalt im Teilhaushalt 73 beträgt -1,7 Mio. EUR. Bei der Erarbeitung der Eckwerte wurden die Ansätze des Finanzplanes 2014 unter Berücksichtigung des vorläufigen Ergebnisses 2012 zu Grunde gelegt.
| Ansatz 2012 | vorl. Ergebnis 2012 | Ansatz 2013 | Finanzplan 2014 | zu beschließen-der Eckwert |
Erträge | 19.144.300 | 19.337.447,53 | 19.162.500 | 18.892.000 | 19.241.900 |
Aufwendungen | 20.838.200 | 20.047.286,31 | 20.992.800 | 20.605.000 | 20.934.900 |
Saldo | - 1.693.900 | - 709.838,78 | - 1.830.300 | - 1.713.000 | -1.693.000 |
Die Eckwerte werden als Planungsgrundlage für die einzelnen Teilhaushalte vorgegeben und sind richtungweisende Größen auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel. Eine abschließende Teilplanung liegt noch nicht vor. Bei dieser haben die Ämter die Möglichkeit ihr Budget selbständig, innerhalb des Teilhaushaltes zu verteilen. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden mit der Eckwertvorlage ausgeschöpft.
Die Berücksichtigung der wünschenswerten Bedarfe im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 105.400 EUR würde zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses führen. Dies widerspräche sowohl den gesetzlichen Vorgaben und dem von der Hansestadt Rostock selbst vorgegebenen Konsolidierungskurs, als auch den Erwartungen der Rechtsaufsichtsbehörde. Um weitere Bedarfe aufzunehmen müssen zusätzlich Erträge oder andere Aufwandsenkungen realisiert werden.
Roland Methling
20.11.001
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