Änderungsantrag - 2013/BV/4735-07 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Sybille Bachmann für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09
2. Änderung der Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 24.09.2013
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.10.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag:
Die 2. Änderung der Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Heizung (Anlage) wird wie folgt geändert:
Im Punkt 12. wird nach „…als einmalige Leistung zu erbringen.“ eingefügt:
„Liegt eine wirksame mietvertragliche Regelung zur Übernahme von Bagatellschäden bzw. Kleinreparaturen durch den Mieter vor, gehören auch diese Kosten zum Unterkunftsbedarf und sind - soweit sie notwendig und angemessen sind - als einmalige Leistungen zu erbringen.“