Beschlussvorlage - 2013/BV/4899

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Kulturnetzwerk e. V. für das Projekt „Radiowelten – mediale Selbstbestimmung“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 in Höhe von 30.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2013/BV/4585 vom 04.06.2013

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der von der Verwaltung des Jugendamtes erarbeitete Vorschlag basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit.

 

Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung hat der Vorstand des Kulturnetzwerkes e.V. den Kosten- und Finanzplan für das Haushaltsjahr 2013 des Projektes „Radiowelten – mediale Selbstbestimmung“ nochmals geprüft. Der Antragsteller bleibt bei der beantragten Fördersumme. 

 

Dieses stadtweite Angebot hat sich sehr gut in der Hansestadt Rostock etabliert. Im Mittelpunkt der Projektarbeit steht die politische Bildung, die durch die tagesaktuelle Berichterstattung durch die Jugendlichen praktiziert  und erlebbar wird. Die Teilnehmer werden zur Selbstbestimmung, Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt.

 

 

Es wird eine umfangreiche Netzwerkarbeit stadtweit und sozialräumlich geleistet. Im Ergebnis absolvieren Jugendliche und junge Erwachsene, Schüler und Studenten Praktika. Im Rahmen projektgebundener Ganztagsschulangebote sind mit Schulen und Einrichtungen tragfähige Kooperationsstrukturen entwickelt worden. Viele Jugendliche arbeiten auch einfach ehrenamtlich mit.

 

Die Förderung des Projektes bezieht sich auf Ausgaben für eine Feststelle mit 24h/ Woche ab dem 01.10.2013 auf der Grundlage des Fachkräftegebotes nach §§ 72 und 79 SGB VIII sowie auf Honorar-, Miet-, Betriebs- und Sachkosten. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % des geförderten Personalkostenanteils. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 10,18 %. Drittmittel fließen mit 35,93% in das Projekt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                               Bezeichnung: 54190020

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

30.000,00

 

 

2013

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

30.000,00

 

 

In Vertretung

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

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Beschlüsse

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01.10.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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