Informationsvorlage - 2013/IV/4659
Grunddaten
- Betreff:
-
Konsultation bei EU-Kommission in Sachen Vergabeverfahren Restabfallentsorgung (Vertrag Hanstestadt Rostock - Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 06.06.2013
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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19.06.2013
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Sachverhalt:
Das Vergabeverfahren zur Restabfallentsorgung in Rostock war am 21.05.2013 einer von mehreren Gegenständen einer Besprechung bei den Dienststellen der EU-Kommission.
Die Stadt wurde äußert kurzfristig (am späten Nachmittag des 16.05.) von dem Termin unterrichtet und gebeten, einen Vertreter zu diesem Termin zu entsenden. Eigentlicher Gesprächspartner war das Bundeswirtschaftsministerium.
Für die Stadt hat Herr Rechtsanwalt Siederer teilgenommen. Herr Siederer hatte die umstrittene Ausschreibung vorbereitet und zuvor die HRO in dem EU-Vertragsverletzungsverfahren und dem sich daran anschließenden Prozess der Aufhebung des ursprünglichen EVG-Vertrages (der ohne Ausschreibung abgeschlossen worden war) begleitet.
Gegenstand der Besprechung war die Erörterung der Frage, ob die verwendeten Zuschlagskriterien, die unter den Schlagworten Entsorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit bei der Ausschreibung verwendet wurden mit EU-Recht vereinbar sind.
Unter dem Kriterium Entsorgungssicherheit wurde unterschiedlich bewertet, ob eine erforderliche Umschlaganlage bereits gebaut und genehmigt ist oder in welchem Stadium der Planung sie sich befindet. Welche Entfernung bei dem Transport des Abfalls zurückzulegen ist, wurde unter dem Aspekt der Umweltverträglichkeit unterschiedlich gewichtet.
Nach Auskunft von Herrn Siederer hatten er und die sonstigen Vertreter von Bund und Land den Eindruck, eine abschließende Meinungsbildung sei bei der Kommission noch nicht vorgenommen. Es wurden ergänzende Fragen zur allgemeinen Verwendung der Kriterien innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestellt. Der Bund hat Gelegenheit erhalten, dazu noch Stellung zu nehmen. Der Termin diente zur Meinungsfindung darüber, ob ein förmliches Verfahren eingeleitet wird. Der Termin selbst ist noch kein formaler Verfahrensschritt innerhalb eines Vertragsverletzungsverfahrens.
Roland Methling