Beschlussvorlage - 2013/BV/4605

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 und 5 des Landesausführungsgesetzes SGB II (Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V vom Juni 2011) und der Runderlasse des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales MV Nr. 14/2012 und Nr. 09/2013 die Förderung von 2,0 Feststellen Schulsozialarbeit in Höhe von 45.000 Euro.

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Das Programm „Lehrer in Schulsozialarbeit“ läuft zum 31. Juli 2013 aus. Die zweckgebundenen unverbrauchten Mittel der Jahre 2011 und 2012 können im Sinne der Zweckbindung für weitere zusätzliche Schulsozialarbeit eingesetzt werden. Diese Personalkostenstellen werden als neugeschaffene Stellen anerkannt.

 

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sollen nachfolgende Maßnahmen finanziert werden:

 

Träger der Maßnahme

Schule

Feststelle

Soziale Bildung e. V.

Innerstädtisches Gymnasium

1,0

Soziale Bildung e. V.

 

Sprach-, Heilpädagogisches Förderzentrum

1,0

 

 

2,0

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt: 50

Produkt:                                          36301                      Bezeichnung: 55512041

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

36301.55512041

Leistungen außerhalb von Einrichtungen – SSA Finanzierung nach § 46 SGB II (zweckgebundene Übertragung)

 

45.000,00

 

 

2013

36301.75512041

Leistungen außerhalb von Einrichtungen – SSA Finanzierung nach § 46 SGB II (zweckgebundene Übertragung)

 

 

 

45.000,00

 

 

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Beschlüsse

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04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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