Beschlussvorlage - 2013/BV/4604

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Stadtjugendring e. V.  für das Projekt „Jugendpolitische Dachverbandsarbeit beim Rostocker Stadtjugendring e. V.“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2013 – 31.12.2013 in Höhe von 62.561,93 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2013 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 05.02.2013

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur stadtteilübergreifenden Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot, welches die eigenverantwortliche Arbeit der Jugendverbände und Jugendgruppen dabei unterstützt, ihre Jugendarbeit selbst zu organisieren und zu verantworten. Durch diese Arbeit sollen Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten werden.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft (Nr. 2009/AN/0611) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Bildung eines Jugendbeirates für die Hansestadt Rostock zu veranlassen. Der Rostocker Stadtjugendring wurde beauftragt diesen Prozess zu begleiten.

 

Auf Grund des erhöhten Arbeitsaufkommens im Rahmen der Organisation künftiger Jugend-Beteiligungsprozesse mit nachhaltiger Wirkung wurde durch die Bürgerschaft  (Nr. 2012/BV/3913-02(ÄA)) ein Mehrbedarf an finanziellen Mitteln für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss eine Erhöhung des Stundenvolumens (1 Feststelle) ab dem 01.07.2012 – 31.12.2012.

Die Verwaltung erteilte zeitlich begrenzt folgende Auflagen, die an die Stelle gebunden waren:

-          Vorlage des Jugendbeteiligungskonzeptes der Hansestadt Rostock

-          Erstellung der Internetplattform „Jugendbeteiligung“

Das Beteiligungskonzept liegt in einer Grobfassung vor. Die Internetplattformen können genutzt werden.

 

Im Haushaltsjahr 2013 fließt die Fortsetzung der Organisation von Jugend Beteiligungsprozessen wieder in den Arbeitsschwerpunkt Jugendbeteiligung ein. Eine abschließende Schwerpunktsetzung der inhaltlichen Arbeit bzw. Aufgabenverschiebung wird mit dem Träger beraten.

 

Die Verwaltung schlägt die institutionelle Förderung des Rostocker Stadtjugendringes vor mit einer 0,75 Feststelle, Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten. Das Projekt „Jugend im Rathaus“ 2013 im Rahmen von Jugendbeteiligung ist Bestandteil der institutionellen Förderung.

 

Entgegen der Antragstellung wird eine geringere Fördersumme vorgeschlagen. Die Differenz in Höhe von 75.606,50 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Personalkostenförderung (keine Stellenerweiterung und keine Förderung neuer Stellen) sowie Reduzierung der Sachkosten.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3% der geförderten Personalkosten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                               Bezeichnung: 54190020

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2013

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

62.561,93

 

 

2013

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

62.561,93

 

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Beschlüsse

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04.06.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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