Dringlichkeitsantrag - 2013/DA/4545

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft faßt den folgenden Beschluß:

Paul von Hindenburg (1847 – 1934) bleibt Ehrenbürger der Hansestadt Rostock.

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Sachverhalt:

 

1925 wurde Paul von Hindenburg zum ersten Mal Reichspräsident der Weimarer Republik, wobei er in das Amt infolge einer freien Wahl gelangt war. Artikel 41 der Verfassung vom 11. August 1919 legte hierbei fest: „Der Reichspräsident wird vom ganzen deutschen Volke gewählt.“

 

Am 26. April 1925 (2. Wahlgang) kann dabei das folgende Wahlresultat zustande: Hindenburg – 14,7 Millionen Stimmen (48,3 Prozent), Marx 13,8 Mio. (45,3 %), Thälmann – 2 Mio. (6,4%).

 

Hindenburgs Vorgänger im Amt, der Sozialdemokrat Friedrich Ebert (1871 – 1925), war hingegen nicht vom Volk gewählt worden, obgleich die Verfassung dies zwingend vorschrieb. Die Weimarer Nationalversammlung wählte ihn am 11. Februar 1919 zum provisorischen Reichspräsidenten. Die Verfassung vom August 1919 schrieb eine Wahl durch das Volk zwingend vor, doch wollte die SPD Ebert das Amt unbedingt sichern. Letzten Endes wurde seine Amtsdauer durch Gesetz bis 1925 verlängert.

 

Nach heutigen Maßstäben glich das Verhalten des damaligen Reichskabinetts einem glatten Verfassungsbruch, während Hindenburg  in das Amt des Reichspräsidenten gemäß Weimarer Verfassung gekommen war.  

 

Nach Auflösung des jeweiligen Parlaments berief Hindenburg - ganz so, wie es die Verfassung vorschrieb - stets Neuwahlen ein. Daß die jeweiligen Kabinette und Regierungs-Koalitionen sich nicht in der Lage zeigten, die gravierenden Probleme Deutschlands zur Zufriedenheit breitester Bevölkerungsschichten zu lösen, kann Hindenburg nicht angekreidet werden.


Am 30. Januar 1933 fand mit der Einsetzung des so genannten Kabinetts der nationalen Konzentration zunächst das System der Präsidialkabinette (Brüning, Papen, Schleicher) seine Fortsetzung, ehe NSDAP und Deutschnationale aus der Reichstagswahl vom 5. März 1933 mit der absoluten Mehrheit hervorgingen.  

 

Die Bürgerschaft ist angehalten, diese historischen Fakten und Hintergründe bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

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Beschlüsse

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15.05.2013 - Bürgerschaft

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