Beschlussvorlage - 2013/BV/4428
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 14.GE.130 für das Gewerbegebiet "An der Petersdorfer Straße" - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.04.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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24.04.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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18.04.2013
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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30.04.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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15.05.2013
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Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet zwischen Toitenwinkler Allee und Petersdorfer Straße
begrenzt durch:
im Norden: | Hainbuchenring und Petersdorfer Straße, |
im Osten: | Petersdorfer Straße, |
im Süden: | Toitenwinkler Allee, Tankstelle und Erdwall, |
im Westen: | unbebaute Fläche ca. 200 m westlich des Fußweges |
soll der Bebauungsplan neu aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Beschluss des Hauptausschusses Nr. 133/00-BV
vom 18.04.2000
Sachverhalt:
Das Plangebiet liegt zurzeit im Außenbereich und Vorhaben sind daher nicht nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Das Gelände bedarf einer städtebaulichen Entwicklung im Sinne einer geordneten gewerblichen Ansiedlung als Abschluss des vorhandenen Gewerbegebietes und der sinnvollen Abrundung des Standortes in unmittelbarer Nähe des Wohngebietes Toitenwinkel.
Der größte Teil der Fläche liegt brach.
Ein gewerblicher Ansiedlungsbedarf ist vorhanden.
Die Fläche ist verkehrstechnisch durch die direkte Anbindung an die Autobahn und unmittelbare Nähe zum Seehafen gut erschlossen. Die Petersdorfer Straße kann eine Mehrbelastung an KFZ aufnehmen. Die Entwicklung gewerblicher Bauflächen stellt eine Ergänzung zum bereits vorhandenen Gewerbegebiet dar und soll dieses aufwerten.
Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um auf dieser städtischen Fläche die gewerbliche Ansiedlung zu ermöglichen.
Die Entwicklung des B-Planes erfolgt auf der Grundlage des F-Planes. Dieser weist hier Gewerbefläche aus.
Die Größe des Gebietes beträgt ca. 13 ha.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten und Kosten für alle erforderlichen Gutachten sind von der Hansestadt Rostock zu übernehmen.
Der Aufstellungsbeschluss ist die Voraussetzung für die Ausschreibung der Planungsleistungen, weshalb deren Gesamtsumme in dieser Planungsphase noch nicht kalkulierbar ist.
Durch den Verkauf gewerblicher Bauflächen können Einnahmen für die Hansestadt Rostock erzielt werden.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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450,4 kB
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