Beschlussvorlage - 2013/BV/4411
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Vertrauensperson für den Ausschuss gem. § 40 Gerichtverfassungsgesetz (GVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.04.2013
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Wahl von Frau Anette Niemeyer als Vertrauensperson für den Ausschuss gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
Beschlussvorschriften:
§ 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 24 Abs. 7 Geschäftsordnung der Bürgerschaft
bereits gefasste Beschlüsse:
-
Sachverhalt:
Gemäß Erlass des Justizministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
19. April 2012 - III 103/3222 - 11 SH - hat die Hansestadt Rostock bis zum 01. Mai 2013
die Vertrauensperson per Wahl durch die Gemeindevertretung aufzustellen (§ 40 GVG)
sowie diese bis zum 01. Juli 2013 bei dem zuständigen Amtsgericht einzureichen.
Die Vertrauensperson ist Beisitzer in dem nach § 40 Abs. 3 zu bildenden Ausschuss beim Amtsgericht (Richterwahlausschuss), welcher zusammentritt, um die Schöffen und Hilfsschöffen für die nächsten fünf Jahre zu wählen.
Für die Wählbarkeit der Vertrauensperson gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Schöffen (§§ 31 34 GVG).
Sie wird nach § 40 Abs. 3 Satz 1 mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, gewählt.
Die Zahl der insgesamt zu wählenden Vertrauenspersonen ist für die Hansestadt Rostock auf fünf festgesetzt. Es ist empfehlenswert, Stellvertreter für die Vertrauenspersonen zu wählen.
Als Vertrauensperson für den Richterwahlausschuss wird
Frau Anette Niemeyer
der Gemeindevertretung zur Wahl vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Roland Methling