Stellungnahme - 2012/BV/4146-59 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Änderungsantrag 2012/BV/4146-20 (ÄA) wird beabsichtigt, das Haushaltssicherungskonzept 2013-2018 um nachfolgenden Prüfauftrag zu ergänzen:

„Anpassung der Feuerwehrbedarfsplanung“

 

Zum Änderungsantrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Positionierungen der Feuerwachen wurde durch eine Gutachterfirma erarbeitet und durch die Bürgerschaft am 09.09.2009 beschlossen. Eine Überplanung müsste wiederum durch einen Gutachter erfolgen, welche Aufwendungen in Höhe von ca. 100 TEUR verursachen würde. Diese Mittel sind im Haushaltsplan 2013 nicht eingeordnet.

 

Derzeit befasst sich der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung mit dem Neubau der Feuerwache 10 in Dierkow. Die beteiligten Ämter haben ihre Zuarbeiten hierzu an den Eigenbetrieb übergeben. Ende März/Anfang April wird mit den Planungsleistungen begonnen. Mit dem Neubau wäre der Nordosten der Stadt brandschutztechnisch nicht mehr unterversorgt. Nach heutigem Stand ist mit der Fertigstellung der Feuerwache 10 im Jahr 2017 zu rechnen.

 

Mit Blick auf die Größen der Feuerwache 1 (Sanierungskosten zwischen 10 und 15 Mio. EUR) und der Feuerwache 10 (Neubaukosten von 6,9 Mio. EUR) ist nicht erkennbar, welche Dimensionen die zusammengelegte Großwache haben soll. Erst dann wäre ein gesicherter Vergleich zu den geplanten Sanierungs- und Neubauvorhaben möglich.

 

 

 

 

 

 

Die aktuelle Dezentralisierung der Feuerwache (Erich-Schlesinger-Str. 24 und Dierkower Damm) trägt dazu bei, dass aus beiden Standorten heraus eine akzeptable Hilfsfrist auch für die Randbereiche der jeweiligen Ortsteile erreicht wird. Bei einer zentralen Großwache wären diese Ortsteile nicht mehr in dieser Qualität zu bedienen sein.

 

Im Weiteren ist zu beachten, dass der nördliche und südliche Bereich der L22-„Verbindungsweg“ zu den überflutungsgefährdeten Gebieten der Hansestadt Rostock gehören und bei Sturmflut wegen Hochwasser nicht befahrbar ist.

 

Der Standort Feuerwache 1 (Schlesingerstraße) lässt vermuten, dass der Boden aufgrund der Tatsache, dass hier eine Tankstelle betrieben wurde, Kontaminierungsrückstände beinhaltet. Hierzu wären Untersuchungen vorzunehmen. Würde sich diese Vermutung bestätigen, beeinflusst dies den Veräußerungswert im negativen Sinne. Die Feuerwache 3 befindet sich nicht im Eigentum der Hansestadt Rostock. Aus diesem Grund können hier keine Veräußerungsbeträge erlöst werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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02.04.2013 - Finanzausschuss - vertagt

 

 

 

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10.04.2013 - Bürgerschaft - vertagt

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23.04.2013 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

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