Stellungnahme - 2012/BV/4146-19 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Änderungsantrag Nr. 2012/BV/4146-13 (ÄA)
Kurt Massenthe (Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof)
Haushaltsplanentwurf 2013 - Band IX
Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 29.01.2013
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Management und Controlling
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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30.01.2013
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06.03.2013
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10.04.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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19.02.2013
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19.03.2013
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23.04.2013
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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26.02.2013
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02.04.2013
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Sachverhalt:
Zum 1. Nachtrag des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 liegt der Änderungsantrag 2012/BV/4146-013 (ÄA) vor, welcher für die Fährgesellschaft ANTARIS die Berücksichtigung von finanziellen Mitteln im städtischen Haushalt für die Jahre 2015-2018 fordert.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Das Haushaltssicherungskonzept ist ein strategisches Planungsdokument und beinhaltet mögliche Konsolidierungsmaßnahmen, welche dazu beitragen sollen, die eigenständige finanzielle Handlungsfähigkeit der Hansestadt Rostock bis zum Jahr 2018 wieder herzustellen. Dabei unterliegt das Konzept einer jährlichen Aktualisierung in Abhängigkeit der finanziellen Haushaltssituation der Hansestadt Rostock. Im gesamten Konsolidierungszeitraum unterliegt das Leistungsportfolio der Hansestadt Rostock einer ständigen Prüfung. Vordergründig sind hierbei die freiwilligen Leistungen auf ein der finanziellen Leistungskraft angepasstes Niveau der Hansestadt Rostock zu reduzieren. Auch die nun angefragte Maßnahme bezieht sich auf eine freiwillige Leistung der Hansestadt Rostock.
Der 1. Nachtrag zum Entwurf des aktuellen Haushaltssicherungskonzeptes enthält auch einen Vorschlag, den Zuschuss der Hansestadt Rostock für die Betreibung der Fährlinie zwischen dem Stadtzentrum und Gehlsdorf in Höhe von derzeit 79.000 Euro pro Jahr näher zu untersuchen. Grund für den Vorschlag ist, dass die derzeitige Regelung Ende 2014 ausläuft.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass diese vorgeschlagene Maßnahme nicht darauf abzielt, die Fährverbindung zu streichen. Vielmehr geht es darum, Alternativen aufzuzeigen, die eine am Bedarf orientierte Finanzierung langfristig sichern können.